Essen unter Münsterscher Herrschaft

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Essen Olbg. unter münsterscher Herrschaft


Das Niederstift Münster - im Gegensatz zum Hochstift – bildete einen vorgeschobenen münsterschen Posten und auf seinem Gebiete wurden durch 400 Jahre die mannigfachsten Fehden mit feindlichen Nachbarn ausgefochten. Das Niederstift setzte sich zusammen aus den Ämtern:

  • Vechta,
  • Cloppenburg und
  • Meppen.


1. Umfang des Amtes Cloppenburg

Zu ihm gehörten die Städte Cloppenburg und Friesoythe, die Wigbolde Krapendorf, Löningen und Essen und die Kirchspiele Krapendorf, Molbergen, Markhausen, Essen, Lastrup, Lindern, Löningen, Altenoythe, Barßel, Scharrel, Ramsloh und Strücklingen nebst der zum Kirchspiel Cappeln gehörenden Bauernschaft Sevelten und der kirchlich zu Vestrup gehörenden Bauernschaft Lüsche. Die Kirchspiele Emstek und Cappeln gehörten zum Amte Vechta. Das Amt umfasste einen Flächenraum von rund zweiundzwanzig Quadratmeilen und zählte 1534 = 5237 Einwohner.

2. Verwaltung des Amtes

Die Amtsgeschäfte wurden zunächst allein von einem Drosten wahrgenommen, der aus dem Adel stammte und vom Fürstbischof angestellt wurde. Er bezog ein festes, aber nur kleines Gehalt aus der Amts-Domänenkasse, doch betrugen die Nebeneinnahmen allein jährlich 1000 Taler. Später wurde dem Drosten ein Rentmeister zu Hilfe gegeben, der Rechtskundiger sein musste und ebenfalls vom Bischöfe angestellt wurde. Sein Gehalt nebst den Nebengefällen und Sportein betrug etwa 2000 Taler. Dafür musste er den Hauptteil der Verwaltungsarbeit leisten. Wiederum später nahm sich der Rentmeister einen Amtschreiber zu Hilfe, der oft auch als Markenschreiber oder als Schlossvogt fungierte. Als Letzterer oblag ihm die Ausführung der Beschlüsse des Amtes, sowie der Schutz der Burg. Ein Amtsdiener, einige Amtsknechte, ein Pförtner und eine eigene Burgwache vervollständigten das Personal des Amtshauses.

3. Verwaltung der Städte, Wigbolde und Kirchspiele

Den Städten, zum Teil auch den Wigbolden stand ein Magistrat vor, der aus einem oder zwei Bürgermeistern, dem Kämmerer und einigen Ratsmännern bestand, die alljährlich zu Lichtmess gewählt wurden und ein Jahr im Dienst blieben. Der oder die Bürgermeister, in Essen waren es zwei, bezogen kein Gehalt, waren aber von Abgaben, Einquartierungen und allen bürgerlichen Lasten befreit. Jedem Kirchspiel stand ein Vogt vor, [ noch um 1900 war diese Bezeichnung für den Gemeindevorsteher gebräuchlich ] welcher zugleich Polizei- und Gerichtsbeamter war. Er führte die Aufträge des Amtes aus. Er musste Pfändungen für das Gericht besorgen und über die Befolgung der obrigkeitlichen Gesetze wachen. Des weiteren war er für die öffentliche Sicherheit verantwortlich. Unter dem Vogt standen die Unter- oder die Burgvögte, die Besteller und Briefträger. Ursprünglich waren die Vögte nur Gerichtsunterbeamte und wurden Frohnen genannt. Fürstbischof Bernard von Galen machte sie zu herrschaftlichen Dienern [ Stellvertreter der Beamten], die förmliche Bestallung und festes Gehalt erhielten.

In alter Zeit waren die Kirchspiele in Quartiere oder Viertel eingeteilt, denen jeweils ein Kerkrad [ Kirchenrat ] vorstand. Sie vertraten das Kirchspiel, führten ein besonderes Siegel und wurden von den Einwohnern des Viertels auf Lebenszeit gewählt. Sie sorgten für die innere Verwaltung und führten mit dem Pastor und den ansässigen Adeligen die Aufsicht über das Kirchenvermögen. An ihre Stelle traten 1613 die Kirchenprovisoren.

4. Einnahmen des Amtes, Hebung von Abgaben

Die Amtseinnahmen bestanden in der ersten Zeit hauptsächlich in Naturalabgaben der Bevölkerung: Roggen, Gerste, Hafer, Butter, Kühe, Rinder, Widder, Schafe, Mailämmer und Schweine. Außerdem werden in der ältesten Amts-Renteirechnung von 1471/72 noch „660 Mark 1 Bl. 7 Pf. schweren Geldes von Hörigen, Zöllen, Brüchen usw." erwähnt. Später wandelte sich die Schätzung mehr und mehr in Geld um und betrug 1804 nach einer Aufstellung von Pastor Trenkamp monatlich für das ganze Amt 1534 Reichstaler, von denen allein 265 Reichstaler auf das Kirchspiel Essen entfielen. Die Hebung der Abgaben besorgte ein von den Beamten gewählter Oberrezeptor, an den die Kirchspielsrezeptoren monatlich ihre Satzungsquoten und sonstigen Beiträge abführen mussten. Für die Gesundheitspflege war schon frühzeitig ein Amtsphysikus und später zudem ein Amtchirurg angestellt.

5. Vertretung des Amtes im Landtage

Im Hochstift Münster hatte sich schon frühzeitig eine landständige Verfassung, ein Landtag, herausgebildet. Der Bauernstand wurde durch das Domkapitel und die Ritterschaft vertreten, in deren Hörigkeit der größte Teil der Bauern stand.

Später war das Amt Cloppenburg im Landtage mit zwei Deputierten vertreten, denen 1760 aus der Amtskasse 636 Reichstaler, 1769 = 581 Reichstaler, 1770 = 735 Reichstaler Diäten gezahlt wurden. Das war in damaliger Zeit viel Geld, und als deshalb die drei: Bauern Josef Wienken, Bernard Többen und Johann Menke dem Fürstbischof Vorstellungen darüber machten, erhielt im Jahre 1791 jeder Deputierte nur 64 Reichstaler.

6. Gerichtswesen

Die Rechtsprechung lag bis weit in die münstersche Zeit hinein im Kreise noch beim "Gogericht zum Desum", das, obwohl schon im 15. Jahrhundert Gerichtshöfe in Cloppenburg, Essen, Löningen, Lastrup und Friesoythe bestanden, als Obergericht im ganzen Kreise Ansehen genoss. Erst nach Einführung der Hof- und Landgerichtsordnung 1571 hörte es allmählich auf und soll 1652 unter dem Richter Heidenreich Schlüter zum letzten Male abgehalten worden sein. Über das Gericht in Essen geben die Aufsätze "Das Gericht zu Essen", "Aus dem alten Gerichtsbezirk Essen" und "Richthof Essen" nähere Auskunft.


Geschichtliche Ereignisse


1. Im 15. Jahrhundert

Das 1400 neu gebildete Amt Cloppenburg verlebte zunächst verhältnismäßig ruhige Jahre. Dann setzten Kämpfe, Räubereien und Plünderungen, wie sie unter den Tecklenburgern gang und gebe gewesen waren, wieder ein.

Als erster fiel Graf Gerd von Oldenburg in offenem Friedenbruch in das Amt ein, lauerte auf der flämischen Landstraße [Ahlhorn - Cloppenburg – Löningen] die Hamburger, Danziger und Lübecker Kaufleute auf, plünderte sie aus und ließ sie nur gegen hohes Lösegeld wieder frei.

Darum taten sich 1474 die Städte Hamburg und Lübeck mit dem Bischof Heinrich von Münster zusammen, der sich mit seinen Truppen fast ein Jahr lang im Niederstift aufhielt und zweimal einen Zug nach Wildeshausen unternahm, wo Graf Gerd residierte. Auch Essen wurde in Mitleidenschaft gezogen, denn in unmittelbarer Nähe, in Quakenbrück, kam am 16. Oktober 1476 ein Vergleich zustande. Aber schon fünf Jahre später brach Graf Gerd seine Abmachungen und fing einundzwanzig Kaufleute ab, von denen er 6000 Goldgulden erpresste, so dass er 1481 in die Reichsacht erklärt wurde. Wiederum zogen des Bischofs Leute durch das Amt Cloppenburg gegen Oldenburg und Delmenhorst, bis am 11. August 1484 der Friede zustande kam.

2. Das 16. Jahrhundert

brachte in politischer Hinsicht für unsere Gegend die Bekämpfung der Wiedertäuferunruhen, an denen der spätere Drost von Cloppenburg, Wilke Steding, maßgeblich beteiligt war. Da gab es die Bauernverschwörung im Münsterlande, neue Kämpfe mit den Oldenburger Grafen, die sich in den Besitz der Grafschaft Delmenhorst setzen wollten, Streitigkeiten des Bischofs mit den Adeligen im Schmalskaldischen Bunde und gegen Ende des Jahrhunderts die spanisch-niederländischen Wirren. Bei den Markenstreitigkeiten, die zwischen den Bewohnern Essens und Löningens einerseits und Quakenbrücks und Menslage andererseits ausbrachen und sich von 1515 durch das ganze Jahrhundert hinzogen, handelt es sich hauptsächlich um Viehtrift und Torfstich.

Die Bekämpfung der Wiedertäufer, die von 1533 - 1535 in furchtbarer Weise in der Landeshauptstadt hausten, aber auch das flache Land aufhetzten, machte sich im Amte Cloppenburg in doppelter Weise bemerkbar. Einerseits wurden dreihundert Männer aus dem Amte, auch aus Essen, zu Schanzarbeiten nach Münster geschickt, andererseits wurden den Bewohnern unter dem Bischof Franz von Waldeck eine Kopfsteuer von drei Schillingen und drei Pf. auferlegt. Als die Steuer nicht ausreichte, beschloss der Landtag im September 1534 die Besteuerung des Bodens [ Vollerbe zwei, Kötter 1/2 Goldgulden]. Eine noch höhere Steuer wurde am 1. Oktober 1535 auf dem Landtage auf dem Laerbrocke beschlossen. Die Höfe mussten je nach Größe 40, 20 bzw. 12 Goldgulden Steuer zahlen, und die Geistlichen 1/10 ihrer jährlichen Einnahmen hergeben. Kaufleute und Handwerker wurden ebenfalls besteuert. Die organisierte Bauernverschwörung im Amte Vechta unter Anführung des Johann Niemann, Tenstedt, fand im Amte Cloppenburg keinen Anklang. Die Einfälle und Brandschatzungen der Oldenburger Grafen 1537 und 1538 um Delmenhorst verursachten den Städten Cloppenburg und Vechta viel Schaden. Vor allem bedauerte der Bischof, dass viele kostbare Papiere, u.a. sämtliche Gerichtsakten des Gaugerichts zum Desum in Vechta verbrannt waren.

Um die Adeligen aus dem Amte Cloppenburg, die dem Schmalskaldischen Bunde angehörten, zu strafen, schickte der Bischof 1547 den Oberst Wriesberg nach Cloppenburg. In Essen wurde er 1549 von Rudolf von Lutten abgefangen und auf Gut Lage gefangen gehalten. Neue Drangsale hatten die Amtbewohner zu ertragen, als von 1549 an die sieben vereinigten Provinzen der Niederlande ihre Unabhängigkeit von der spanischen Herrschaft erkämpften. Immer wieder fielen Kriegshorden der beiden Parteien, die meist aus angeworbenem Gesindel bestanden, in das Niederstift ein und raubten und plünderten auf eigene Faust. Die Bewohner legten deshalb befestigte Plätze an [Bleiburg, Iburg], und die Einzelgehöfte bauten feste steinerne Speicher, sogenannte Leims, die sie mit einem tiefen breiten Graben umgaben. Durch einen dichten Lehmüberzug waren sie gegen Brand geschützt. Dort bargen sie bei plötzlichem Überfall ihre Habe. Dorthin flohen sie selbst und verteidigten sich gegen anstürmende Horden. Drost Wilke Steding machte die Bewohner der Dörfer wehrhaft und richtete eine ständige Wache auf den fürstlichen Burgen ein. Als alles noch nicht reichte, sandte die Regierung am 25. August 1592 eine Abteilung Reiter in das Amt Cloppenburg. Zu den Drangsalen kamen Teuerung und ansteckende Krankheiten. 1580 mussten die Bewohner unter einer Hungersnot leiden, wie sie bislang unbekannt gewesen war. Dabei wütete eine ansteckende Krankheit, der "Bremer Piep"., der viele Menschen hinwegraffte.

3. Das 17. Jahrhundert

Genau wie im 15. und 16. Jahrhundert war auch der Anfang des 17. Jahrhunderts friedlich und bot Aussicht auf ruhige Zeiten. Aber dann brach 1618 der unglückselige 30-jährige Krieg aus, der dem Amte und unserem Heimatdorfe durch dauernde Truppendurchzüge und Besatzungen eine Zeit unsäglicher Leiden brachte.

4. Das 18. Jahrhundert

Von nun an entwickelte sich das Amt Cloppenburg langsam zu neuem Wohlstand. Nur wenige wichtige Ereignisse wären zu erwähnen, so ein heftiger Sturmwind im Jahr 1703, der viele Häuser umwarf und verschiedene Kirchtürme arg beschädigte, die schreckliche Kälte 1709, die vom 6. Januar bis zur Karwoche viele Bäume, Tiere und Menschen erfroren und endlich zahlreiche Großbrände, besonders in der Stadt Cloppenburg [24.August1716, 21.August1727, 15.Juni 1743, 16.Juli 1774]. Kriege übten in diesem Jahrhundert zwar keinen direkten Einfluss auf das Amt Cloppenburg aus, doch wurde es in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts durch den Siebenjährigen Krieg arg belästigt. Willoh ist der Ansicht, dass sich in manchen Gegenden des Oldenburger Münsterlandes dieser Krieg noch übler ausgewirkt hat als der 30-jährige Krieg. Kriegsfuhren nach Lingen, Osnabrück, Münster, Warendorf und Minden, ferner dauernde Einquartierungen, Plünderungen und Erpressungen stürzte die gesamte Bevölkerung, die sich noch nicht wieder von den Lasten des 30-jährigen Krieges erholt hatte, wiederum in eine große allgemeine Armut. Am 28. März 1784 schrieb der Vizekurat Mücke von Lastrup: "Es ist eine solche Zeit, dass die guten Bauern diesen Winter hindurch selten Brod im Hause gehabt haben."

Gegen Ende des Jahrhunderts wurde das Amt Cloppenburg durch Einquartierung französischer Truppen wiederum arg belästigt: wie aus der sorgfältig geführten Chronik des Richters Bothe hervorgeht. Als nach der französischen Revolution die französische Armee in Westdeutschland eindrang, zogen sich die verbündeten englischen und deutschen Truppen hinter die Ems und Weser zurück und nahmen ihren Weg in Massen durch das Niederstift, besonders durch Cloppenburg. Truppen der verschiedensten Länder [Engländer, Schotten, Franzosen, Hannoveraner, Preußen, Hessen] und Formationen [Infanterie, Artillerie, Husaren, Dragoner, Bagage] zum Teil mit ihren Stäben durchzogen in buntem Wechsel die Straßen der Städte und Orte. Die Durchzüge und Einquartierungen dauerten bis in den Spätsommer 1795, Gottesdienst konnte nicht gehalten werden, weil die Kirchen vielerorts als Brot-, Mehl- und Hafermagazine benutzt wurden. Die Bürger der Städte und großen Orte hatten oft bis zu sechzig Mann Einquartierung. Die Preise für Lebensmittel stiegen ungeheuer, so dass die Kaufleute guten Gewinn erzielten, die Bürger aber darben mussten:

  • 1 Ei = 2 Grote,
  • 1 Huhn = 24 Grote,
  • 1 Pfund Butter = 24 Grote,
  • 1 Malter Hafer = 12 Reichstaler,
  • 1 Malter Roggen = 12 Reichstaler,
  • 1 Maß Brandwein = 48 Grote,
  • 1 Flasche Wein = 36 Grote

Da die Durchzüge, wenn auch vereinzelt, bis 1803 andauerten, hielten sich bis dahin auch die hohen Preise. Vom 28.Mai - 10.Juli 1803 marschierte bei dem zwischen England und Frankreich ausgebrochenem Kriege eine französische Armee von 50000 Mann aus Holland über Nienhaus, Meppen, Löningen, Essen. Am 20. Juli 1803 nahm Herzog Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg durch die beauftragten Kommissare Etatsrat Georg und Kanzleiassessor Runde das Amt Cloppenburg feierlich in Besitz. Diese Regelung erfolgte wider den ursprünglichen Willen des Herzogs und war eine Folge der territorialen Neugliederung Deutschlands im sogenannten Reichdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803, nach dem die weltlichen Fürsten, soweit sie durch die Abtretung aller linksrheinischen Gebiete Land verloren hatten durch Säkularisierung geistlicher Gebiete entschädigt werden sollten. Zwar hatte Oldenburg durch den Beschluss kein Gebiet verloren, aber auf Betreiben Bremens, das den Weserzoll bei Elsfleth abgeschafft haben wollte, wurde ihm als Ersatz für den geldlichen Ausfall des Zolles in Höhe von rund 120000 Taler jährlich die Angliederung der Ämter Vechta, Cloppenburg und Wildeshausen angeboten. Der Herzog verhielt sich zunächst ablehnend, weil ihm die Neuerwerbung kein voller Ausgleich für den Verlust der Einnahmen aus dem Weserzoll zu sein schien. Erst als Bremen sich mit der weiter Erhebung des Zolles bis zum 31. Dezember 1812 einverstanden erklärte, gab der Herzog seinen Widerstand auf [6. April 1803].

Durch ein Patent vom 30. Juni 1803 ordnete er die Besitzergreifung der beiden Ämter Vechta und Cloppenburg an.


III. Kirchliche Verhältnisse


Obwohl der Bischof von Münster von 1400 an weltlicher Herr im Amte Cloppenburg war, lag die Verwaltung doch in kirchlichen Angelegenheiten nach wie vor beim Bischofe von Osnabrück. Erst am 19. September 1667 wurde auf Betreiben des tatkräftigen Fürstbischof Christoph Bernard von Galen mit Einwilligung von Köln, jedoch unter dem Vorbehalt der päpstlichen Bestätigung dem Bischofe von Münster alle bischöfliche und diakonale Gerichtsbarkeit sowie die Patronatsrechte in den Ämtern Bevergern, Meppen, Cloppenburg, Vechta und anderen unter Münsterscher Oberhoheit stehenden Distrikten gegen die Summe von 10000 Reichstaler übertragen. Genau ein Jahr später wurde die Abtretungsurkunde ausgefertigt. Verschiedentlich haben die Bischöfe von Osnabrück und Münster, bzw. ihre Weihbischöfe und Kommissare die Gemeinde des Amtes Cloppenburg zu Visitationen oder zur Spendung der heiligen Firmung aufgesucht.

Bis zur sogenannten Reform hört man kaum von bischöflichen Besuchen in kirchlichen Angelegenheiten im Münsterlande. Das ist zurückzuführen auf die vorwiegend weltliche Einstellung der Fürstbischöfe von Münster und Osnabrück, So neigte z.B. Fürstbischof Franz von Waldeck von Münster, der zugleich Verwalter von Osnabrück war, ausgesprochen und offen zur Lehre Luthers. Er ließ in Osnabrück durch Superintendent Hermann Bonnus die neue Lehre einführen, der später den Auftrag bekam [1543], auch im Niederstift Münster, das ja der Jurisdiktion des Bischofs von Osnabrück unterstand, den Protestantismus einzuführen. Die Zurückführung des im Grunde gläubigen und sittlich nicht verdorbenen Volksteils im Niederstift ist vor allem dem bischöflichen Generalvikar Dr. Hartmann zu verdanken, der sich von 1613 - 1620 jedes Jahr, ausgenommen 1616, mit großem Eifer für die Wiedereinführung des wahren Glaubens einsetzte und jedes mal längere Zeit im Münsterlande weilte.

Im Jahre 1614 unternahm Fürstbischof Ferdinand von Münster und Köln eine Reise durch das Niederstift. Nach Dr. Hartmanns Abgang setzte Petrus Nikolartius, Generalvikar und Generalkommissar das angefangene Werk fort. Er hielt 1630 in allen Gemeinden eine gründliche Revision ab [am 28.September in Essen] und bemerkt in einem Schreiben an seinen Bischof: "Seit Menschengedenken ist kein Weihbischof im Münsterlande gewesen. Ein Besuch ist wohl der Mühe wert, um die entweihten Kirchen, Altäre und Friedhöfe wieder einzuweihen und den Gläubigen das Sakrament der Firmung zu spenden." Im August 1651, gleich nach dem 30-jährigen Kriege, hielt Fürstbischof Franz Wilhelm von Osnabrück im Münsterlande eine Visitation ab.1652 spendete Weihbischof Frick im Amte Cloppenburg die hl. Firmung. 1667 hielt sich Weihbischof Christoph Bernard von Galen längere Zeit im Niederstift auf, am 10. August 1669 weihte er die Kapelle im neuerbauten Rathause in Cloppenburg ein und konsekrierte Altar und Kapelle in Bethen. Mit der nächsten Visitation 1670 verband er die Spendung der hl. Firmung [am 6. August 1670 waren in Essen siebenhundert Firmlinge mit denen aus Quakenbrück]. In der Folgezeit fanden durch die vom Bischof bestellten Kommissare regelmäßige Visitationen statt.

  • Die Firmung spendeten im Amte Cloppenburg die Weihbischöfe:
  • Nikolaus Steno [1682],
  • Otto von Bronchorst [1694],
  • Petrus von Quentell [1700, am 19. und 20. Juni waren es 286 Firmlinge aus Essen und Vestrup; er konsekrierte bei dieser Gelegenheit auch den Altar in Essen],
  • Fürstbischof Franz Arnold [1709],
  • ferner die Weihbischöfe von Wolf-Metternich [1721],
  • Ferdinand Oesterhoff [1731],
  • Franz Bernard Verbeck [1747],
  • Wilhelm d'Alhaus [1764 und 1789],
  • Caspar Maximilian [1797, am 19.August in Löningen die Firmlinge aus Löningen, Lastrup, Essen und Lindern], ferner 1826 und 1835.

Die kirchlichen Verhältnisse waren insofern anders gelagert in Essen als in den anderen Gemeinden, als das Präsentationsrecht an der Kirche während der ganzen münsterschen Zeit der Äbtissin und dem Konvent des Kloster Malgarten zustand. Das führte mehrmals zu unerfreulichen Auseinandersetzungen.

IV. Rückblick

Es kann nicht geleugnet werden, dass die Bischöfe von Münster als Landesherren in schweren Zeiten dem durch das Stift Osnabrück abgeriegelten Gebiet nicht den erforderlichen Schutz gewähren konnten und dass daher auch in wirtschaftlicher Hinsicht [Straßen, Post, Kultur] die Ämter des Niederstifts hinter dem Hochstift und Oldenburg zurückblieben. Trotzdem ist es den 400 Jahren münsterscher Herrschaft zu verdanken, dass echtkatholische Gesinnung, gesunde Staatsbejahung und ein friedliches und zufriedenes Verhältnis unter den Teilen der Bevölkerung, namentlich unter Bauern und Heuerleuten, sich bis in unsere Zeit hinübergerettet haben.


  • "Bremer Piep" [Die Erklärung dazu: entdeckt v. G. Diers]
  • Aus dem Oldenburger Chronikon von Hermann Hamelmann:
  • - Den 28. Septembris (1580) hat der löblich Fürst Herr Heinrich Ertzbischoff
  • zu Bremen, Administrator der Stifft Osnabrüg und Paderborn, Hertzog zu
  • Sachsen, Engern und Westphalen, seinen fürstlichen Eintritt in Bremen gehalten und
  • sich die Stadt huldigen lassen.
  • Eben auf dieselbige Zeit ist eine gemeine Kranckheit und Plage, so dem
  • englischen Schweiß gleich, eingefallen, die dann fast durch ganz Europam und
  • Teutschlandt unversehentlich gangen und sei und viele Menschen, junck und alt,
  • daran gestorben, davon vieler gelärter Leute judicia und meinungen verhanden sein.-


  • Quellen:
  • Private Recherchen.
  • Heimatarchiv Vechta
  • Zitate: Herr Nieberding und Herr Willoh
  • Die Unterlagen stehen zur Verfügung.
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