Instruction -Vormundschaftssachen - 1801
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Nr. -289 - Instruction, nach welcher Landleute ihr Thun und Lassen in Vormundschaftssachen – 1801
- Instruction,
- nach welcher Landleute ihr Thun und Lassen
- in Vormundschaftssachen einzurichten haben,
- für die Landleute in den Fürstenthümern
- Calenberg,
- Göttingen,
- Grubenhagen und
- Lüneburg,
- auch in den Grafschaften
- Hoya und
- Diepholz,
- öffentlich bekannt gemacht,
- vermittelst der Königl. Churfürstl. Verordnung d. d. Hannover,
- den 1. May 1801.
- Hannover in der Hahnschen Hofbuchhandlung.
- Gedruckt auf Büttenpapier. Ca. 70 Seiten.