Zehntangelegenheiten im Niederstift Münster
Aus LostBooks
Zehntangelegenheiten im Niederstift Münster in alter Zeit
Von den früheren Zehntangelegenheiten in den Ämtern Vechta und Cloppenburg sollen hier zunächst die berücksichtigt werden, die nicht den Adel oder die Kirche betreffen. Dann erst soll auf Zehntforderungen adeliger Güter und weiter auf Zehntforderungen von Kirchen und auswärtigen Privaten eingegangen werden.
Unter den Zehnten gab es zunächst solche, die dem Landesherrn, in diesem Falle also dem Fürstbischof von Münster, kompetierten oder zustanden. Über solche Zehnte, hauptsächlich aus dem Amte Cloppenburg, über Zehnte, die verpachtet wurden, berichten mehrere Akten aus den Jahren 1580 bis 1800. Dabei wurden über die speziellen Zehntangelegenheiten der einzeihen Städte und Kirchspiele in den beiden Ämtern Vechta und Cloppenburg bereits seit 1574 und sicher schon vordem Register geführt. Mehrere Akten für sich umfassen die Zehntangelegenheiten der Stadt Friesoythe, wobei es sich besonders ,um die Verpachtung Pflichtiger Zehnten handelt. Reichen die Friesoyther Zehnt-Akten etwa von 1578 bis 1786, dann geht das Material über Zehntangelegenheiten im Kirchspiel Altenoythe nur bis zum Jahre 1630 zurück. Eine genaue Verbuchung erforderten die zehntpflichtigen Ländereien im Kirchspiel Altenoythe schon deswegen, weil Einziehen oder Verpachten von Zehnten häufig vorkam. Eigene Register erforderten zudem der Altenoyther und der Böseler Buchweizen-Zehnte.
Oft waren die Zehnten oder das Zehntrecht strittig. So stritten 1752 bis 1755, also in den Jahren vor dem Siebenjährigen Kriege, der Herr von Dinklage zu Kampe in der Gemeinde Altenoythe gegen den Heuerer des Erbes zum Felde im Kirchspiel Essen „wegen verweigerter Abgabe der auf dem genannten Erbe haftenden Zehnten". Die Klagesache kam vor das weltliche Hofgericht zu Münster. Vor dem weltlichen Hofgericht zu Münster und auch vor dem Gericht in Friesoythe wurde in den Jahren 1779 bis 1782 eine Streitsache verhandelt, bei der einerseits die Erben der Eheleute Hinr. Wreesmann und Lucie von der Horst zu Friesoythe und andererseits die Witwe des Wilke Witting und deren Sohn Ahrend Witting die Parteien waren. Es handelte sich bei dem Streit um eine «Kapitalschuld nebst Zinsen und um für dieselbe erhobene Ansprüche an den Böseler u. Osterloher Zehnten.
Etwa zehn Jahre früher wurde bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster eine Klagesache verhandelt, die eine Margarete Gertrud Meyer oder .„Grunken Mutter" zu Westeremstek betraf, die gegen die Westeremsteker Bauern klagte — und zwar »wegen erhobenen Anspruchs an die ihr zustehenden Zehnten aus gewissen Grundstücken". Von der Zeit des Dreißigjährigen Krieges bis in das Todesjahr Friedrichs des Großen, genauer von 1620 bis 1786, zahlte Pflichtige Zehnten die Bauernschaft Evenkamp im Kirchspiel Löningen. Gegen die Witwe des hofhörigen Zellers Meerdorf bei Löningen klagten in den Jahren 1788 bis 1797 bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster „wegen Verweigerung des früher angekauften „Meerdorfer Garbenzehnten" die „Ergenahmen" des weil. Amtsrentmeisters Schumacher zu Cloppenburg und des Amtsrentmeisters Driver und Konsorten zu Cloppenburg". Mit der Verpachtung des vierten Teils des „Vechtaischen Eschzehnten" befassen sich mehrere Akten aus den Jahren 1574 bis 1772. Der Zehnte aus einem dem Gerd Wördemann zu Benstrup in der Hammeler Mark angewiesenen Zuschlag „auf’m Bäckel" kompetierte dem Landesherrn, wie aus einer Akte von 1767 hervorgeht.
Nun zu den von auswärtigen kirchlichen Stiften prätendierten oder beanspruchten Zehnten und sonstigen Rechten in den Ämtern Vechta und Cloppenburg. Da machten beispielsweise von 1588 an Jahrhunderte hindurch die Kommenden Steinfurt und Münster gewisse Ansprüche an ihnen zugehörende Güter im Saterlande.
Damit hing wohl die in den Jahren 1588 bis 1591 laufende Klage zusammen, die von dem Komthur der Kommende Bokelesch im Saterlande, Alexander von Galen zu Steinfurt, bei den Statthaltern des Stiftes Münster erhoben wurden gegen Eingesessene des Saterlandes „wegen gewalttätig behinderter Nutzung eines zu Bokelesch belegenen Moores". Der Streit wirkte sich noch zwei Jahrhunderte später aus, wurde doch 1772 bis 1779 vor dem weltlichen Hofgericht zu Münster eine Klage des Komthurs zu Steinfurt und Münster, eines Freiherrn von Schauenburg verhandelt, der als Vertreter der Rechte der zur Kommende gehörenden Güter Bokelesch und Ubbehausen im Saterlande gegen den Vorsteher und gegen die Eingesessenen zu Strücklingen auftrat. Es handelte sich dabei um die den Heuerleuten der beiden Güter verweigerte Mitbenutzung der Kirche und Begräbnisstätte zu Strücklingen. Weiter klagte 1786 bis 1797 der Großprior von Schauenburg als Gutsherr des zur Kommende Steinfurt gehörigen Gutes Bokelesch gegen die Gemeinde Utende im Saterlande wegen strittiger Markengrenze zwischen den beiden Gemeinden. Von 1643 bis 1647 führte bei den münsterschen Kanzlern und Räten Klage der Bevollmächtigte der Maltheser - Ordens - Kommende zu Steinfurt gegen den Pächter Gerelt Hayens des zu der Kommende gehörenden Gutes Osterhausen im Amte Cloppenburg „wegen unberechtigten Holzfällens in den mitverpachteten Holzungen". Von 1753 bis 1776 klagte vor dem weltlichen Hofgericht zu Münster der Rentmeister Lukas Becker als „Admodiator" (Verpächter) der Kommenden Münster und Steinfurt „ad St. Joannem gegen die Pächter der zur Kommende gehörenden, unweit Barßel belegenen sogenannten „Scherpenwiese" oder „Scherpenmeß" wegen kontraktwidriger Kürzung des Pachtgeldes.
Zehntforderungen in den Ämtern Cloppenburg und Vechta erhob auch das Stift Börstel im Hochstift Osnabrück. Da klagte beispielsweise in den Jahren 1654 bis 1658 vor dem weltlichen Hofgericht zu Münster die Äbtissin zu Börstel, Margarete von Dorgelo, gegen den Junker von Lutten zu Lage wegen des von ihm an dem Deindorfer, genauer „Deindrupper" Zehnten erhobenen Anspruchs. Da klagte 1751 bis 1767 das hochadlige freiweltliche Stift Börstel gegen die alten und jüngeren Kolonen — gemeint waren die Zeller Hermann und Wilhelm Brundirks zu Ehren im Gerichte Löningen „wegen verweigerter Konzehnten aus der zu ihrem Erbe gehörenden, im sogenannten Brundirkskampe zu Ehren gelegenen Ahnenwende". Da klagte weiter — 1766 bis 1773 — das hochadlige freiweltliche Stift Börstel gegen die Zehntpflichtigen Brundierks, Claus, Kunecke und Konsorten zu Ehren im Kirchspiel Löningen „wegen verschiedener Eigenmächtigkeiten und wegen willkürlichen Verfahrens hinsichtlich der schuldigen Garbenzehnten aus dem Ehrener Esche". Ferner klagte das Stift Börstel 1784 gegen die Zeller oder Kolonen Brundierks, Ennemann, Künnecke und Konsorten zu Ehren im Kirchspiel Löningen „wegen Zahlungsverweigerung für rückständige und schuldige Fleisch- oder Blutzehnten.
Von dem weltlichen Hofgericht zu Münster weiter an das Reichskammergericht zu Wetzlar kam 1779 die Klage des Stiftes Börstel gegen die Eingesessenen zu Elbergen (früher Elbringen) wegen verweigerter Zahlung für schuldige Garten- und Blutzehnten. Das Reichskammergericht ermächtigte das Stift zur "Eintreibung der rückständigen Zehntgelder. Auf Anordnung des Kurfürsten von Köln, Bischof zu Münster, fanden in dem Jahrhundert zwischen 1651 und 1784 kommissarische Gerichtsverhandlungen statt „wegen der von mehreren Eingesessenen der Gerichte Löningen, Lastrup, Essen und Cloppenburg, den Inspektoren des Quakenbrücker Kapitularregisters ad Sanctum Sylvestrum verweigerter Zehnten". Wegen der von dem Kapitular Registri ad sanctum Sylvestrum zu Quakenbrück beanspruchten Eigenhörigkeit des Zellers Brundirks sive Brungerd-Erbes zu Ehren im Kirchspiel Löningen berichten dann noch weitere Akten aus den Jahren 1753 bis 1764 und von 1780 bis 1784.
Zahlreich waren die Zehntforderungen, die das Kloster St. Gertrudenberg im Hochstift Osnabrück in dem Amte Cloppenburg machte. Da stellten 1712 der Erbgesessene Engelbert Rüwe und Konsorten zu Lindern bei der Münsterschen Regierungskanzlei das Ansuchen, ein Revisionsverfahren einzuleiten „in der bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster abgeurteilten Streitsache gegen die Äbtissin zu Gertrudenberg wegen der von den Zehntpächtern Grüßing und Funke beanspruchten Zehnten". Da wurde 1784 und in den folgenden Jahren auf Ansuchen der derzeitigen Zehntpächter zu Lindern, Marren und Garen bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster eine Klagesache verhandelt der Äbtissin Walburga von Sarau des „Gotteshauses Gertrudenberg" gegen die „Ankäufer des vormaligen Langen- und derzeitigen Wincken-Erbes zu Lindern" und gegen Wilcken daselbst „wegen verweigerter Pflichtiger Zehnten".
Weiter klagte die Äbtissin des Gotteshauses Gertrudenberg gegen verschiedene Eingesessene — wie Hermann Thie-Drees, Rudolf Thomas sive Schütte, Engelbert Thomas und Konsorten zu Lindern, ebenfalls wegen verweigerter Pflichtiger Zehnten. Vor dem Gericht zu Cloppenburg wurde 1737 bis 1788 die Klage der Vorsteherin und des Klosters St Gertrudenberg gegen die Zehntpflichtigen Dockmann oder von Dockum, Vogt Wichmann und Tobbe Meiners zu Vahren verhandelt — wegen rückständiger Zehntgelder. Und weiter klagte im Jahre 1783 die Äbtissin zu Gertrudenberg gegen den Zeller Tobe Meiners zu Vahren im Kirchspiel Krapendorf — ebenfalls „wegen für abgekaufte Zehnten rückständiger Gelder". Die letzte Klage lief von 1783 bis 1785.
Und nun erst die Prätentionen oder Ansprüche des Klosters Malgarten an den Bussen-Erben zu „Drogenherbergen" im Kirchspiel Essen in den Jahren 1576 bis 1581. Sie aber waren nur die Vorläufer der übrigen Zehntforderungen des Klosters Malgarten in dem Amte Cloppenburg. Da klagte das Kloster Malgarten 1748 bis 1767 gegen die Eingesessenen der Bauerschaft Lüsche in der Gemeinde Vestrup „wegen Verweigerung ihrer Pflichtigen Korn- und Blutzehnten". Und abermals klagte das Gotteshaus Malgarten" (1779) gegen die Eingesessenen der Bauerschaft Lüsche „wegen rückständiger nach getroffener Vereinbarung für Pflichtige Zehnten zu entrichtende Gelder". Es geschah in demselben Jahre, als die Äbtissin des Gotteshauses Malgarten — es war damals eine Franziska Theresia von Schade — gegen die kleinen Köter Grote, Kopmann und Konsorten zu Lüsche wegen rückständiger Kornzehnten klagte. Die Nachfolgerin der Franziska Theresia von Schade als Äbtissin zu Malgarten war eine Marianne von Müllern, die 1798/99 gegen den Zeller Johann Henrich Rüwe zu Lüsche klagte wegen rückständiger Zehnten. Vor dem Gericht in Lastrup kam es von 1708 bis 1712 zur Verhandlung gegen den Zeller Halbelandt zu Hemmelte „wegen unberechtigten Antrittsseines väterlichen Erbes" — und zwar gegen den am 21. Februar 1646 zwischen dem Konvent des Klosters Malgarten und dem Wessel Halbelandt zu Hemmelte geschlossenen Kontrakt. Bei allen Verhandlungen scheint die Domina, die Herrin des Konvents zu Malgarten, sehr energisch ihren Standpunkt und ihre Rechte vertreten zu haben.
Im Jahre 1605 klagte — der Prozess lief von 1605 bis 1611 — auf Ansuchen des mit dem Zehnten zu Bösel im Gerichte Friesoythe belehnten Hermann Schloer — sein Lehnsherr, der Abt des kaiserlich freien Stifts Corvey, Dietrich, bei den münsterschen Kanzlern und Räten gegen die Heuerer, resp. gegen die Afterheuerer des Böseler Zehnten, gegen einen Daniel Heidenbrecher und einen Volkert Kruse — wegen Nichterfüllung des errichteten Heuerkontrakts.
Zu au den Streitigkeiten und Klagen kamen Ansprüche auswärtiger Private an Zehnten in den Ämtern Vechta und Cloppenburg - und nicht nur Zehntrechte wurden da erwähnt — auch andere. Auch ihrer sind viele. Man braucht nur die Prätansionen oder Ansprüche des Freiherrn von Hammerstein zu Loxten durchzublättern, der besonders in den Jahren 1766 bis 1808 Ansprüche im Amte Cloppenburg geltend machte. Da liest man von einer vor dem westlichen Hofgericht zu Münster verhandelten Klagesache des Freiherrn von Hammerstein zu Loxten gegen Hermann Müller zu Oldendorf im Kirchspiel Lastrup erhobenen Klage „wegen Verweigerung des Pflichtigen Zehnten und anderer ihm aus dem Müllerschen Erbe zustehenden Prätensionen aus den Jahren 1766 bis 1788. Man muss die Bockrader und von Dlnklageschen Lehnsakten dazu vergleichen. Schon in die oldenburgische Zeit des Münsterlandes fällt das Ersuchen der Herzoglichen Kammer in Oldenburg an das Landgericht zu Cloppenburg, ein Zeugenverhör zu Protokoll zu nehmen. Es war ein Zeugenverhör zum Beweise der von dem Kammerherrn von Hammerstein zu Loxten prätendierten Jagdgerechtigkeit im Amte Cloppenburg. Die Angelegenheit beschäftigte und erregte vom 23. April bis zum 20. Juni 1808 viele Gemüter im Oldenburger Münsterlande.
Damals gehörten bereits der Geschichte an die von dem Amtsdrosten von Schilder zu Sassenberg beanspruchten Blutzehnten aus Sevelten im Kirchspiel Cloppenburg und Krapendorf. Der Streit ging in den Jahren 1784 bis 1803. Im Jahre 1785 ging bereits zu Ende die bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster verhandelte Klagesache des Amtsdrosten Freiherrn von Schilder zu Sassenberg gegen die dem Erbkämmerer Freiherrn von Galen eigenhörigen Zeller Thöle und Konsorten zu Sevelten wegen verweigerten Blutzehntens. Damals — 1784 bis 1786 — machte auf Anordnung des münsterschen weltlichen Hofgerichts der Ortsrichter zu Cloppenburg eine Protokollaufnahme über die Protestation, über den Einspruch und die Weigerung der Zeller J. H. Windhaus, G. H. Faske und Konsorten zu Sevelten wegen Hergabe des Blut- und Flachzehntens in natura an dem Amtsdrosten Clemens August von Schilder zu Sassenberg als Herrn des Gutes Bomhof. Die Klagesache des Amtsdrosten Freiherrn Clemens August von Schilder zu Sassenberg gegen die dem Erbkämmerer Freiherrn von Galen eigenhörigen Zeller Windhaus und Konsorten zu Sevelten wegen verweigerter Blutzehnten lief dann noch weiter,— bis endlich die Witwe des von Schilder sich entschloß — die Frau Marie Christine verwitwete von Schilder, geborene von Mallinckrodt zu Sassenberg — den Sevelter Zehnten an die Zehntpflichtigen der Bauerschaft Sevelten zu verkaufen. Auf Ansuchen der Käufer erließ der Richter Dr. Franz Bothe zu Cloppenburg die „Convokation", die Zusammenrufung aller derer, die noch irgend welche Ansprüche an die Zehnten geltend machen konnten. So erlangte die leidige Sache, die im November 1802 begonnen, hatte, vermutlich bereits im Mai 1803 ihr Ende.
Erwähnt werden muß noch die bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster 1793 und 1794 verhandelte Klagesache des Freiherrn von Dwingelo (richtiger wohl von Dorgelo) genannt Lütten zu Lotten im Kirchspiel Haselünne gegen die Vormünder der minderjährigen Frehers Kinder zu Wachtum wegen schuldiger Gewinn- oder Auffahrtsgelder von dem zu dem Hofe Lotten als Fürstlich Corveyischen Lehnsgut gehörenden Frehers Erbe zu Wachtum. Auch die durch den Verlauf eines Prozesses des Herrn von Langen zu Frayenburg gegen den Herrn von Löninghausen zu Schwakenburg von dem ersteren an die Eingesessenen zu Borkhorn im Kirchspiel Löningen prätendierte Zehntpflicht — eine Streitsache der im Jahre 1733 bis 1743 — verdient Erwähnung.
Interessant sind auch die von dem Herrn von Dinklage zu Schulenburg im Hochstift Osnabrück prätendierten Gerechtsame im Kirchspiel Emstek, um die es ging in den Jahren 1722 bis 1749. Im Mai 1722 beschwerten sich die Vechtaischen Beamten bei dem Bischof zu Münster wegen der von dem Herrn von Dinklage zu Schulenburg geübten und prätendierten Jagd im Kirchspiel Emstek. Es erfolgte darauf eine bischöfliche Resolution, die aber wohl den Streit nicht aus der Welt schaffte. Auch um die Holzgerechtigkeit im Kirchspiel Emstek ging es insbesondere in dem oder über das der Bauerschaft Halen zugehörige Halener Holz. Deswegen machte der von Dinklage zu Schulenburg besonders im Jahre 1745 Ansprüche geltend.
Schon Jahrhunderte zurück lag die 1561 bei dem Bischof von Münster geführte Klage der Eingesessenen der Bauerschaft Suhle im Kirchspiel Lastrup gegen die Vormünder der Kinder ihres verstorbenen Zehntherrn Hermann von Langen — wegen Verletzung des der Bauerschaft Suhle von ihrem ehemaligen Zehntherrn verbrieften Verkaufsrechts, falls der schuldige Erbzehnte je veräußert werden sollte. Lastrup spielt auch eine Rolle in dem bei dem weltlichen Hofgericht zu Münster 1763 bis 1777 verhandelten Klagesache der Gesina Holtmann, Witwe Engel, zu Wieste, Gerichts Hümmling, gegen Wessel Bischofs Witwe zu Suhle, Kirchspiels Lastrup, wegen Verweigerung der dem Engelserbe schuldigen Zehnten aus dem Bischofserbe.
Eine Sache für sich war in den Jahren 1777 und 1778 die vor dem weltlichen Hofgericht zu Münster verhandelte Klagesache der Zeller Grothe, Remmers und Rüwe zu Liener, Kirchspiels Lindern, gegen die Erben des Generals Ricclus wegen beanspruchter Zehnten, auch die von 1711 bis 1743 von der Frau von Dumstorf zu Eikhof im Kirchspiel Stuhr Amts Delmenhorst prätendierte Jagdgerechtsame im Amte Cloppenburg.
Ein Dokument für sich ist das Protokoll von 1725 nebst Begleitschreiben der Cloppenburgischen Beamten über die von dem Herrn von Bönninghausen zu Schwakenburg im Amte Meppen Gerichts Haselünne unternommene Jagd im Kirchspiel Lindern.
Aus dem Saterlande — „Amts Cloppenburg", wie ausdrücklich dabei bemerkt wurde, kam zu dem Bischof von Münster im Jahre 1557 eine Beschwerde des Hayen Boelken oder Bölkemann über seine Blutsverwandten „wegen deren eigenmächtiger Besitznahme seiner väterlichen Güter, insbesondere wegen Zurückweisung seines rechtmäßigen Anspruchs an den Zehnten zu „Wrees" seitens des temporären oder zeitlichen Besitzers grote Eylardt oder Elyrth, der ein Lehnsträger des Grafen zu Bentheim und „Steinforde" war. Später — in den Jahren 1708 und 1709 lief an dem weltlichen Hofgericht zu Münster eine Klagesache des Helmerich Block zu Ramsloh gegen die Gemeinheit „Vreeß" im Kirchspiel Werlte „wegen Beschränkung des ihm vermöge älterlichen Lehnrechts", das hieß in jenem Falle durch die selige Frau von Grothaus, weil. Drostin zu Cloppenburg zustehenden halben Zehntens aus der ganzen Gemeinheit zu Vrees.
Quellen:
Bericht abgeschrieben aus dem 1954 erschienen „Volkstum und Landschaft“ Nummer 27, 14. Jahrgang,
Bericht: kein Name.
Heimatblätter der Münsterländischen Tageszeitung - Seite 12 und 13
Beilage zur Münsterländischen Tageszeitung
Druck und Verlag: Imsieke Cloppenburg
Schriftleitung: Josef Imsiecke Clopppenburg
Aufgearbeitet v. H. Brümmer