Holzflößen auf der Hase
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Schiffahrt und Holzflößen auf der Hase
Von Georg Warnking
Vor mehr als 100 Jahren wurde die Hase schon als Schiffahrtsweg benutzt. Besonders zwei Wirtschaftszweige machten dieses nötig. Im Hasegebiet fand man große Mengen Raseneisenerz (Ortstein). Dieses wurde in den Haseniederungen gebrochen, behauen und als Bausteine benutzt. So hat man beim Bau der Vituskirche und der Kirchhofsmauer in Löningen sehr viele davon benutzt. Bei der Renovierung dieser Kirche in den Jahren 1968/69, als man den Verputz an der Innenseite abschlug, kamen große Blöcke davon etwa bis zur Größe 100x80 cm zum Vorschein. Ein großer Teil des Raseneisenerzes wurde auf Schiffe verladen und nach Meppen gebracht, wo es geschmolzen wurde.
Einen breiteren Raum nahm aber das Holzflößen ein. Die hiesigen Holzhändler verkauften sehr viel Bauholz nach Papenburg, wo es zum Schiffbau verwendet wurde. Die beste Transportmöglichkeit war das Flößen des Holzes. Als Händler aus dieser Zeit sind ein Diekhaus aus Essen und Winkler und Kater aus Löningen bekannt. Diese stellten die Flöße zusammen und ließen sie die Hase hinunter nach Meppen und dann über die Ems nach Papenburg gleiten.
Die Anlieger der Hase waren mit dem Flößen nicht einverstanden, da dadurch viele Schäden an Brücken und Ufern entstanden. Sie verlangten Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung dieser Schäden. Die erste Beschwerde kam aus dem Raum Bunnen. Im Jahre 1846 schrieben die Anlieger an das Amt:
Die Arbeiter, die auf der Hase Zimmerholz flößen, trinken zuviel Branntwein und sind unvorsichtig. Die Ufer werden beschädigt, bei den vielen Brücken leiden die Pfähle durch Erschütterungen, und es entstehen den Besitzern, die ohnehin die Brücken schon bauen und unterhalten müssen, große Kosten. Es möchten deshalb Vorkehrungen getroffen werden, namentlich dahin, daß kein Holzfloß die Brücken passieren darf, ohne daß der Fahrer des Floßes vor der Brücke anhalte und sich bei einem amtseitig bestellten Bewohner in der Nähe melde. Der habe darauf zu achten, daß das Floß durchgeführt werde, ohne die Ständer zu berühren. Ein Nichtbefolgen soll mit Brüche bestraft werden. Das Amt möge entsprechende Bekanntmachung erlassen und die Warnungstafeln aufstellen lassen, daß jeder anhalten müsse. Da aber billigerweise weder dem Brückenbesitzer noch dem Anwohner zugemutet werden könne, die fragliche Aufsicht unentgeltlich zu führen, so dürfe es angemessen erscheinen, für jedes Floß den Brückenbesitzern eine kleine Abgabe zu entrichten. Es kämen dafür folgende Brücken in Frage: die der Wiek Essen, die von Ahausen, Grüßbrücke, Westernbrücke, Osterbrücke, die von Bokah, Wulfsbrücke, die Böener Interessentenbrücke, die der Wiek Löningen, Münzebrocksbrücke, Raters Brücke, Werwer, Evenkamper und Düenkamper Brücke. Wenn bei jeder Brücke 1 Grote gezahlt werde für die Aufsicht, so betrage das für jedes Floß auf der langen Reise 14 Grote. Das wäre im Verhältnis zum Werte des Holzes unbedeutend.
In der Antwort stellt das Amt nicht in Abrede, daß für die Besitzer der fraglichen Brücken das unvorsichtige Passieren derselben mit Flößen manche Nachteile herbeiführe, habe auch nichts dagegen, daß das Durchfahren durch die Brücken unter Kontrolle gesetzt werde. Da die Hase aber eine zu jedermanns Gebrauche offene Wasserstraße sei, und man dem Handel so wenig Hindernisse als möglich in den Weg legen dürfte, so ist das Amt gegen den Vorschlag des Brückengeldes, das einem Wasserzoll gleichkomme. Außerdem seien 14 Grote auf dieser Strecke zu hoch, da jedes einzelne Floß klein sei.
Schon zur Münsterschen Zeit habe man über die Schiffbarmachung der Hase gesprochen und dabei an die Erweiterung der Brückenjoche gedacht. Für die Schiffahrt auf der Hase seien die Brücken zwar ein Hindernis, noch mehr aber der Mangel an Leinpfaden. Dabei müsse alles Holz am Ufer auf eine gewisse Breite weggeschafft werden.
Das Amt hielt nun Versammlungen mit den Bauernvögten ab, die erste in Bunnen am 29. 12. 1846. Das Protokoll darüber lautet: Sie halten die Einrichtung für zweckmäßig, zweifeln aber auch nicht daran, daß alle Interessenten der Brücken mit ihnen übereinstimmen, eine kleine Abgabe bei jeder Brücke zu erheben. Etwa 1 Groten oder — wie darauf amtseitig vorgeschlagen wird wegen der Menge der Brücken — einen halben Groten und zwar zur Vergütung der fraglichen Aufseher sei tragbar, worauf seitens des Amtes ihnen bemerkbar gemacht wird, daß das noch einer Erlaubnis seitens der Regierung bedürfe. Die Comparenten sind der Ansicht, auch ohne eine Abgabe müsse es durchführbar sein. Die Kosten der Warnungstafeln könnten von den Interessenten getragen werden und die Aufsichtsführenden könnten ja auch von andern gemeinsamen Lasten befreit werden. Der Bauernvogt Meyer in Bunnen erklärt, auch aus Märschendorf kämen Flöße, und deshalb müsse man schon bei der Brücke auf Gut Lage anfangen. Man einigt sich dann dahin, daß an drei Stellen Gebühren erhoben werden sollten, in Ahausen, Bunnen und Löningen.
Es wurden dann als Aufseher bestimmt:
Zeller Rode für Wulfsbrücke,
Zeller Hengemühle für die Böener Interessenten Brücke,
Bürgermeister Lewe für die Wiekbrücke in Löningen,
Dr. Münzebrock für seine Brücke,
Zeller Haaring für Raters Brücke,
Zeller Rolfsjans für Werwer Brücke,
Zeller Diekwessels für Evenkamper Brücke.
Eine weitere Versammlung fand in Essen statt. Hier war es Diekhaus, der sehr viel Holz nach Papenburg flößte. Derselbe wollte wohl eine Gebühr zahlen.
Im Raum Essen kamen als Besitzer der Brücken in Frage:
Brücke Gut Lage — Freiherr von Rössing;
Addruper Brücke — Hermann Rolffs;
Beverner Brücke — Zeller Niehe;
Pollen Brücke — Zeller Polle und Thole;
Wiek Essen Brücke — Zeller Wiek;
Osteressener Brücke — Zeller Vössing;
Bauerschaftsbrücke Osteressen — Zeller Vaermann;
Ostendorfs Brücke — Zeller Ostendorf;
Ahauser Brücke — Zeller Jans Gravenhorst;
Große Brockhagen Brücke — Zeller Brockhage.
Alle Bauernschaften waren mit der Hebung einer Gebühr einverstanden. Ob und wie lange die Gebühr gehoben wurde, steht nicht fest. Mit der Verbesserung der Straßen wurde das Flößen weniger.
Trotzdem hat es noch weiter Schwierigkeiten gegeben, da die Anlieger das Flößen oft verhinderten. So mußte der Zeller Wielage mit 10 Rthlr. Brüche bedroht werden, wenn er den Zimmermeister Kater nicht durchflößen ließe. Auch andere machten Schwierigkeiten. Das Amt erklärte aber, die Hase sei ein öffentlicher Fluß, keiner dürfe die Schiffahrt hindern. Entstandener Schaden müsse natürlich den Anliegern ersetzt werden.
- Quellen:
- Georg Warnking
- Heimatarchiv Vechta,
- Heimatbuch Oldenburger Münsterland
- Aufgearbeitet: h. Bruemmer