Essen unter oldenburgische Regierung - 1803

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Essen unter oldenburgische Regierung


I. Feierliche Besitznahme des Amtes Cloppenburg


  • Am 30. Juni 1803 erging durch Herzog Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg das Patent zur Besitzergreifung des Münsterlandes. Drei Wochen später, am 20. Juli, wurde das Amt Cloppenburg durch die vom Herzog beauftragten Beamten Etatrat Georg und Kanzleiassessor Runde feierlich in Besitz genommen. Die Beamten, die Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und der Gemeinden waren zu dem Tage der Leistung des Untertänigkeitsleides nach Cloppenburg geladen. Am 19. Juli 1803 wurden die herzoglichen Kommissare an der Grenze des Amtes bei der Emsteker Landwehr vom Drosten Schmysing begrüßt. 150 Bürger zu Pferde geleiteten die Herren zum Eingang der Stadt, wo ihnen vom Bürgermeister und Rat die Schlüssel der Stadt auf einem silbernen Teller überreicht aber sogleich huldreich zurückgegeben wurden. Unter dem Donner der Kanonen und dem Geläut sämtlicher Glocken bewegte sich der Zug durch die mit vierzehn Triumphbogen geschmückte Stadt. Die Kommissare konnten mit eigenen Augen feststellen und später dem Herzog berichten, mit welcher Freude und Zuversicht die Cloppenburger den Wechsel begrüßten und wie ihre Aufnahme das Gepräge wahrer und echter Herzlichkeit getragen habe. Beim Absteigequartier, dem Haus Schenkberg, hatte sich der gesamte Stadtrat, die Geistlichkeit, die Kirchspielsvorsteher und das Dienstpersonal versammelt.


  • Hier wurden Drost und Amts Rentmeister,
  • die Adeligen Freiherr Franz von Elmendorf auf Vehr,
  • Freiherr Sigismund von Falkenstein auf Calhorn,
  • Freiherr Adam Wilhelm von Rochow auf Lage,
  • der Dechant Fr. Anton Vaget,
  • die Geistlichen,
  • die Richter, unter ihnen Joh. Chr. Garrel in Essen,
  • der Amtsphysikus und der Amtschirurg


  • auf die neue Verfassung vereidigt. Am folgenden Morgen um 8 Uhr kündigten wieder Kanonendonner und Festgeläute die Feierlichkeiten des Tages an. Am Vormittag wurden die geladenen Gäste aus dem ganzen Amte von Etatrat Georg empfangen, der sie mit dem Zweck seiner Reise bekannt machte, worauf die Herren den Huldigungseid unterschrieben. Um 13 Uhr begann der feierliche Zug der Kommissare und der bereits vereidigten Personen durch die festlich geschmückten Straßen nach der Andreaskirche, wo die Geistlichkeit und die Schuljugend sich mit ihrem Lehrer und ihrer Lehrerin zum Empfang aufgestellt hatten. Die Herren wurden zum Chor geleitet, wo der Etatrat das Patent vom 30. Juni vorlas und folgende Ansprache hielt: "Ihnen ist in diesen trüben Zeiten durch die göttliche Vorsehung ein glückliches Schicksal bereitet, das Ihnen in dem höchsten Oldenburger Regentenhause, dessen ausgebreitete Zweige die halbe Welt beherrschen, in dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn einen weisen und gütigen Regenten geschenkt hat. Was seine alten Untertanen mit froher Überzeugung rühmen und fühlen, das unter mehreren Staaten Deutschlands beglückteste Volk zu sein, davon werden auch seine neuen Untertanen, die er mit gleicher Regentenliebe umfassen wird, die frohe Erfahrung machen." Dann wurde den Anwesenden die Eidesformel langsam vorgesagt und von allen nachgesprochen:
  • "Wir Amts- und Gerichtsbedienten des Amtes Cloppenburg, wir Bürgermeister und Räte der Städte Cloppenburg und Friesoythe für die gesamt Bürgerschaft, wir Vorsteher der Kirchspiele für alle Eingesessenen schwören und geloben hiermit zu Gott, dem Allmächtigen und auf sein heiliges Evangelium einen leiblichen Eid, dass wir dem Durchlauchtigsten Herzoglich-Holsteinischen-0ldenburgischen Hause, insbesondere aber dem Durchl. Fürsten und Herrn Peter Friedrich Ludwig, Erben zu Norwegen, Herzog zu Schleswig-Holstein, Stormarn und Dithmarschen, Fürsten zu Lübeck, Herzog zu Oldenburg als regierenden Landesadministrator und Landesherrn jederzeit gehorsam und gewärtig sein, in Friedens- und Kriegszeiten Dero Bestes befördern, Schaden und Nachteil hingegen mit Leib, Gut und Blut abwenden und abhelfen und in allen Stücken solchergestalt uns verhalten und erzeigen wollen, wie es getreuen, ehrliebenden und gehorsamen Untertanen eignet und gebührt. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium."
  • In der Kirche wurden so vereidigt die Prokuratoren von Cloppenburg, Friesoythe, Löningen und Essen [Hoyer und Niemann], die Gerichtsschreiben, die Vögte [darunter Krone in Essen], die Führer von Cloppenburg und Löningen, die Städte- und Gemeindevertreter von Cloppenburg, Friesoythe, Krapendorf, Essen [Bürgermeister Arckmann und die Räte Cordes und Meyer], Lastrup, Lindern, Molbergen, Markhausen, Altenoythe, Barßel, Strücklingen, Ramsloh und Scharrel. Nach der Vereidigung brachte Etatrat Georg ein dreifaches Hoch auf den Landesfürsten aus, in das die Anwesenden freudig einstimmten. Vikar Klüsener hielt die Festpredigt, die auf das Wort aus dem Buche der Könige "Da jauchzete alles Volk und sprach: "Heil dem Könige!" abgestimmt war. Er schloss mit dem Gebete: "Ewiger! Erhalt unsern Fürsten uns! Weisheit gib ihm und Verstand! Erhör uns, wenn wir für ihn flehen, und flehen lasst uns oft für ihn!" Das feierliche Te Deum, angestimmt von Dechant Vaget, beschloss die Huldigungsfeier. Herrliches Wetter begünstigte die Feierlichkeiten und selbst die Durchmärsche französischer Truppen störten im geringsten. Im Anschluss wurde auf Kosten der herzoglichen Abgesandten eine Festmahlzeit gehalten, wie sie sonst nur bei Bischofsbesuchen üblich war. Von der Reichhaltigkeit des Mahls zeugt die Rechnung von 1138 Reichtalern, 11 Grote. Die Kommissare waren entsetzt über die hohe Summe, doch der Herzog, erfreut über die aufrichtige Huldigung der Münsterländer, beglich anstandslos die Summe. Abends war auf Kosten des Herzogs ein Ball, zu dem auch viele Damen der Stadt geladen waren, mit unentgeltlicher Bewirtung der Teilnehmer. Die Triumphbogen waren illuminiert. Am folgenden Tage traf Etatrat Georg noch verschiedene Anordnungen betr. Aufstellung einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben, Vorlegung der Abrechnungen der letzten drei Jahre durch die Gemeindevorsteher und Fortfall des Drostenamtes.
  • Wenn die Münsterländer mit der Einverleibung einverstanden waren und viele sie lebhaft begrüßten, so vor allem deshalb, weil der Regent im eigenen Lande lebte und nicht wie bisher in Köln [der Bischof von Münster war nämlich zugleich Kurfürst und Erzbischof von Köln], so dass ihm das Niederstift nur dem Namen nach bekannt war. Die beiden letzten Fürstbischöfe hatten es überhaupt nicht besucht und seit den Tagen Christoph Bernard von Galen hatte man eine landesväterliche Fürsorge kaum gespürt.
  • "Unser neuer Landesherr wird", so heißt es in einem Briefe vom Jahre 1803, "das Land besser übersehen, die Mängel erkennen und abändern können. Er wird das Glück seiner Untertanen als sein eigenes betrachten, da er allen Menschen als seine Brüder, alle Untertanen als seine Kinder betrachtet." Über Persönlichkeit und Gesinnung des neuen Landesherrn war man aus nächster Nachbarschaft gut unterrichtet und die fortschrittlichen Formen in der Verwaltung hatten im Münsterlande ein lebhaftes Echo geweckt. Auch die Schattenseiten des Preußentums, die sich im alten Hochstift nach der Einverleibung in Preußen bald bemerkbar machten, brauchten im Münsterlande nicht befürchtet zu werden.


II. Politische Entwicklung

  • Seinem im Patent vom 30. Juni 1803 feierlich gegebenen Versprechen: "Wir erteilen unseren neuen Untertanen die bündigste Versicherung, dass sie jederzeit unserer Zuneigung und unermüdlichen Sorgfalt für die Erhaltung ihres wahren Wohls, möglichste Abstellung aller Missbräuche, so wie der Handhabung einer unparteiischen Gerechtigkeit, der Beförderung ihres Fortkommens und Wohlstandes, der Beibehaltung ihrer Gesetze und Gewohnheiten, soweit solche mit der gegenwärtigen Lage und Verfassung vereinbarlich seyn sollen, auf das vollkommenste sich versehen können," ist die neue Regierung nach bestem Willen nachgekommen. Schon im folgenden Jahre stattet der Herzog dem Amte Cloppenburg seinen Besuch ab. Am 30. Juni weilte er in Cloppenburg, besichtigte die Kirche, den Gerichtssaal und das Amtshaus und zog die führenden Männer zur Tafel. Am 02. Juni 1809 weilte der Erbprinz Paul Friedrich August, von Löningen kommend, in Cloppenburg. Sechzig Bürger paradierten mit Fahnen, Trommeln und Gewehr und sechzig Mann zu Pferde holten ihn von Nieholte ab. Leider konnte der Herzog wegen der vielen Truppendurchzüge, der Besatzung durch holländische Truppen und der Besitzergreifung unserer Gegend durch die Franzosen [1811 – 1813], die ihn sogar zur Flucht nach Russland zwang, keine durchgreifenden Maßnahmen treffen. Als nach dem Wiener Kongress 1815 wieder normale Zustände eingekehrt waren, sah der zum Großherzog ernannte Landesherr seine erste Aufgabe in der Regelung der eigentümlichen Grenzverhältnisse im Süden und Osten des Amtes Vechta [Damme, Neuenkirchen, Goldenstedt], wodurch das Amt Vechta einen Zuwachs von 6600 Seelen erhielt [Einwohnerzahl der beiden Ämter 1837 = 69.187, 1952 = 171.805].
  • Finanziell hat die Eingliederung des Münsterlandes dem Oldenburgischen Herrscherhause vorerst keine Vorteile gebracht.
  • Das ehemalige Stift Münster hatte eine Schuldenlast von 3.293.000 Talern hinterlassen, die nun auf die einzelnen Ämter umgelegt wurden. Auf Vechta und Cloppenburg entfielen 367,208 Taler, deren Verzinsung die herzogliche Kasse jährlich 11.669 Taler kostete. Hinzu kamen 7.415 Taler für Pensionen münsterscher Beamter. An Einnahmen aus beiden Ämtern gingen 1805 nur 50.094 Taler ein, wovon alle staatlichen Ausgaben bestritten werden mussten. Nach einem Schreiben der oldenburgischen Regierung brachte 1815 "der vormals münsterische Landesteil nur nichtsein, sondern erforderte zur Bestreitung der Verwaltungskosten sogar noch einen Zuschuss von jährlich 24.000 Talern." In der inneren Ordnung der Verwaltung traten folgende Änderungen ein:


  • 1803 Aufhebung des Landgerichts Friesoythe.
  • 17.3.1826 Aufhebung der Herrlichkeit Dinklage,
  • 1814 Einrichtung des Amtes Friesoythe,
  • 1879 Aufhebung des Amtes Löningen,
  • 1933 Aufhebung des Amtes Friesoythe und Wiedervereinigung mit Cloppenburg.


  • Die münsterische Regierung hatte viel versäumt, was im Interesse des Niederstifts hätte unbedingt geschehen müssen. Das Straßennetz war ganz und gar unzulänglich, vor allem fehlte es an einer Verbindung mit der Landeshauptstadt. Nacheinander wurden gebaute die Straßen


  • Oldenburg-Ahlhorn-Vechta-Damme (1837),
  • Ahlhorn-Cloppenburg (1841),
  • Cloppenburg-Löningen (1843),
  • Cloppenburg-Essen-Quakenbrück (1848).


  • Dadurch konnte auch das Postwesen bedeutend verbessert werden. Auch das Eisenbahnnetz wurde, wenn auch verhältnismäßig spät [G. o. E. = Ganz ohne Eile] ausgebaut. Im Schulwesen lag ebenfalls vieles im argen. Das Gymnasium Antonianum in Vechta, die einzige höhere Schule im Münsterlande, war wegen ihrer geringen Schülerzahl im Weiterbestand gefährdet und wurde vom Staate übernommen. Als dann nach der Jahrhundertwende die Bevölkerung des Kreises Cloppenburg und das Streben nach höherer Bildung zunahm, wurde 1914 in Cloppenburg eine zweite höhere Schule, ein Progymnasium, errichtet. Dort bestand seit 1864 die älteste Ackerbauschule im Münsterlande, die 1879 mit der in Cloppenburg bestehenden höheren Bürgerschule vereinigt wurde. Um den Ausbau des Volksschulwesens zu fördern, richtete die Regierung 1855 das Katholische Oberschulkollegium in Vechta ein, das bis kurz nach dem ersten Weltkriege bestanden hat. Für die Ausbildung katholischer Lehrer im Lande war von 1861 - 1926 das Lehrerseminar in Vechta zuständig, während die Lehrerinnen ihre Ausbildung auf dem Lyzeum in Cloppenburg und dem Oberlyzeum Vechta erhielten. Der Landwirtschaft erwies die Regierung durch die Aufhebung der Leibeigenschaft einen großen Dienst. In Nordoldenburg war sie schon Ende des 17. Jahrhunderts aufgehoben worden und im Ausgleich an den Norden hob Herzog Peter Friedrich Ludwig sie auch im Münsterlande schon 1808 auf. Doch sollte erst noch ermittelt werden, für welche der damit aufgehobenen Rechte eine Entschädigung an den Gutsherrn zu zahlen sei. In der Franzosenzeit wurden durch ein kaiserliches Dekret vom Jahre 1811 die Lehns- und gutsherrlichen Verhältnisse mit allen daraus fließenden Rechten und Pflichten für aufgehoben bzw. loskäuflich erklärt. Bei vielen, die davon Gebrauch machten, überstiegen die geldlichen Verpflichtungen die Leistungsfähigkeit der Höfe. Darum ob der Herzog am 10.März 1814 dieses Dekret wieder auf, erklärte aber die Eigenbehörigkeit mit seinen Rechten und Verbindlichkeiten [Freikauf, Gemeindezwangsdienst, Untertänigkeitsleid] für aufgehoben, während die mit dem Kolonaktsverhältnis verbundenen Pflichtleistungen [Erbgewinn, Auffahrt] bestehen bleiben sollten. Die Ablösung der meisten Bauernstellen erfolgte durch die Staatsgrundgesetze von 1848 und 1852 nach gesetzlich festgelegten Ablösungsverpflichtungen. So gingen allmählich die bäuerlichen Stellen in Südoldenburg in das freie Eigentum ihrer Besitzer über.
  • Einen weiteren Auftrieb erhielt die Landwirtschaft durch die Teilung der gemeinen Marken. Dadurch erfuhren die Ganz- und Halberben einen bedeutenden Landzuwachs. Auf dem staatlichen Tertiagrund entstanden entweder neue Siedlerstellen oder, wenn der Boden zu mager war, Tannen- und Fuhrenkämpe. Obwohl Südoldenburg im Gegensatz zum Norden an der Freiheitsbewegung 1848 fast keinen Anteil hatte, sind doch die Auswirkungen derselben besonders dem Münsterlande zugute gekommen. Das findet wohl darin seinen Grund, dass der Süden im Herrscherhause bzw. Wahrung seiner religiösen Interessen einen warmen Befürworter gefunden hatte und die Notlage der ärmeren Bevölkerung, besonders die Heuerleute, die zu verstärkter Auswanderung Anlas gab, wie in münsterischen Zeiten ohne Murren getragen wurde. Für die Zukunft trugen weitere Umstände zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bei, die Verkoppelung der bislang in Streulage sich befindlichen Grundstücke besonders in den Eschen, die Schutzzollpolitik unter Bismarck in den 80iger Jahren, wodurch die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse gehoben wurden, die Erfindung und Verwendung des künstlichen Düngers, wodurch die Kultivierung der Ödlandgebiete und der neuerworbenen Markenteile unter tatkräftiger Mithilfe der Heuerleute ermöglicht wurde, vor allem aber die gute Absatzmöglichkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse besonders in der Schweinemast nach dem Industriegebiet. Durch alle diese Maßnahmen wurde der Vorsprung des Nordens gegenüber dem Süden allmählich aufgeholt, so in der Pferde-, Rinder- und Schweinezucht. Die großen Wirtschaftsverbände, Landwirtschaftskammer, Industrie- und Handelskammer, trugen wesentlich zum Austausch von Erfahrungen und Anregungen bei, so dass Norden und Süden nicht bloß eine äußere Einheit bildeten sondern auch innerlich immer mehr miteinander verwuchsen.


III. Kirchliche Verhältnisse

  • Die politische Eingliederung des Münsterlandes in Oldenburg zog auch kirchliche Veränderungen nach sich. Das Bestreben aller deutschen Staaten ging damals dahin, die kirchlichen Grenzen mit den Landesgrenzen zu koordinieren. So dachte auch die Regierung in Oldenburg daran, für die katholischen Untertanen eine eigene Diozöse mit einem Bischof als höchsten kirchlichen Würdenträger einzurichten. Das hatte den Aufbau eines eigenen Domkapitels mit den dazu erforderlichen Anstalten gefordert, was sich aber als finanziell untragbar erwies.
  • Eine Verordnung vom 02. August 1905 bestimmte daher, dass das Generalvikariat in Münster in rein kirchlichen Dingen seine bisherige Wirksamkeit weiter ausüben solle. Als Verbindungs- und Mittelsmann wurde der damalige Pfarrer von Vechta als Generaldechant über beide Ämter bestellt, dessen Wirkungsbereich 1817 auch auf die neuen Gemeinden Damme und Neuenkirchen ausgedehnt wurde. Am 05. April 1831 wurde durch Verordnung der Regierung das Bischöfliche Offizialat in Vechta als katholische Behörde für den oldenburgischen Landesteil gebildet. Unabhängig vom Generalvikariat wurde es direkt dem Bischof von Münster unterstellt. So ist das Offizialat das Generalvikariat des oldenburgischen Teils der Diozöse Münster, dem sogar ein Teil der bischöflichen Amtsgewalt übertragen ist, so das Recht der Stellenbesetzung und die Verwaltung des Kirchenvermögens. Zur Unterhaltung des Offizialats sollte ein Teil des 803 aufgehobenen Alexanderkapitels verwendet werden. Vom Tage der Übernahme an sind Herzog Peter Friedrich Ludwig und seine Nachfolger dem Grundsatz, die religiösen Bedürfnisse auch der katholischen Untertanen zu sichern, treu geblieben. Sofort nach Angliederung, stiftet der Herzog für den Bau einer katholischen Kirche in Wildeshausen, dis bislang in einem Pferdestall untergebracht war, 2000 Taler und für eine neue Kirche in Oldenburg 6500 Taler. Ebenfalls verfügte der Herzog, dass die Einkünfte des aufgehobenen Alexanderkapitels und der Johanniterkommende Bokelesch für die schulischen und kirchlichen Zwecke der katholischen Bevölkerung verwendet werden sollten.
  • Im Laufe des ganzen 19. Jahrhunderts sind im Münsterlande und auch in Nordoldenburg wohl kaum katholische Kirchen- und Schulbauten entstanden, zu denen die Regierung nicht namhafte Beträge beisteuerte. Besonders hoch hat die katholische Bevölkerung es dem Großherzoge Nikolaus Friedrich Peter angerechnet, dass er den Kulturkampfe vorn Lande ferngehalten hat.
  • Selbstverständlich hat es zwischen Staat und kirchlichen Behörden auch gegensätzliche Auffassungen gegeben, bei denen es fast immer beim Papierkrieg geblieben ist. Schmerzlicher war schon besonders für Vechta die Aufhebung des 164 2 gegründeten Franziskanerklosters nach § 25 des Reichsdeputationshauptschlusses. Als das Kloster zur freien Verfügung des Staates gestellt wurde, wollte die Regierung es einfach aufheben, womit aber der Herzog nicht einverstanden war. Erst 1812 in der französischen Okkupation nahm der Konvent sein Ende; die Einrichtung wurde verkauft, den Mönchen, soweit sie Oldenburger waren, eine kleine Rente ausgesetzt und die Gebäude zum Strafarbeitshaus umgestaltet. Um den Einfluss der Kirche auf die Schul und die religiöse Erziehung der Kinder zu wahren, wurde der jeweilige Offizial zum Vorsitzenden des Katholischen Oberschulkollegiums und der Prüfungskommission am Lehrerseminar in Vechta ernannt. Die Aufhebung des Oberschulkollegiums unter der nationalsozialistischen Regierung wurde von der Bevölkerung und besonders von der Lehrerschaft schmerzlich bedauert,


IV. Franzosenzeit in Essen

  • Das Amt Cloppenburg wurde 1803 mit dem Amte Vechta zum Herzogtum Oldenburg geschlagen. Aber alle Hoffnungen auf wirtschaftliche Vorteile wurden zunächst vereitelt, da bereits im Jahre 1806 in Oldenburg die sogenannte Franzosenzeit begann. Im Namen des Königs von Holland wurde die Gegend mit Soldaten belegt. Eine holländische Einquartierung folgte der anderen und die jungen Leute im Lande wurden für das holländische Militär ausgehoben. Schon 1807 sprach man von einer öffentlichen Besitznahme, aber eine dahingehende Publikation wurde wieder zurückgenommen. Dauernde Streitigkeiten waren an der Tagesordnung, an denen auch der Eintritt des Herzogs in den von Napoleon geleiteten Rheinbund nichts ändern konnte. Die Vergehen gegen die Anordnungen einer landfremden Regierung wurden immer zahlreicher. Mehrmals kam es zu Schlägereien wegen des ausländischen Militärs. Aber auch gegen Militär wurde hart vorgegangen, wie die Bestrafung eines Stafettenläufers in Cloppenburg bewies. Im Mai 1810 wurden französische Douaniers [Zollbeamte] zwischen Dinklage und Badbergen angegriffen. Strafbar machten sich sogar die Lumpensammler, denn dieses Geschäft war an einen Unternehmer verpachtet worden. So füllte sich das Cloppenburg Gefängnis, dessen Wärter Henneberg aber so gleichgültig war, dass verschiedene Häftlinge entweichen konnten. Der fremde Druck wurde immer größer. Die Fouragelieferung für die holländischen Truppen im Amte wurde öffentlich an die am wenigsten fordernden vergeben und die "zu gedachter Lieferung qualifizierenden Entrepenneurs" mussten sich am 11.Januar 1808 beim Amte melden. Im Oktober 1810 verlangten die Franzosen eine Militärsteuer von 41 Grote für je 1000 Mark des Brandkassentaxrats von jedem Gebäude. Das Geld wurde rar, denn die Bewohner hielten es zurück, "um es nicht den Franzosen an den Hals werfen zu müssen". Selbst angesehene Familien gerieten in Not. Die Freifrau Hedwig von Falkenstein konnte ihr Gut Lankum nicht halten, 1810 wurde der Nachlas des verarmt verstorbenen Majors von Rochow auf Gut Lage verkauft und 1809 geriet, die Richterin Garrel in Essen in Konkurs. Um die Anforderungen der Franzosen besser erfüllen zu können, trug sich Amthauptmann Schmedes - jedenfalls unter fremden Druck - mit der Absicht, 1811 einen Beamten anzustellen, der die französische Sprache "fertig" verstünde.
  • Parallel mit der wirtschaftlichen Not lief eine Verwilderung der Sitten, die sich besonders in der Landeshauptstadt bemerkbar machte. Kaplan Siemer in Oldenburg berichtet darüber in der Pfarrchronik St. Peter unter dem 11.Februar 1812: "Man lebt hier ganz nach Herzenslust. Komödie, Bälle und Hurerei sind Gegenstand a11en Dichten und Trachtens. Es heißt: "Arm werden wir doch; was macht's, wenn es einige Tage ehende geschieht ? Wenn man nicht mehr hat, kann man nicht, mehr geben. „Letztere, deren Zahl Legion ist, sind in besonderem Ansehen und der Umgang mit ihnen hat ganz sein Schändliches verloren, weil der Glanz ihrer Freunde die Schande bedeckt wie der Schnee den Misthaufen. Nur die Frauen seufzen, weil sie nicht mit der Hagar zufrieden sind und die Kinder von der Mutter Speise wollen. "
  • Im Dezember 1810 wurde Oldenburg wie auch andere benachbarte Länder, mit dem französischen Kaiserreich vereinigt. Von September 1810 bis Anfang November 1813 lag französisches Militär im Lande. Auch das Münsterland hatte unter Einquartierungen schwer zu leiden. Während in den ersten Jahren der Franzosenzeit, als Ludwig, der Bruder Napoleons, König von Holland war, Essen von August bis Oktober 1806 viermal von preußischen Truppen durchzogen wurde, die sich vor den Franzosen zurückziehen mussten, blieb es nach der Vereinigung mit Frankreich mehr von Durchmärschen befreit, da holländische, französische und englische Truppenkontingente aller Waffengattungen ihren Hauptweg über Wildeshausen, Cloppenburg, Löningen und Lingen oder umgekehrt nahmen. Die üblen Folgen dieser Durchzüge waren im Lande noch lange fühlbar. Die endgültige Einverleibung Oldenburgs in Frankreich erfolgte am 28.Februar 1811. Die Vertreter aus dem ganzen Lande wurden nach Oldenburg geladen. Ihnen wurde folgendes Schreiben vorgelesen: "Franzosen ! Mit diesen schönen Namen grüße ich Sie, Bewohner dieser Gegend, jüngst noch Oldenburger ! Im Namen seiner Majestät, des Kaisers der Franzosen, Königs von Italien, Protektors des Rheinischen und Verwalter des Schweizer Bundes nehme ich durch diese feierliche Handlung Besitz von dem Lande, welches innerhalb der Grenzen des vormaligen Herzogtums Oldenburg liegt, sowie von den davon umgebenen Herrlichkeiten und Besitzungen, um auf ewig mit Frankreich vereinigt zu seyn und bleiben. Hinfort durch unauflösliche Bande an die zahllose Familie der Franzosen gebunden, werden Sie unter der väterlichen Regierung des größten und Besten der Fürsten des hochbeglückten Frankreichs ruhmvolle Verhängnisse mit den ältesten Söhnen des Vaterlandes zu teilen. Unter der Aegide der Stärke, der Weisheit und des Genies werden neue Quellen des Wohlseyns sich Ihnen eröffnen [U.a. wurde versprochen die Urbarmachung der öden Heiden zu Wäldern und Ackerland, die Hebung der Fabriken und Manufakturen, die Verbesserung der Landstraßen, eine Verbindung des Rheins mit der Ostsee]. Jeder von Ihnen, ohne Ausnahme und Unterschied, hat sich hinführo des vollen Genusses aller seiner bürgerlichen, politischen und religiösen Rechte zu erfreuen, und die kraft- und machtvolle Hand, welche im alten Frankreich die Ketten der Sklaverey brach, das Ungeheuer des Anarchismus zerschmetterte, sichert Ihnen auf immer unter dem Szepter der Ordnung das schöne Erbteil der Franzosen: Ruhm und Glückseligkeit! Neuvereinte Franzosen! Es ist für mich ein süßer Auftrag, demzufolge ich Sie "vom Schütze und Wohlwollen seiner Majestät, des Kaisers, versichere, welcher in Seiner ausgezeichneten Güte gegen Sie nicht zu zweifeln geruhet, dass Sie sich seiner Huld und Gnade durch Ihre Unterwürfigkeit, Ihre Liebe und Ihre Ergebenheit würdig machen werden." Auf die Heiligkeit der Eide gestützt, welche Ihre ersten Staatsbeamten für sich und für Sie, Ihrer Majestät, dem Kaiser, unserra allergnädigsten Landesherrn, geschworen haben, werde ich die Huldigung Ihres Gehorsams und Ihrer Treue an den Stufen des ersten Thrones der Welt niederlegen. Oldenburg, den 28. Februar 1811. Der Präfekt des Ober-Ems-Departements, Ritter der Ehrenlegion , K. von Keverberg.
  • Dieses Schreiben, im Auszug wiedergegeben, voll von geschwollenem Hochmut und hochtrabenden Phrasen, wurde in allen Gemeinden vorgelesen und angeschlagen und musste in einem Exemplar in den Archiven der Gemeinde aufbewahrt werden. So gehörte jetzt das Münsterland zu Frankreich und die beiden Ämter Cloppenburg und Vechta wurden zum Arrondissement Quakenbrück geschlagen, das aus den zehn Kantonen Cloppenburg, Löningen, Friesoythe, Wildeshausen, Dinklage, Vechta, Diepholz, Quakenbrück [wozu auch Essen gehörte], Ankum und Vörden bestand. Die hohe Verwaltungseinheit war das Ober-Ems unter dem Präfekten von Keverberg. In kurzer Zeit wurde die Verwaltung auf französischen Fuß gebracht. Die ehemaligen Kirchspiel-Obervögte erhielten den Titel "Maire" [in Essen Obervogt Crone]. Als Einnehmer oder Perzepteur amtierte in Essen, das damals 3.043 Einwohner zählte, Block, als Feldgendarm Knust. Es war jedenfalls ein schwerer Gang, den die Vertreter der "neuvereinten Franzosen" machen mussten, als sie "ihrem" Kaiser mit innerem Zorn ihre Huldigung aussprechen mussten. Auf ihre Ansprache, die reich an Schmeicheleien für den großen Franzosen war, erfolgte die überhebliche Antwort: "Sie sind für immer mit dem Kaiserreich vereinigt. Keine politische Bewegung kann Sie davon trennen. Sie werden alle Obliegenheiten der Franzosen erfüllen. Sie werden sich aller Vorrechte erfreuen, die mit der Eigenschaft eines Franzosen verbunden sind. Ich freue mich der ausgesprochenen Gesinnung." Darauf verließen die Vertreter unter Bücklingen den Saal und kehrten heim. Die angekündigte Freiheit zeigte sich bald dadurch an, dass man die neuen Untertanen nur als Arbeitskräfte betrachtete, über die man willkürlich verfügen konnte. So wurden durch einen Amtserlaß vom 08. Juli 1811 aus dem Amte Cloppenburg 701 Arbeiter für den Bau der großen Heerstraße Hamburg-Wesel-Paris aufgeboten, die, mit einem Spaten versehen, für eine Woche bei St. Hülfe arbeiten mussten. Auch Weiber, Mädchen und Knaben über 12 Jahre wurden angenommen. Cloppenburg und Krapendorf mussten 125, Friesoythe 100, Altenoythe130, Barßel 126, das Saterland 170, Molbergen 51 Mann stellen. Da auf die Erledigung der Arbeit scharf gedrungen wurde, machte Amthauptmann Schraedes die Bürgermeister von Cloppenburg und Krapendorf für die genaue Ausführung des Erlasses persönlich verantwortlich. Essen brauchte zu dem Straßenbau keine Leute zu stellen. Der Ort war nämlich am 28.Mai 1811 von einem schrecklichen Brandunglück heimgesucht worden, dem vierzig, nach anderer Schätzung siebenundvierzig Häuser auf dem Marktplatze und um denselben zum Opfer fielen. Nach Aufräumung der Brandstätte unter Leitung des Maires Crone verfügte die französische Regierung, dass der Marktplatz nicht wieder bebaut und sich bis zum Peterort erstrecken sollte. Aber die beiden Bürger Budke und Diekhaus, die beide Zimmerleute waren, beschafften schnell Bauholz und besetzten die beiden Ecken des jetzigen Marktplatzes mit ihren Neubauten und damit hatte es dann sein Bewenden. Immerhin hat die französische Verordnung das Gute gehabt, dass der jetzige Marktplatz nicht wieder mit Häusern besetzt wurde. Im Sinne der von den Franzosen gepredigten Freiheit lag es auch, dass die alte Patrimonial-Gerichtsbarkeit mit einem Schlage beseitigt wurde. Ohne lange Untersuchung wurden am 09.Dezember 1811 die ,lehns- und gutsherrlichen Pflichten mit allen darin begründeten Rechten und Pflichten aufgehoben oder für loskäuflich erklärt. Von diesem neuen Rechte machte der Bauer Caspar Holthaus in Bevern Gebrauch, indem er sich vom Gute Calhorn loskaufte. Scheinbar hat er mehr Glück gehabt als manche seiner Standesgenossen, die wegen der schlechten Zeit ihren Verpflichtungen nicht nachkommen konnten und in noch größere Not gerieten. Aus diesem Grunde wurde das alte Recht nach der Franzosenzeit vom Herzog von Oldenburq wieder eingeführt. Die eigentliche Ablösung begann erst mit der Übertragung der Gerichtsbarkeit in Essen an die Landesherrschaft [1820].
  • Mehr und mehr sollten die „Neuvereinten Franzosen" merken, was für sie die französische Fremdherrschaft bedeutete. Steuerdruck und Arbeitslasten nahmen ständig zu und so kam es gelegentlich zu Ausbrüchen der Volkswut gegen die Unterdrücker. Im Märzaufruhr 1813 wurden in Oldenburg von Finckh und von Berger Opfer der Bewegung und wurden für ihre Liebe zu Fürst und Vaterland von den Franzosen erschossen. Als dann der Unwille der unterdrückten Völker Europas immer größer wurde, als auch Russland sich in den Kampf gegen den Weiteroberer einschaltete, kam es 1813 zum Ausbruch der Befreiungskriege, in denen Napoleon geschlagen und die Unterdrückten wieder ihre Freiheit erhielten.
  • Am 27. November1813 kehrte Herzog Peter Friedrich Ludwig unter dem Jubel der Bevölkerung wieder aus dem russischen Exil zurück, wohin er vor den Franzosen hatte fliehen müssen. Nun kam auch für unsere Gegend die ersehnte bessere Zeit. Die bereits 1803 eingesetzte Belebung des Postverkehrs durch Bau neuer Straßen zwischen Oldenburg und dem Münsterlande wurde tatkräftig in Angriff genommen und als eine der letzten Maßnahmen dieser Art erhielt Essen durch den Bau der Straße Cloppenburg-Quakenbrück die Verbindung mit der Landeshauptstadt Oldenburg.


Diese Unterlagen werden nach Einsicht im Staatsarchiv komplettiert.


  • Quellen:
  • Aus den Unterlagen meiner Mutter.
  • Private Recherchen.
  • Heimatarchiv Vechta
  • Besondere Dank gilt Herrn Strickmann
  • Aufgearbeitet: h. Bruemmer
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