Ortsgeschichtliches aus dem alten Gerichtsbezirk Essen

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  • Aus dem alten Gerichtsbezirk Essen
  • Von Dr. Fritz Strahlmann, Oldenburg.
  • Da Essen in Olbg. früher ein Gerichtsbezirk war, hatte dort der Richter einen nicht unbedeutenden Einfluss, zumal er die Eingesessen zu Spann- und anderen Diensten heranziehen konnte. Freiwillig und gern wurden solche Dienste nicht immer geleistet, musste doch der Richter Garrel zu Essen im Jahre 1782 gegen den Zeller Kammann auf Jaspers Stelle und den Pastor Frye zu Essen wegen ihm verweigerter Spanndienste klagen. Beschwerden über sie von den Richtern in parte salarii prätendierten Hand und Spanndienste nahmen in den Jahren 1655 bis 1794 sein Ende. Differenzen wegen militärischer Einquartierung entstanden im Jahre 1749 zwischen dem Richter und dem Kirchspielrezeptor zu Essen, doch waren derartige Differenzen nur vorübergehend. Gegen eine Überzahl von Beamten hatten sich die Essener bereits nach dem dreißigjährigen Kriege aufgelehnt, brachten doch die Eingesessenen das Kirchspiels Essen im Jahre 1630 bei der münsterschen Regierung die Bitte vor, nicht nur, ihnen einige Lasten zu erlassen, sondern auch einen von ihnen besoldeten „Führer“, einen „Feldscheerer“ und einen Trompeter abzuschaffen.
  • Eine Angelegenheit für sich war es, wenn in den Jahren nach 1706 die Eingesessenen des Kirchspiels Essen sich bei der Münsterschen Hofkammer beschwerten, dass der Zellpächter, Vogt Unkraut zu Goldenstedt, von Viehtransporten in das Osnabrückische und aus dem Osnabrückischen Zoll verlangte. Es kam dabei zu Zeugenverhören vor dem Gericht zu Haselünne. Im Jahre 1717 klagten mehrere Eingesessene des Kirchspiel Essen gegen den Vizerentmeister Raban. Wilhelm Düvell zu Cloppenburg, dass er ihnen widerrechtlich Handdienste aufgebürdet habe. Die Folge war, dass der Richter Düvell zu Essen 1718 „start zu leistende Handdienste“ Wagendienste prätendierte oder verlangte, worüber sich besonders Hemme und Jaspers zu Lohe im Kirchspiel Essen Beschwerten. Wegen verweigerte Drostenfuhren klagten 1784 die Beamten zu Cloppenburg gegen den Zeller Hilmer Meyer. Es handelte sich in dem Falle um die sogenannte Fuhrpflicht der sogenannten „Herrenfreien“ zu Essen. Über den wider ihren Willen obrigkeitlich vorgenommenen Verkauf eines Markengrundes, des sogenannten „Hülsenmoors“ zur Verbesserung der Schulmeisterstelle zu Essen beschwerten sich 1790 die Vorsteher der Wiek Essen. Über ihnen widerrechtlich von dem Vogt Hoverstedt auferlegte Fuhrdienste klagten 1779 vor dem weltlichen Hofgericht zu Münster der bereits genannte Essener Zeller Hilmer Meyer und Konsorten. Genau siebzig Jahre früher – 1709 – klagten die Eingesessenen des Wiegbolds Essen gegen die Beamten zu Cloppenburg und dem Richter Hülshorst zu Essen, dass von ihnen übermäßige Abgaben und Dienste gefordert würden. Im Jahre 1629 – zur Zeit des dreißigjährigen Krieges – beschwerte sich ein Gerhard von Dinklage, wegen seines zu Addrup belegenen Fiekens Erbe mit zu einem Beitrag zu den öffentlichen Lasten herangezogen würde. Wegen unbefugt erkannter und eingetriebener Brüche in Straßenpolizeisachen hatte sich 1786 der Essener Richter Garrel zu verantworten der deswegen von den Vorstehern und Eingesessenen der Wiek Essen beschuldigt war. Die Sache kam an die Münstersche Regierungskanzlei. Eine Berührung mit den Beamten bzw. mit – der Regierung in Münster gab die Verpachtung der beiden herrschaftlichen Wiesen im Kirchspiel Essen, der „Eye und der „Schmalenbinkswiese“. Außerdem gab es in Essen einen hofhörigen Richt- oder Meierhof, auf den sogar eine Reihe von Jahren Erbansprüche erhoben und gerichtlich untersucht wurden. Als angeblich zum Essener Richthof gehörig prätendierte 1705 der Richter zu Essen einen Kamp „Storäshagen“, der im Essener Bruch belegen war. Anders war es schon, wenn 1765 die Erben des Richters zu Essen klagend gegen den Richter Garrel daselbst vorgingen und der Essener Richthof als Eigentum verlangten oder wenigstens Ansprüche daran erhoben, da der Richter ein neues Haus auf dem Hof erbaut und auch noch andere Verbesserungen an dem Hofe vorgenommen hatte. Ein ähnlicher Fall konnte wahrscheinlich auch bei einem hofhörigen Erbe, beispielsweise bei dem hofhörigen Dinggrewen Erbe zu Addrup im Kirchspiel Essen eintreten. Ein anderes Erbe war das Bockels Erbe zu Bartmannsholte. Dem Vechtaer Rentmeister sogar gehörte um 1703 eine Brockhagen-Stelle im Kirchspiel Essen. Als am 3. November 1775 das der Münsterschen Hofkammer eigenhörige Müntzebrocks Erbe im Kirchspiel Essen an einen Johann Hermann Münzebrock übergeben wurde, wurde wegen dieser Übergabe ein Erbpachtkontrakt ausgestellt, der sowohl am 4. März 1789 als auch am 2. September 1781 ratifiziert wurde. Selbst das Gut Lage im Kirchspiel Essen, das um 1731 einem Herrn von Rochow gehörte, war Abgaben pflichtig, wenn er Branntwein braute. Reich oder arm – der Staat verlangte die Abgaben. Einem Heuermann Bernd zu Groß-Arkenstedt, der um 1746 die Abgabe verweigert hatte, wurde kurzerhand der große Kessel zum Brandweinbrennen, abgenommen. Als um 1785 der Köter Niemeyer zu Wulfshoop im Kirchspiel Essen eine neue Mühle angelegt hatte und dies als Kornmühle benutzte, geschah das „zum wesentlichen Nachteile der von Dinklagischen Mühle zu Calhorn.“
  • Freiheit oder Befreiung von Kriegsfuhren verlangten 1617 und noch später die eigenhörigen Meier Vielage (Verlage) und Münzebrock im Kirchspiel Essen. Temporäre Befreiung von der Kirchspielschatzung verlangte 1630 Wessel zum Quade zu Bevern „wegen Verschuldung durch den von seinen Eltern bei dem Mansfeldischen feindlichen Überfall erlitten großen Verlust.“ „ Nach dem dreißigjährigen Kriege klagten die Eingesessenen gegen die adeligen Gutsbesitzer wegen Einziehung verschiedener Erben und wegen Ausnahme von Schatzungen.“ Über zu hohe Schatzung, die ihm von den Vorstehern des Wiegholds Essen auferlegt war, beschwerte sich 1707 ein Hermann Stadt in Essen bei der Münsterschen Regierung.
  • Die „Umstände“ zu Essen, das heißt: die Eingesessenen, die „außerhalb des Schlagbaums der Wiek“ wohnten, klagten 1751 gegen Bürgermeister und Vorsteher zu Essen „wegen exekutorische Eintreibung des widerrechtlich verlangten Beitrags zu den Kosten eines Nachtwächters in der Wiek“. Die außer dem Wiek Essen wohnenden Umstände klagten 1751 ferner gegen die Vorsteher der Wiek Essen „wegen Nichtstimmberechtigung hinsichtlich der auszuschreibenden Extraordinarien und sonstigen gemeinen Lasten“ sowie wegen mangelhafter Rechnungsablage über die Verwendung der öffentlichen Gelder. Wegen eigenmächtigen Schatzungsverfahrens klagten 1760 ein Ostendorf und Konsorten zu Ostendorf bei Essen gegen die Vorsteher der Wiek. Im Jahre 1799 klagten wieder Umstände gegen die Vorsteher, dass die Eingesessenen der Wiek Essen mit Fuhrdiensten verschont würden, wo ihnen, d. h. den Bewohnern der Wiek und den „Umständen“ – den einen so gut wie den anderen – doch die Reparatur und die Unterhaltung des Essener Dammes zustehe. Wegen einer Schatzungsforderung von 16 Scheffelsaat Land, das zu einem „Tripmachers Erbe“ gehörte, klagte 1715 der Zeller Vellage zu Essen Brokstreek gegen den Rezeptor der Wiek Essen. Um 1715 stritt der Bauernrichter zu Ahausen mit dem Zeller Johann Henrich Meyer auf Heitmeyers Stelle; „wegen der Beitragspflicht des Meiers als Halberbiegen zu den Extraordinarien und gemeinen Schulden“ Ein großer Schaden entstand dem Gerichtsbezirk Essen im Jahre 1808 durch den Durchmarsch französischer Truppen.
  • Neben den weltlichen Geschehnissen aller Art liefen kirchliche. Auch auf kirchlichem Gebiete ging es bekanntlich nicht immer friedlich zu, hatte doch auch die Kirche ihren Besitz, den sie nicht streitig machen lassen wollte. Im Jahre 1662 verlangte der Pastor zu Essen von einer Hille Meinartz zu Uptloh eine von ihrem Vater hinterlassene Kotte, das als „Leibzucht des St. Bartholomäus-Erbes“ der Kirche Essen gehörte. Die Hille Meinartz klagte deswegen bei der Münsterschen Regierung. Um einen „Gosekamp“ im Kirchspiel Essen, der zu den Essener Kirchländereien gehörte und den ein Münsterscher Pastor zu Essen an den lutherischen Prädikanten daselbst verkauft hatte, ging der Streit 1651. Auf der einen Seite standen der Drost zu Coverden und der Prädikant Wessel Kannegießer zu Schweele auf der anderen Seite der Landdechant zu Cloppenburg und der Pastor Brandt zu Essen. Im Jahre 1779 klagte der Dechant Freye als Provisor der Kirche Essen gegen die Eingesessenen zu Bartmannsholte wegen behinderter Markennutzung in ihrer Gemeinheit für ein daselbst gelegenes der Kirche zu Essen gehörendes real- und schatzfreies Erbe, die „Kirchen-Vahr“. Als 1797 der Richter Garrel zu Essen den Provisoren der Kirche ein Kapital nebst der Zinsen schuldete, wurde die Anordnung des münsterschen weltlichen Hofgerichts die Beitreibung des Geldes durch den Richter zu Cloppenburg „exekutorisch bewirkt.“
  • Die Essener Markenstreitigkeiten bilden ein Kapitel für sich. Bereits 1549 beschwerte sich ein Jaspar über einen ihm von den Eingesessenen der Bauernschaften Essen, Ahausen und Brokstreek im Kirchspiel Essen streitig gemachten Zuschlag und über die Schaftrift in der Essener gemeinen Mark. Im Jahre 1573 klagte ein Otto Voß wegen behinderter Nutzung eines Plaggenmatts für seinen Eigenhörigen Johann Wielage zu Essener Brokstreek durch die Markengenossen der Wiek Essen sowie der Bauernschaften Brokstreek und Ahausen. Damit die Hochfürstlichen Gnaden zu Münster nicht zu kurz kam, wurde 1664 eine „Designation der Zuschläge und Zaunrichtungen“ im Kirchspiel Essen angelegt und zwar von solchen Zuschlägen usw., von denen die Fürstliche Gnaden zu Münster bis zum 1. Februar 1664 keinen Genutz empfunden haben sollte. In den Jahren 1606 bis 1702 klagte der Richter Hülshorst zu Essen und nach seinem Tode seine Witwe gegen die Eingesessenen zu Warnstedt wegen behinderten Torfstechens im Warnstedterfelde. Wegen unberechtigter Anlage eines Wasserzuges in der Essener Mark klagten 1706 vor dem Richter Martin Gerhard Nacke zu Essen, Lastrup und Lindern der Gerichtsfisikus und die Vorsteher zu Essen gegen einen Ovelgönne zu Brokstreek. Nach der Anweisung eines Zuschlags verlangte der Richter Nacke 1754 „Novaliengelder“ in Höhe von 100 Talern für den Essener Richt- und Meierhof – mit anderen Worten für sich selbst – und da die 100 Taler rückständig blieben, kam es natürlich zur Klage. Wegen Behinderung der Nutzung des „gemeinen Essener Brokstreeker Ahauser Grundes“ klagte 1784 die verwitwete Frau Sophie von Cloedt, geborene von Langen zu Remlinghausen als Besitzerin des Gutes Klein-Arkenstedt im Kirchspiel Essen – und zwar besonders gegen den Richter Garrel zu Essen. Im Jahre 1797 war ein Grund in der Nähe des Gutes Groß-Arkenstedt strittig zwischen dem Domkapitularen Freiherrn Max von Elmendorf und der Wiek Essen. Um 1800 gehörten die Güter Groß- und Klein-Arkenstedt im Kirchspiel Essen dem Domkapitularen Max von Elmendorf und der Frau von Cloedt. Beide Besitzer klagten damals gegen die Gemeinheit Essen wegen Bäumefällens auf der „Vehrheide“. Wegen Nutzung der zwischen dem Darrel, Beekebrock und den Hemmelter Marken belegenen „Bredewisch“ stritt sich 1703 die Eingesessenen zu Bartmannsholte mit den beiden Darjellern Johann und Hermann Darrelmann zum Darrel in der Bauerschafft Bevern. Wegen eigenmächtigen Durchstich eines Dammes zwischen dem Hofe Darrel und Hemmelte und wegen der „dadurch geschehenen Aushebung“ eines Privatweges klagte 1704 vor dem Richter ein Eberhard Wilhelm Hanne zu Essen, der Gerichtsfiskus gegen die Eingesessenen zum Bartmannsholte, Dieselben Parteien stritten sich in den Jahren 1712 bis 1720 um die Benutzung eines Weges vom Ellerbrok durch das Bartmannsholter Feld nach der Beverner Brücke. Die Klage des Fiskus ging dabei auch gegen die Eingesessenen zu Hemmelte, Um einen „Sommerkamp“, oder vielmehr um behinderte Weideberechtigung auf dem sogenannten „Sommerkamp“ unweit von Darrelmanns Erbe drehte sich 1725 eine Klage der Einwohner zu Uptloh gegen Johann Dietrich Darrelmann zu Essen. Darrelmann appellierte beim Hofgericht zu Münster gegen ein gegen ihn ergangenes Urteil des Gerichts Essen, das am 25. April 1725 publiziert war. Um die Nutzung eines an der Hase gelegenen Markengrundes stritten sich 1790 und 1791 die „Beerbten“ Johann Vennemann und Konsorten zu Ahausen im Kirchspiel Essen mit einem Hermann Hemmen und Konsorten zu Lohe in der Gemeinde Bakum. Wegen doppelten Verkauft eines zur Stumps Stätte zu Ahausen gehörenden Zuschlag an der sogen. Schatze klagte 1793 der Zeller J. H. Diekmann sive Kröger auf dem Hagen bei Vechta gegen den Richter Chr. Garrel zu Essen. Um die Markennützung stritten sich bereits 1566 die Gutsherren zu Osteressen mit den Gutsherren zu Bevern. Wegen Sperrung und gänzlicher Aufhebung eines Leichenweges klagten 1622 einige Essener Gutsherren für ihre eigenhörigen Eingesessenen gegen Hilmar Krause in Osteressen. In den Jahren nach 1721 verhandelte der Richter Friedrich Christian Hulshorst zu Essen eine Klagesache der Eingesessenen zu Brokstreek gegen einen Thiartz Diekmann und Gerd Kösters zu Essen wegen Plaggenstichs im Essener Brok. Die Beklagten düngten mit Placken einen im Braunen Hagen (Braewen Haegen) unweit Quakenbrück gelegenen Kamp. Angelegenheiten des Gutes Lages sind wert, in einem geschichtlichen Abriss des Gutes Lage besonders behandelt zu werden.


  • Quellen:
  • Allerlei Ortgeschichtliches aus verstaubten Akten.
  • Von Dr. Fritz Strahlmann, Oldenburg.
  • Ein Großteil des Textes wurde der Zeitschrift - Volkstum und Landschaft entnommen.
  • Druck und Verlag: Imsieke - Cloppenburg
  • Volkstum und Landschaft – Heimatblätter der Münsterländischen Tageszeitung
  • Cloppenburg Nr. 3 April 1935
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