Oldenburger-Urkundenbuch-06
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Nr. 327 - Sechster Band - Oldenburgisches Urkundenbuch
- Urkundenbuch von Jever und Knipphausen
- Prof. Dr. Gustav Rüthning
- Vorwort
Zu dem neuen Bande des Oldenburgischen Urkundenbuches, Band VI Jever und Kniphausen, sind folgende Quellen herangezogen;
in erster Reihe das Oldenburger Landesarchiv in seinen einzelnen Abteilungen; Jever, Landessachen und Ortschaften, Kloster Östringfelde, Kniphausen, Inhausen. Das Staatsarchiv zu Aurich gab zum Teil bedeutsame Aufschlüsse, besonders für Kniphausens Beziehungen zu Ostfriesland über Friedländers Urkundenbuch hinaus. Wertvoll waren auch die Urkunden der Hausarchive der Fürsten zu In- und Kniphausen auf Lütetsburg bei Norden und der Grafen von Wedel zu Goedens. Das Staatsarchiv Bremen bot über das Bremer Urkundenbuch hinaus eine Anzahl von Stadturkunden, das Staatsarchiv Hannover die über die Gründung des ältesten Klosters im Asterga zu Reepsholt ausgefertigte Kaiserurkunde Ottos II. von 983 im Original und eine Auslese von Urkunden des Erzstifts Bremen, dessen Domdekanat für Jeverland zustandig war. Der Werdegang des Stadtrechtes von Jever ergab sich aus den Urkunden des Rathauses. Die reiche Ausbeute aus dem im Schlosse zu Jever beruhenden Werdumer Archiv und teilweise aus dem hier auch aufbewahrten Stadtarchiv erweiterte und vertiefte unsern Urkundenbestand. Das Staatsarchiv Münster brachte einige Nachweise für die Schirmherrschaft des Bistums Münster über Jeverland. Dort beruhen auch die vom Gencralvikariat zu Münster überwiesenen Ostfriesischen Urkunden für die kirchlichen Verhältnisse, woraus einiges für Jeverland entnommen werden konnte, und zwei für uns neue, dem Inhalte nach gleichlautende Urkunden des auch in Fricsiand einst begüterten Klosters Rastede von 1301 über den Verbleib seines Besitzes bei Lippstadt in Westfalen. Schriftliche Auskunft auf Anfragen erteilten die Staatsarchive zu Aurich und Hannover und die Archives generaics zu Brüssel. Die Staatsarchive zu Hamburg und Lübeck sandten wertvolle Originale zu meiner Benutzung an das Oldenburger Landesarchiv. Ausgewertet sind folgende Urkundenbücher und Sammlungen; das Ostfriesiche ÜB. mit Ergänzungen in den Ernder Jahrbüchern, das Bremische, das Lübeckische, das Braunschweig-Lüneburgische, das Hanseatische ÜB., die Hanserecesse, die Hamburger Kämmereirechnungen, das Oldenburgische ÜB., Band II und III, Reimers, H„ Die Oldenburgischen Papsturkunden, und Hermann Oncken, Die ältesten Lehnsregister der Grafen von Oldenburg, beide in unseren Vereinsschriften, von Hodenberg, Das Stader Copiar. Die Wörterbücher von Schiller-Lübben und die ersten Lieferungen von Borchling und Agathe Lasch leisteten wie immer wirksame Hilfe.
Ein noch vorhandener erheblicher Staatszuschuss und Beihilfen des Evangelisch-lutherischen Oberkirchenrats und des Jeverländischen Vereins für Altertumskunde ermöglichten die Drucklegung. Auch allen anderen, die dieses Unternehmen des Oldenburger Vereins gefördert haben, sei hier verbindlichster Dank zum Ausdruck gebracht. Über den Inhalt und insbesondere die Vertiefung und den Fortschritt gegenüber den Ergebnissen der bisherigen Forschung in den Darstellungen der Geschichte des Jeverlandes wird noch etwas zu sagen sein.
Der Begriff Urkunden umfasst nicht nur Dokumente im eigentlichen Sinne, sondern vor allem Niederschriften von Verhandlungen und besonders Briefe. Sie reden die Sprache der Zeit, anfangs etwa bis 1300 lateinisch, nicht sehr zahlreich, dann aber mittelniederdeutsch. So hören wir die freien Friesen, nicht nur von Jeverland, sondern auch viele Ostfriesen über ihre Arbeit, ihre Sorgen und Leiden persönlich verhandeln, wie sie ihre Rechtsgeschäfte führen, wie sie sich zur Landesherrschaft, zur Kirchengemeinde, zum eigenen Hause einstellen, es ist, als ob hier die Geister der Vergangenheit beschworen werden. Der Leser hat die Möglichkeit, sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die Schlussfolgerungen in der Jeverländischen Geschichtschreibung zu Recht bestehen können, wohlgemerkt, es handelt sich hier nicht um Chroniken, sondern um Urkunden im angedeuteten Sinne. Der Brief des Papstes Hadrian IV. an Erzbischof Hillin von Trier wird nun mitgeteilt, worin er von Kaiser Friedrich l. sagt, daßer auch durch den Herzog Heinrich von Sachsen und Bayern den Friesenstamm nicht habe unterwerfen können. Die Häuptlingsurkunden des Mittelalters nehmen einen breiten Raum ein, der Schwerpunkt liegt aber auf den Verwickelungen des 16. Jahrhunderts. Remmer, Fräulein Maries Rentmeister, ist nie Pfarrer von Seediek gewesen, er bezeichnet sich selbst nur als „höchster" unter den Grundbesitzern von Seediek. Pfarrer wurde er in Neuende, in Seediek war er, was wir jetzt Gemeindevorsteher nennen. Über das tragische Geschick des guten Tide von Kniphausen und seiner Gattin Eva von Rennenberg liegen nun wichtige Nachrichten vor: Unter anderem ihr Ehevertrag unter der Mitsiegelung des protestantischen Erzbischofs Hermann von Köln, Graf Christophs von Oldenburg und seiner Schwester Gräfin Anna von Ostfriesland Anfang 1546, ferner nach der Beteiligung Tides am Schmalkaldischen Kriege unterdes Kaisers Gegnern die schwere Heimsuchung durch die hohe Strafsumme von 50 000 Goldgulden (Württemberg müßte 300000 zahlen), die er von Ostfriesland leihen mußte! Wieschwer die neue Lehre zu ringen hatte, wird man an dem traurigen Sckicksal der mit den Rofhausern verschwägerten Ursula von Werdum sehen, die in den Niederlanden um den Glauben den Feuertod erlitt, man behandelte sie wie die Zauberinnen, die in Jever als Verbrecherinnen vor Gericht gezogen und zum Tode verurteilt wurden. Eine ausführliche Wiedergabe dieser Hexenprozesse wird Gelegenheit geben, zu beurteilen, wie weit der Aberglaube in Verbindung mit der Giftmischerei in gewissen Kreisen eingerissen war. Der Kampf um Jeverlands staatliche Selbständigkeit unter Führung Boyncks von Oldersum und Remmers von Seediek, der Plan der alten Herrin von Jever, Harlingen mit Jeverland an Oldenburg durch Heirat zu bringen, mit der interessanten Verhandlung eines Abgesandten des Herzogs von Alba mit Fräulein Marie, der Kirchenschmuck von Tettens, der Nachweis von den Gemälden in der Gertrudenkapelle (1497) zu Oldenburg, Lukas Lossius in Lüneburg mit seinem Unterrichtsinstitut für junge Jeveraner, das älteste Wappensiegel der Ortschaft Jever von 1347, nicht von 1449, wie bisher angenommen wurde, die früh (schon 1534) auftauchenden Aussichten Oldenburgs auf die Erbfolge in Jever, dies alles mag hier nur angedeutet werden. Für den Aufbau des ganzen Oldenburgischen Urkundenwerkes konnten die unvollendeten Urkundenbücher der Nachbargebiete nicht unsere Vorbilder sein. Wir mußten selbständig vorgehen. Es erschien uns angebracht, die Urkunden der drei mittelalterlichen Hoheitsgebiete desjetzigen Landesteils Oldenburg nicht in einer einzigen Datumfolge, synchronistisch zu behandeln, sondern eine Einteilung nach den Hoheitsgebieten vorzuziehen, und in den ersten vier Bänden Stadt und Grafschaft Oldenburg mit den Kollegiatkirchen und Klöstern, in je einem Bande Südoldenburg und Jeverland zusammenzufassen. Jeder Band wurde mit einem Register ausgestattet, um den Inhalt der Forschung zugänglich zu machen. So liegt nun ein geschlossenes Urkundenwerk des Landesteils Oldenburg, in allen seinen Teilen etwas über 1550 hinaus fortgeführt, fertig vor, um der Wissenschaft als Quellenwerk zu dienen. Daß es dem Verein gelungen ist, dieses Ziel zu erreichen, verdankt die Öffentlichkeit der Fürsorge des Herrn Finanzministers Dr. iuris Willers.
- Oldenburg, 10. November 1932.
- im Auftrage des Staates herausgegeben
- vom Oldenburger Verein für Landesgeschichte und Altertumskunde.