Einkommen der Kirche und Pastorat

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Einkommen der Kirche und Pastorat


Als die Gräfin Alaburg aus dem Geschlechte Wittekinds in der Zeit von 968 - 978 auf ihren Besitzungen in Assini an der Hase zu Ehren des hl. Pankratius und anderer Heiligen eine Kirche erbauen ließ, stattete sie dieselbe mit zwei Bauernstellen in Essen [die eine mit Benutzung des Zehnten, die andere ohne den Zehnten], ferner mit je einer Bauernstelle in Lage, Herbergen, Addrup, Evenkamp, Suhle, Garthe, Carum und einer damals unbewohnten aus. Diese zehn Höfe sollten zum Unterhalt des Gotteshauses, der Priester an derselben und zur Feier des Gottesdienstes dienen, blieben aber im Besitz der Stifterin und gingen um die Mitte des 12. Jahrhunderts durch Erbschaft in den Besitz der Familie von Tekeneburg = Tecklenburg über, die das Gaugrafenamt im Hasegau ausübte. Um 1175 gründete Graf Simon von Tecklenburg gemeinsam mit seiner Mutter Eilike [Elisabeth] aus dem Oldenburger Grafenhause in Essen ein Nonnenkloster der Benediktinerinnen. Die Stifter überwiesen dem Kloster zum Unterhalt die Kirche in Essen samt den obengenannten Bauernstellen und die beiden Mühlen in der Wiek und in Calhorn. Acht Jahre später brannte das Kloster vollständig nieder und Graf Simon hielt es für geraten, die ihres Domizils beraubten Nonnen nach Malgarten bei Bramsche zu verlegen.


Somit kam Malgarten in den Besitz der Güter und Rechte des Essener Klosters und damit auch der Pfarre und der Kirche in Essen. An die Stelle der bisherigen Weltgeistlichen traten jetzt Klostergeistliche und bis zum Jahre 1803 hat das Kloster Malgarten das Präsentationsrecht über die Kirche ausgeübt.


Während man Essen vor der Klostergründung als gut dotierte Pfarrstelle bezeichnen kann, ließ man nach der Verlegung des Klosters dem zurückbleibenden Pastor nur gerade soviel Ländereien als zum notwendigen Lebensunterhalt erforderlich waren. Alles übrige verblieb dem Kloster in Malgarten und wurde nach und nach veräußert. Der Pastor behielt nur das Haus mit dem Garten und etwas Wiesengrund, sowie dem Pastorat gegenüberliegenden Gosekamp, der später zu einem vieljährigen Streitobjekt wurde. Wenn auch mehrere ehemalige Pfarrgrundstücke später zurückgekauft oder geschenkt wurden, so gehört doch die Pfarre Essen auch heute noch zu den am geringsten dotierten Stellen des Kreises Cloppenburg. Selbst die neben der Pastorat liegende Wedemeierstelle, die nach Meinung des Altertumsforschers Dr. Wulf das ursprünglich Wedum = Pastorat gewesen sein soll [daher der Name Wedumsmeier = Wedemeier] zog das Kloster an sich und baute dafür die Pastorat.


Von den ehemaligen Bauernstellen, die zur Pfarre gehörten und an Malgarten übergingen, bezog 1489 das Kloster noch folgende Einkünfte:


Von de Wedemeier to Essen: De verde Garve van al syn lant, 2 Schill, an den denst gelick de andere [sc 7 Malter Roggef 7 Malter Hävern],


Henke ten Velde: 1 Goldgulden Pacht van use Erve, Herrn myt der Quebbe: 1 Schill von eynen Stücke landes yn einen garden


To den Quaden: 10 Schill. Pacht van usen Erve [Quatmann, Elsten],


Hynrichs Hus to Lage up der Wuluena [Wulfenau]: de verde garve von al syn lant, 2 emmer Bottern, 2 fette swyne und to allen 4 hochtydten vor 2 Schill. Vysche ghewert van onser Vischerie up usen Water to Malgarten to brengen.


Außerdem mußten noch Drantum und Lüsche den Zehnten und 14 Erbhöfe in den Ämtern Cloppenburg und Vechta Abgaben an Malgarten entrichten.


1. Einnahmen der Kirche Essen um 1651


Nach schriftlichen Aufzeichnungen des Pastors Brand auf der Visitation 1651 setzten sich die Einnahmen der Kirche zusammen aus Roggenlieferung und Geldrente.


Roggenlieferung Ort Geldrente
Johann Hopmann, Essen = 9 Sch. Essen: Alb. Goslich 1 Rthlr.,
Hille Mohlmannsche, E ssen = 3 Sch. - Joh. Hopmann 3 Rthlr.,
Ellerkamp, Essen = 4 Scheffel - Rump 2 Schilling,
Rump, Essen = 2 Scheffel - Gerdt Brandt 2 Schilling
Gerdt Brandt = 10 Scheffel - Willi Scheve 1 Sch. 6 Pf.
Berent Vellage = 2 Scheffel - Tonieß Schmidt 2 Schill.
Jasper zu Lohe, S = 3 Molt - Joh. Nipper 1 Sch. 6 Pf.
Stradtmann,Ahausen = 1 Molt. 6 Sch - Eillerß Roleff 1 Schill.
Gerdt zur Barlage = 4 Molt. - Gert Menschlage 1 Schill.
Niemann zum Felde 1 Molt. 6 Schi. - Berent Symer, 4 Schill.
Cath. im Moor, Bev. 3 Molt. - Hemmecken Wilke 1 Schill.
Jürgen Uffslohe, Upt. 1 Molt. - Gerd Beilage [cüster] 2 Sch.
Joh. Menschlage 2 Schill - -

An diese Aufstellung knüpft Pastor Brand folgende Bemerkung, die deutlich die bösen Auswirkungen des 30-jährigen Krieges kennzeichnen: "Dienet zu wissen, daß alle Kleine Essener Maeße ist und nicht der Halbscheid [= die Hälfte] von viele jahre wegen kriegeßwesen und vorderungen und zerstörungen der Leuthe der kirchen ist bezahlet, kann auch der kirche diese specificierte außenstehende Pacht nicht bezahlet werden, aldeweilen die acker wegen unvermögenheit der armen Leuthe unbesaemet vorbleiben, auch mehrentheilß, wy der Augenschein erweiset, annoch unbesaemet ist.

Roggenlieferung Ort Geldrente
- Essen: Gerd Kammann 4 Rthlr.
- - Joh. Stroep 2 Schill.
- - Tappehorn 9 Schill.
- - Goslich 2 Schill
- - Müllenkampf 3 Schill.
- Ahausen: Gerd Wilmes 2 Rthlr.
- - Rump 1 Schill.
- - Lubbert Gravenhorst 5 Rthlr.
- - Hackemann 8 Schill.
- - Berend Gravenhorst 9 Schill.
- - Herßhage 2 Rthlr.
- Brokstreek Dietr. Imbusch 4 Rthlr.
- - Gerd Beylage, eh. Küster 2 Rthlr.
- Herbergen: Wilke, Joh. 2 Rthlr.
- - Hopmann 6 Pf.
- Bartmannsholte: Gert zum Velde 1 Rt.
- - D. im Holte 1 Rth.
- Bevern: Berchtole 2 Rt. 14 Sch.,
- - Johann up'm Hof 5 Sch.,
- - Joh. vom Dubeldei 6 Pf.,
- - Gert Friesenborg 1 Philippsg. 18 S
- Addrup: Creutzmann 1/2 Philippsg.
- - - Poelmann 1/2 Rthlr.
- Uptloh: Heinr. Berthaus 18 Sch.
- - Hinr. Uptslohe 15 Sch. 9 Pf.
- - Meier zur Oltmannsh. 13 Sch. 6 Pf.
- Brook: Lamb. Velthauß 9 Sch.


Bemerkung: "By währenden Kriegskonjunkturen die Halbscheid ist nicht die Kirche bezahlet, kann auch wegen Verwüstung der Wohnungen nicht bezahlet werden. Dienet auch zu wissen, daß die Kirche über Sechshundert Rthlr. schuldigh [wahrscheinlich neue Glocken].


Einnahmen der Kirche nach dem Status vom 20.07.1837


Die Kirche hatte an Zinsen eine jährliche Einnahme von 114 Rthlr. 1 1/2 Grote.


  • Die Naturalien bezog sie von Niemann, Felde, 1 Malter 6 Scheffel Roggen,
  • von Nieburg, Bevern, 3 Malter und
  • von Jürgen, Uptloh 1 Malter.
  • Wert zusammen 38 Rthlr.


An Pachtgeldern mußten an die Kirche zahlen:


  • Imbusch, Brokstreek, für Erbpacht des Kirchehagens 13 Rthlr. Bei Neuantritt mußte der Anerbe pro laudemio 5 Rthlr. entrichten.
  • Engelke, Bartmannsholte, für das gepachtete Kirchenerbe 33 Rthlr.,
  • Schmitz, Sandloh, für das auf zwanzig Jahre gepachtete Jaspers Erbe für die ersten fünf Jahre je 40 Rthlr, für die folgenden drei Jahre 45 und für die letzten zehn Jahre je 50 Rthlr. = 86 Rthlr.

Von verpachteten Gärten, Wiesen und Ackerländereien = 134 Rthlr. 30 Grote. Zwölf Jück 134 Quadratfuß Markengrund, die 1826 aus der Essener, Ahauser- und Brokstreeker Mark der Kirche zugeteilt wurden, hatten noch keinen Ertrag. An Kanons vereinnahmte die Kirche 10 Rthlr. 13 Grote, darunter zwei Wachslieferungen von 1 Pfund [Richthof] und 2 Pfund [Eckwisch, Brokstreek] in Geld.

Ein Kornzehnten des Strathmann, Ahausen, erbrachte jährlich 30 Rthlr.

Für 17 vermietete Kirchenplätze kamen jährlich ein 9 Rthlr. 54 Grote, hinzu der Ertrag des Kirchenstocks und des geopferten Flachses [Schenkungen] 6 Rthlr.

Die Gesamteinnahmen betrugen also 428 Rthlr. 26 1/2 Grote.


2. Einnahmen der Pastorat [Obventus pastoris] 1651.


  • 4 1/2 Molt. 3 Scheffel meßroggen, 9 Scheffel korn, alle kleine Essener maße, ferner 4 Rthlr. von garten Landt und 1 1/2 Rthlr. vom Kampf in Richters Fang 24 Schillinge. Diese bleibt wegen Unbesamenheit der Acker und Zerstörungen der Leuthe viel auß und biß anhiro ist unbezahlet vorplieben.
  • Vom geheelen Erbe [46 Vollerben] Hat Pastor jährl. 3 Brott, 1 huen, 12 Eier, 1 St. fleischeß.
  • Von 27 halb Erben und Kötter etliche jährlich 2 brot geben, etliche 1 brott. Diese pröfen com missatico mehrentheilß sein außgeblieben und annoch außpleiben.
  • Jährlich vom Adeligen Hause Lage hat zu fordern 1 sieden speckeß und 1 Scheffel Roggen. Vom Hause Vehr und Caelhorn hat zu fordern quodlibet wie von Lage. Von den Adelichen Häusern Arkenstette und auch kleine Arkenstette 1 Schinken und 1 Scheffel Roggen, restiert 15 Jahre.
  • Pastor selbst hat 3 1/2 Moltsaet landeß, 3 Scheffel. Auch 1 Kampff über die Hase, davor schier kein genieß, so der Deelekamp geheisen.
  • Die vicaria S. Annae, so Pastor adjungiert, dafür laut versiegelunge alle Dienßtage 1 sacrum zu lesen ist, sollte einbringen 18 scheffel Roggen und 18 scheffel korn, halb korn halb habern, bleibt aus, dieweillen der Bauerßmann verstorben, das Hauß niedergefallen, und der Acker ist ungesaemet verblieben.
  • Vicaria S. Magdalena sollte einbringen 5 Rthlr., so des Cüsterß Sohn Im Vorde vor eztliche jahre genossen, itzo alles bleibet aus, dieweilen schuldigere verarmet und Wohnunge sein verwüstet."
  • Über die jura stolae [Stolgebühren] scheinen damals Zweifel geherrscht zu haben, denn 1661 [nach BrandsTode] hielt Richter Hülshorst eine Untersuchung ab über die in Essen geltende Jura. Zeugen waren die beiden Bürgermeister, der Ausschuß des Gerichts Essen und der mehr als 80-jährige Küster Bielage.


Einnahmen der Pastorat 1654.


Sie bestehen in 4 Malter Einsaat, in dem Missatikum und in den Pröven, indem der Pastor zweimal ein Brot und ein Huhn erhält. Ein Provisor gab die Geldeinnahmen mit 46 Rthlr. und die Roggeneinnahmen mit 14 Malter an.


Status der Pastorat vom 03.04.1827 [Pastor Mönnig]


  • 1. Ein Haus, 1712 erbaut, nebst Pforthaus quer an der Straße.
  • 2. 700 Rthlr. Kapitalien mit 28 Rthlr. Zinsen, wofür jährlich achtundfünfzigmal applic. werden mußte.
  • 3. 700 Rthlr. zinslich belegte Anniversariengelder [50 sacra].
  • 4. An Garten-, Wiesen- und Ackerland [fast sämtlich schlechter Boden] 87 1/2 Scheffelsaat 6 Maltersaat unkultivierter Markengrund noch ohne Ertrag].
  • 5. An Missatikum vereinnahmte der Pastor 79 Scheffel Roggen und 20 Scheffel Hafer, an Pröven 206 Brote, 672 Eier, 71 Hühner und 79 halbe Schweinsköpfe. Niebur in Sandloh lieferte jährlich an die Pastorat einen fetten Hammel von 22 Pfund. 18 Scheffel Roggen und 18 Scheffel Hafer, alles veranschlagt zu 14 Rthlr.18 Grote.

Dafür mußte sechsundzwanzigmal im Jahre appliziert werden.

An Pröven lieferten die Adeligen je einen Schinken von 12 Pfund und [außer gr. und kl. Arkenstette] eine Speckseite von 24 Pfund, die Erben im allgemeinen zu Pfingsten ein Brot und 12 Eier, zu Michaelis 1 Brot und 1 Huhn, zu Weihnachten 1 Brot und 1/2 Schweinskopf. Doch herrschte darin auch wieder eine große Verschiedenheit. Die Wieksleute [Ort Essen] und einige Erben waren zu keiner Lieferung verpflichtet, auch nicht zum Bau und Unterhalt des Pfarrhauses, die Angelegenheit des Kirchspiels war. In Essen, Ostendorpe und Brook leisteten Wedemeier, Albers Ostendorfe und Wernsen Ostendorf sowie Fels nur an Pröven aber kein Missatikum. Wieder andere lieferten als Missatikum nur 1/2 Scheffel Roggen bzw. 1 oder 2 Scheffel Hafer oder sie entrichteten nur 1 Huhn und 1/2 Schweinskopf aber keine Eier oder kein Brot und nur Eier und 1/2 Schweinskopf. In Brokstreek waren nur gr. Arkenau, kl. Arkenau und gr. Krone pflichtig, während die Überbrücker [jenseits der Brücke] nur an die Kaplanei gaben. Die Einnahmen an Stolgebühren und Accedenzien betrugen im Durchschnitt jährlich 230 Rthlr. 24 Grote.


3.Onera [Lasten] der Pfarre

Der Pfarrer zahlt jährlich zu Ostern 1 Rthlr. an den Pastor zu Malgarten im Osnabrückischen wegen in Malgarten zu haltenden Predigt, weil Malgarten früher die Pfarre zu Essen vergeben hat. Pastor Mönnig zweifelte an der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung, aber sie läßt sich im Laufe der vergangenen Jahrhunderte nachweisen und auch heute noch wird der Taler getreu nach Malgarten abgeführt.


4.Arme und Armenkapitalien


Früher oblag der Kirche auch die Sorge für die Armen der Gemeinde. Durch Spenden, Stiftungen wohlhabender Familien und durch freiwillige Beiträge wurde ein Armenkapital angesammelt, aus dem jährlich den Ortsarmen ausgeteilt wurde. Auch verschiedene Schulen erhielten aus den Armenfonds Zuteilungen.


In verschiedenen Kirchspielen des Münsterlandes vermachten die Geistlichen in ihrem Testamente den Armen erhebliche Legate, in Essen und Cappeln waren es besonders die Adeligen, die zu dem Armenkapital ein gut Stück beitrugen. Nach dem Visitationsprotokoll von 1651 gibt Pastor Brand in Essen eine Aufstellung der Armen und sagt zum Schluß:


"Das Thumbkapitel in Osnabrück gibt wegen abgelebten Thesaurarium Rudolf von Lutten auf Gut Lage jährlich ein graues Laken und 1 Rthlr. für den Pastor, damit er eine hl. Messe für die Seelenruhe des Verstorbenen sowie zum Gedächtnis der Fundatoren lese.


1703 berichtet Pastor Vagedes: "Weiland Rudolph von Lutten, Kanonikus zu Osnabrück, legierte 15 Rthlr., die das Domkapitel in Osnabrück ausbezahlt. Davon erhält der Pastor "pro anniversio", das am Allerseelentage gehalten wird, 1 Rthlr. Nach der Messe werden 6 Rthlr. unter die Armen verteilt, das übrige Geld, also die Hälfte der legierten Summe, geht nach Cappeln. Aus der Stiftung der gestorbenen Cornelia Margarethe von Kobrinck auf Gut Daren genießen die Armen von Essen jährlich 4 Thaler, das Haus Daren zählt jährlich die Gelder aus." Zuletzt heißt es in dem Bericht: "An Kapitalien für die Armen sind hier vorhanden über 1000 Rthlr., davon die Zinsen tags vor Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Kreuz-Erhöhung samt dem, was sich im Armenstock vorfindet, an die Armen ausgeteilt werden, über ein Kapital von 64 Rthlr. besteht noch ein Prozeß." Im Jahre 1820 wurde die Oldenburgische Armenordnung eingeführt, die freiwilligen kirchlichen Stiftungen an die Armen der Gemeinde hörten nach und nach auf und wurden künftighin als kirchliche Stiftungen verwendet.[Auszug aus Willoh: "Geschichte der Kath. Pfarreien", Band 4].


Kaplanei Essen


a) Im Mittelalter


Die Kaplanei in Essen ist eine mittelalterliche Gründung, denn laut einer Urkunde vom 23. November 1491 war Roleff ufm Orde Kerkher in Essen und Hermann Klatte Kaplan. Der Kaplan muß im Mittelalter auch ein eigenes Haus bewohnt haben, da die Zeugen in der Gosekampsangelegenheit angeben, daß bei dem großen Brande 1601 die Kaplanei mit abgebrannt und nicht wieder aufgebaut worden sei. Über die Arbeit des Kaplans und über seine Bezüge ist aber nichts bekannt; auch weiß man nicht, ob die Stelle bis zur Einführung der lutherischen Lehre immer besetzt gewesen ist. Anzunehmen ist es, denn am 29. August 1661 bekunden die vier "ältesten und gedächtnisstarken" Leute Heinrich Klaphake, Gerhard Timmermann, Wahlert Ostendorf und Henrich Rump vor dem Richter Johann Hülshorst, daß sie niemals anders gehört hätten, als daß ein zeitlicher Pastor zu Essen, wenn er die Kaplaneigaben, die zum Unterhalt des Kaplans dienten, habe genießen wollen, auch einen Kaplan habe halten müssen. Wäre keiner da gewesen, oder der Pastor habe keinen wollen, dann wären ihm auch die Garben nicht verabfolgt worden. Auch durch alte Briefe, durch den alten Leichenstein in der Kirche und die alte Kaplanei - Hausstätte könne die Einrichtung einer Kaplanei in früherer Zeit bewiesen werden.


b) In lutherischer Zeit.


Aus dieser Zeit sind uns die Namen verschiedener Essener Kapläne bekannt. So bezeugt 1661 der 90-jährige Bürger Klaphake, daß der katholische Pastor Thole von Höhne einen Kaplan Assuerus von Roscharden und sein Nachfolger, der lutherische Pastor Johann von Halen, einen Kaplan Bernhrad Turlesfelt gehabt habe, die beide bekannt gewesen seien. Der Pastor habe die Garben gesammelt und dafür den Kaplan beköstigen müssen. Auch der lutherische Pastor Bernh. Schlingmann hätte die Kaplaneihocken bezogen und dafür den Kaplan Heinrich Tripmaker salarieren müssen. Der lutherische Pastor Johan von Schürtten habe anfangs keinen Kaplan gehabt, weshalb ihm das Kirchspiel die Garben nicht hätte geben wollen. Als er dann später den Kaplan Wessel Kanngießer annahm, habe er wieder die Garben gezogen und dem Kaplan soviel an Geld gegeben, daß dieser zufrieden gewesen sei. Die Namen dieser Kapläne bedürfen der Nachprüfung, denn der Zeuge konnte weder lesen noch schreiben und gab sie nur vom Hörensagen weiter.


In den Akten kommen die Namen von Roscharden und Tripmaker nicht vor. Kaplan Turlesfelt ist zweifellos der 1574 erwähnte Gerhard Düwelsveld, der nach dem Tode des lutherischen Pastors Tebbert Hoven am 11. April 1576 von der Witwe des Rolf von Lutten auf Lage der Domina Engel Dorgeloh in Malgarten als Nachfolger des Pastors vorgeschlagen wurde. Herr Gerd sei fünf Jahre ihr Sacellan gewesen und über seine Lehre und sein Verhalten gegenüber Pastor und Kirchspiel könne sich niemand beklagen. Auch die andern Adeligen der Gemeinde, der Drost von Cloppenburg Johann von Dinklage und sein Rentmeister Mathias Hübener unterstützten den Wunsch. Die gleiche Bitte richteten die Ratleute der Kirche zu Essen am24.11.1576 an die Domina sprachen auch selbst in Malgarten vor und baten den Konvent, er möge es nicht dahin kommen lassen, daß sich das Kirchspiel mit guter Leute Rat selbst einen Pfarrer wähle. Aber Bitten und Drohungen nützten nichts, der Konvent blieb stur und gab die erledigte Pfarrstelle dem Malgartener Kaplan Johann von Halen. Düwelsveld wurde 1593 Pastor von Engerhofe in Ostfriesland. Auf dem Grabstein wird sein Name Gerhard Duirfeld geschrieben.


c) Nach Wiedereinführung der katholischen Lehre 1613


wurde die Kaplanei zunächst nicht wieder besetzt und der ausbrechende 30-jährige Krieg brachte es mit sich, daß in der Folgezeit auch nicht an die Anstellung eines Kaplans gedacht werden konnte. Unter dem ersten katholischen Pastor Grüter hätten nach Angaben der vier schon genannten Bürger die Leute auf keinen Kaplan gedrungen, weil sie immer hofften, wieder "luth. exerzitium" zu bekommen. Dem Nachfolger Albert Kramer aber wären die Kaplansgarben vom Kirchspiel geweigert worden, bis er auf Betreiben des Generalvikars von Münster den Kaplan Christian Grunfeld angenommen hätte. Auch die Pfarrer Arnoldi und Brand hätten keinen Kaplan gehabt, doch hätte man ihnen die Garben "aus guter Affektion und Vertraulichkeit" abgeliefert. In den letzten Amtsjahren Johann Brands habe aber sowohl das Kirchspiel als auch der Junker von Calhorn auf Anstellung eines Kaplan gedrängt. So war dann am 29. August 1661 die oben erwähnte Befragung der vier Gemeindeältesten zustande gekommen, dessen Protokoll mit einer entsprechenden Eingabe an den Bischof geschickt wurde. Es schließt mit dem Satze: "Das Kirchspiel ist jetzt fest entschlossen, wenn die Domina in Malgarten einen beliebigen Pastor hier einsetzen täte, so keinen Kaplan mit sich bringe, ihm die Kaplansgarben nicht ausfolgen zu lassen. Die Provisoren sollen dann die Garben verkaufen und das Geld solange auf Zinsen legen, bis ein ausreichender Fonds zum Unterhalt eines Kaplans vorhanden ist."


d) Kapläne seit 1674


Unter dem 31.08.1674 verordnete Fürstbischof Christoph Bernard von Galen von Cloppenburg aus, daß in Essen fortan ein Sacellan oder Kaplan angestellt werden solle. Seit dieser Zeit haben einunddreißig Geistliche als Kapläne ihres Amtes in Essen gewaltet:

1. Christopherus Bödiker, ein Dominikaner. Er erhielt 25 Rthlr. und freien Tisch beim Pastor, wofür dieser die Kaplansgarben erhielt. Durch Vermittlung des Richters Hülshorst wurden noch 30 Rthlr. zugelegt. Außerdem erhielt er für das Unterricht geben das Schulgeld.

2. Bernard Kerstiens, ein Weltprieser, wurde 1692 von Malgarten für die durch den Abgang des Pastors Vincke erledigte Pfarre präsentiert aber nicht angenommen. Er wird offiziell Kaplan genannt, übte aber de facto das Amt des Pastors aus. Drei Dominikaner waren nacheinander Vizesacellanus [Christopherus Consbrock um 1696, Konrad Glandorf um 1698 und P. Münnich, der 1700 in Essen starb]. Pfarrverwalter Kerstiens starb am 18.02.1700. Nach Münnichs Tode baten mehrere Kirchspielseingesessene um Besetzung der Kaplansstelle mit einem Weltgeistlichen und schlugen den Kirchspielssohn Joh. Christoph Eickwisch vor. Sie erboten sich sogar, das 1661 abgebrannte Kaplanshaus wieder aufzubauen, was diesmal nicht erfüllt und Franziskanerpatres halfen bis 1711 in der Seelsorge aus. In den Kirchenbüchern stehen die Namen: Fischer, Grone, Stratmann. Die Einkünfte des Kaplans betrugen von jedem Erbe fünf Hocken, wofür er beim Pastor freien Tisch erhielt, 10 Rthlr. ex accidentabilus, 20 Rthlr. aus Kirchspielsmitteln und 10 Rthlr. Dotation gutherziger Leute. Die Erben des Richters Hülshorst vermachten 1698 der Kaplanei 300 Rthlr. zu Seelenmessen.

3. Johann Heinrich Vagedes, 19.08.1707 - 07.03.1708, wurde Kaplan in Vechta.

4. Werner Arkenau, 18.02.1710 - Juli 1710.

5. Georg Phil. Schreve, Juli 1710 - 1717, wurde Kaplan in Crapendorf

6. Gerlach Niemann aus Löningen wurde 1720 Pastor in Lastrup.

7. Johann Meyer aus Mintewede, 2.12.1720 - 1727, wurde Pastor in Emstek.

8. Heinrich Meyer, Bruder des Vorgängers, wurde 1741 Pastor in Lindern. Die Brüder stammten aus Mintewede.

9. Hermann Plagge wurde 1763 Pastor in Lastrup.

10. Franz Müntzebrock wurde 1774 gleichfalls Pastor in Lastrup.

11. Bernard Tabeling, Primissar in Visbek [- 1777].

12. Joh. Bern. Hoffmann, 22.03.1777 - 27.06.1783.

13. Joh. Heinr. Bredemeyer wurde 1789 Pastor in Lindern. 1785 wurde eine Klage des Klosters Malgarten wegen Besetzung der Kaplanei dahin entschieden, daß der Essener Pastor das Recht habe, den Kaplan zu nominieren und zu präsentieren. Abt Schade von Iburg und der Konvent von Malgarten hatten am 7.7.1783 den Vikar Joh. Mähler von Alfhausen für die Kaplanei präsentiert, Pastor Backmann dagegen den Hein. Bredemeyer.

14. Joh. Heinr. Klenke beklagte sich gleich nach seinem Dienstantritt 1789 über die Wohnung, die so schlecht und baufällig sei, daß er bei Regenwetter sein Bett von einem Orte zum andern schleppen müssen. Auf Veranlassung des Dechanten erfolge ein Neubau, der aber winzig und schlecht ausfiel [1791 nach Ramsloh].

15. Wilhelm Brückner, 1791 - 1796, wurde Kaplan in St. Mauritz.

16. Heinrich Topp resignierte 1803 wegen Kränklichkeit.

17. 1803 wurde Bern. Backmann präsentiert, der aber das Examen nicht bestand. Die Kaplanei erhielt Bernard Mönnig, Kooperator in Dalberg, der 1810 Pastor in Essen wurde und als Kaplan

18. Heinr. Heuermann präsentierte [1810 – 1828]. Unter ihm wurde die Kaplanei beim großen Brande am 28.05.1811 ein Raub der Flammen und kurz danach wieder aufgebaut. Sein Nachfolger

19. Bern. Hackstedt aus Lohne [1828 - 27.08.1846], war wie sein Pastor Mönnig ein großer Freund der Schule. Er verfasste die "Deutsche Sprachlehre", die vom Katholischen Oberschulkollegium als Schulbuch für das Münsterland eingeführt wurde. Andere literarische Werke von ihm sind "Freundlicher Wegweiser für die weibliche Jugend" [Münster 1840] und "Volks- und Mäßigkeitslieder" [Vechta 1844].

20. Joh. Heinr. Meyer aus Schiedehausen kam 1847 als Kaplan nach Essen, wurde 1850 Pastor und begann mit dem Kirchenneubau.

21. Heinr. Imbusch aus Löninger Brokstreek wurde 1860 Kaplan in Löningen.

22. Bernard Tapke aus Bakum [10.05.61 – 1881] wurde Pastor in Friesoythe.

23. Bernard Hinners aus Emstek hat am längsten [45 Jahre] als Kaplan in Essen gewirkt. Wegen seiner Bescheidenheit und seines leutseligen Wesens war er in der ganzen Gemeinde beliebt. Anläßlich seines 25 - jährigen Priesterjubiläums 1906 beschloß die dankbare Gemeinde ihm ein neues Haus, die jetzige Kaplanei, zu erbauen. Er starb als Jubilarpriester am 09.05.1926.

24. Wilhelm Niermann aus Löningen, 01.07.1924 - 20.05.1938, wurde Probst und Dechant an St. Marien in Delmenhorst, verstarb am 04.11.1956. Er war ein gottbegnadeter, im ganzen Münsterlande bekannter Kanzelredner und ein genialer Künstler, Schriftsteller und Organisator, dessen Kunstsinn und Talente von Malern, Bildhauern und Architekten neidlos anerkannt wurden. Die Errichtung des Jugendheimes in Essen und der Bau der Kriegergedächtnishalle mit den lebensgroßen Figuren von St. Georg und St. Barbara sind in erster Linie ihm zu verdanken. Als Präses leitete er den Gesellenverein und als Präfekt die Jungfrauen-Kongregation. Bis zur Aufhebung der Bürgerschule war er an derselben als Religionslehrer tätig. Die höchsten Verdienste aber hat er sich an seinem zweiten Wirkungsort Delmenhorst erworben. Die im Kriege zerstörte Marienkirche baute er zur schönsten Kirche der nordoldenburgischen Diaspora aus und schuf neue moderne Einrichtungen an "seinem" Krankenhause. Nach dem Einströmen der vielen katholischen Flüchtlinge aus den Ostgebieten erbaute er neben der St. Christopheruskirche in Düsternort [Delmenhorst] Rektoratkirchen in Hude und Ganderkesee und Adelheide.

25. Heinrich Grafenhorst aus Bunnen, 20.05.1938 - 22.12.1940, jetzt Bisch. Offizal und Prälat in Vechta. In der Zeit vom Ausscheiden Pfarrer Scheper-Stukes bis zum Amtsantritt von Pfarrer Franz Kruse verwaltete er die Pfarre Essen.

26. Wilhelm Roth [P. Thaddäus], 22.12.1940 - 30.04.1941. Er war Lehrer am Dominikanerkloster in Vechta und ein berühmter Maler.

27. August Meyerratken, 30.04.1941 - 18.04.1942. Er nahm den Namen Blankmann an und ist jetzt Kaplan in Dinklage.

28. Dr. Arnold Kühl [P. Justinus], 18.04.1942 - 21.02.1946, ebenfalls vom Dominikuskloster in Füchtel, wo er jetzt als Rektor tätig ist.

29. Bernard Nieberding, 21.02.1946 - 09.10.1952, jetzt Probst in Vechta.

30. August Witte 01.02.1952 – 09.10.1953 jetzt Pfarrektor in Lemwerder.

31. Johannes Kohake aus Damme, 9.10.1953


e) Festgelegte Verpflichtungen des Kaplans

  • 1. Sonntags Hochamt halten.
  • 2. Beichtehören,
  • 3. an den Feiertagen in der Woche predigen, außer am 2. Weihnachtstage und am 2. Ostertage,
  • 4. Im Sommer auf den Bauerschaften Christenlehre halten. Die übrigen Pfarrdienste erfolgten auf das Ansuchen des Pastors. Nach dem von Kaplan Hackstedt aufgestellten Status vom 8. September 1830 gehörten zur Kaplanei ein Haus mit Garten, eine Wiese, ein Malter drei Jück unkultiviertes Heideland und 1319 Rthlr. Kapitalien, Anniversariengelder, wofür plus minus einhundermal zu applizieren war. Außerdem erhielt er [wie der Küster] 450 Roggenhocken zu vier Garben und 645 Gerste- und Hafergarben. Die Einnahmen aus Stolgebühren und Accidentien betrugen durchschnittlich pro anno 37 Rthlr.


Die Vikarien in Essen.


Nach Aufzeichnungen im Essener Kaplaneiarchiv stifteten 1338 Pastor Henrikus und Otto, Sohn des miles Wilbrand von Essen eine Vikarie [Benefizium] "in honorem Dei nostri Jesu Christi, gloriosae virginis Mariae, St. Nicolai et St. Catharinde." Die Stiftung verfügte außer anderen über Helmerichs Hof in Felde. Das Recht der Präsentation hatte zunächst Pastor Henrikus als Mitstifter, später der Konvent in Malgarten. Ein zweites Benefizium unter dem Protektorat Malgartens wurde 1402 von Pastor Blanke unter dem Titel "sub prtocinio St. Joannis evangelistae et St. Pankratii martyris" gegründet, dem Helmerichs Hof in Ahausen zum Unterhalt zugewiesen wurde. Die Malgartener Akte bestätigt, daß der Konvent 1518 die Präsentation ausdrücklich beanspruchte und ausübte. In der Zeit von 1520 an finden sich folgende die Vikarie betreffenden Aufzeichnungen:

1. Vikarie:

  • vor 1520 Ledebur Polemans, ein Osnabrücker Kleriker.
  • 09.03.1520: Bernard Up'n Orde, ein Osnabrücker Priester.
  • vor 1542: Kanonikus und Senior des Kapitels in Quakenbrück.
  • 02.06.1542: Adolescens Bernhard von Hörsten, Pastor zu Eidersedten, der heiratete und deshalb irregularis geworden war. Der Konvent von Malgarten schlug daher einen armen frommen Pastor vor, der der Kirche in Essen beiwohnen und der Fundation nachkäme.

2. Vikarie:

  • Vor 1570 Wilhelm Bodemann, der resignierte.
  • um 1570: Adolescens Wilh. Rameshausen, welcher Pastor in Essen wurde.
  • vor 1575: Kanoniker Wichmann Bodeker aus Wildeshausen, der verzichtete.
  • 03.05.1585: Adolescens Franziskus Bodewin.
  • vor 1603: Egbert Endebrock, Vikarius in Essen;
  • vor 1623 Konrad Grüther, der, als er Pastor in Essen wurde, verzichtete,
  • 01.05.1623 Franz Molan.

Die Inhaber des Benefiziums wohnten meist auswärts, residierten nicht und bezogen nur die Einkünfte [Korn bzw. Bargeld]. Nach der lutherischen Zeit werden an der Essener Kirche zwei Stiftungen genannt:

"Johannes Evangelistae", Inhaber Vikar H. Hovelmann in Münster und "ad St. Pankratium", Inh. Joh. Precker, Osnabrück.

Aus der Visitation 1651 spricht Pastor Brand von den beiden Vikarien St. Anna und St. Magdalena. Als Inhaber der ersten müsse er jeden Dienstag eine hl. Messe lesen. Beide Vikarien brächten aber nichts ein, da die zugehörigen Höfe verwüstet, verlassen und unbebaut seien. Pastor Frye berichtet 1750, daß er für das Lesen einer hl. Messe am Dienstag vom Erbe Nibaur sive Willen ein gewisses Quantum Roggen und Hafer und einen Widder erhalte.


Vikare in neuerer Zeit.


Da die finanziellen Grundlagen für die Anstellung eines eigenen Vikars in Essen nicht mehr vorhanden waren, weil die den Vikarien gehörenden Stellen verwüstet bzw. die Einkünfte vom Kloster Malgarten beansprucht oder vom jeweiligen Pfarrer in Essen bezogen wurden, werden im späten Mittelalter bis zu der Zeit, wo Malgarten auf das Präsentationsrecht für die Pfarrstelle in Essen verzichtete, keine eigenen Vikare in Essen mehr erwähnt. Erst und Pfarrer Heinrich Meyer [1850 – 1871] wurde - allerdings unter ganz anderen Bedingungen als früher - wieder ein Vikar an der Essener Kirche angestellt.


Der katholische Freiherr von Falkenstein auf Gut Calhorn hatte nämlich auf seinem Gute für die Bewohner des Gutes und die Einwohner von Addrup und Bevern ein Oratorium [Hauskapelle] eingerichtet, das am 30.08.1853 von Offizialats - Assessor Schuling, Vechta, eingeweiht wurde. Der Gottesdienst an der Kapelle wurde ab 1856 von Joseph Kramer, einem Priester der Diözese Kulm, versehen, der wegen eines schweren Augenleidens seinen Dienst aufgegeben hatte, um bei seinen Angehörigen in Calhorn seinen Lebensabend beschließen zu können. So wurde an allen Sonn- und Festtagen in der Kapelle Gottesdienst und Predigt abgehalten. Nach dem Tode Kramers 1867 wurde hinsichtlich der Besetzung der Stelle des Deservitors in Calhorn - so wurde der jeweilige Geistliche genannt - eine andere Regelung getroffen. Die Nachfolger Kramers wohnten in Essen, hielten an Sonn- und Festtagen mit Ausnahme der höchsten Feiertage Gottesdienst und Predigt in Calhorn ab und versahen an den Wochentagen Dienste als Vikar oder Kooperator in Essen.


Deservitoren in Calhorn waren von

  • 1867 - 1874 Wilhelm Hellmann aus Sevelten. Er wurde Kaplan in Cappeln und starb daselbst schon im September 1875.
  • 1874 - 1885 Ernst Johanning, Kuratpriester aus Bakum. Er wurde Vikar in Neuenkirchen und 1894 Pastor daselbst. Er verstarb 1898.
  • 1885 - 1890 Heinrich Becker aus Cloppenburg. Er wurde Kooperator in Goldenstedt und gab die Broschüre "Das ehemalige Simultaneum in Goldenstedt" heraus.
  • 1890 - 1892 Anton Stegeraann aus Wildeshausen. Er wurde Vikar in Lastrup, 1898 Kaplan und später Pfarrer in Lohne und ist der Gründer der katholischen Arbeitervereine in Oldenburg, gestorben 04.01.1931.
  • 1892 - 1896 Heinrich Götting aus Tenstedt. Er wurde Vikar in Langförden, 1917 Pfarrer in Lastrup und starb 1961 als Jubilarpriester.
  • 1896 - 21.4.1898 Joseph Krapp aus Steinfeld, Seminarpriester. Er war von 1923 - 1924 Pfarrer in Damme und dann Generalvikar in Münster.
  • 1899 - 1908 Anton Zumbrägel wurde Kaplan in Bevern, 1922 Pfarrer in Löningen.
  • 1908 - 1911 Heinrich Meyer
  • 1911 - 1912 Fr. Willenbring, gestorben 09.03.1914.
  • 1912 - 01.06.1917 Godfried Engels aus Gronau, geboren 20.04.1888, geweiht 01.06.1912 wurde 25.06.1924 – 1951 Kaplan in Peheim kam im 2. Weltkriege in das KZ Dachau und wurde Pfarrer in Kapellen bei Kleve, gestorben 1961.
  • 1920 - 1924 Joseph Hermes aus Ellenstedt, geboren 29.09.1891, geweiht 29.05.1920. Er war von 1924 - 1934 Kaplan in Dinklage und dann Pfarrer und Propst in Vechta. Lebt seit 1952 in Schaephuysen, Kreis Moers / Rheinland.
  • 15.7.1924 - 1926 Wilhelm Niermann aus Löningen, wurde Kaplan in Essen und 1938 Pfarrer an St. Marien in Delmenhorst, gestorben 4.11.1955.
  • 06.07.1935 - 1937 Joseph Göttke aus Lohne, geboren 05.01.1910, geweiht 06.07.1935, wurde 15.10.1945 Vikar in Löningen und 1961 Pfarrer in Molbergen.
  • 1938 - 1940 Heinr. Iking aus Metelen [Rhld.], geboren 04.02.1909, geweiht 17.07.1938, kam zur Erholung nach Kroge und ist jetzt Vikar in Nordkirchen [seit 1950].
  • 01.04.55 - 15.11.1957 Ernst Landwehr aus Lohne, geboren 20.04.1929, geweiht 05.03.1955. Er wurde Kaplan in Brake und ist jetzt Spiritual in Bethen.
  • 15.11.1957 - 15.04.1959 Konrad Siemer aus Bühren, geboren 9.5.1930, geweiht 16.03.1957. Er wurde Kaplan an St. Josef in Lohne.
  • 15.04.1959 - 15.07.1961 Wilh. Möller aus Molbergen, geboren 26.12.1931, geweiht 11.2.1958. Er wurde Kaplan in Cloppenburg und 1963 zum Seelsorgeamt Vechta versetzt.


Küsterei


Der Küster, im Volksmunde scherzhaft "das geistliche Hinterviertel" genannt, nahm wie in allen katholischen Gemeinden des Münsterlandes so auch in Essen stets eine geachtete Stellung ein. Ihm oblagen alle vorbereitenden Arbeiten und Nebendienste im geistlichen Amte, die zur Abhaltung des Gottesdienstes und der sakramentalen Handlungen wie Taufen, Versehgänge, Beerdigungen und Hochzeiten erforderlich waren. Auch der Organistendienst, die Reinigung und Ausschmückung des Gotteshauses lag meistens in seiner Hand. Weitere Kirchendienste, die heutzutage vom Küster oder vom Totengräber verrichtet werden, wurden in alten Zeiten von den Eingesessenen ausgeübt, wie das Auswerfen der Gräber und das Läuten der Glocken bei Seelenmessen und Beerdigungen. Bis zum Jahre 1661 hatte der Küster in Essen, wie Pastor Brand 1651 berichtet "keine eigene Behausung, weder Land noch Garten, sondern vom geheelen Erbe hat er jährlich 5 Roggenhocken und vom halben Erbe 2 1/2 Roggenhocken.

Weil aber viele wüstliegen [als Folge des 30-jährigen Krieges], kann er kaum 2 Malter Roggen und 6 Scheffel Korn [Hafer] bekommen. Vom Hause Lage hat der Küster jährlich zu fordern einen Schinken und ein Brot [dasselbe gilt vom Hause Vehr und Calhorn], von den Häusern Arkenstette einen halben Schweinskopf und ein Brot, restiert aber von 15 Jahren her." Der damals amtierende Küster Hilmar Beilage aus Brokstreek war etwa um 1630 vom Generalvikar Nicolartius eingesetzt worden, war also bei Abfassung des Berichts von Pastor Brand schon ein betagter Mann. Er gehört zu den "acht ältesten und verständigsten Leuten des Kirchspiels", welche 1650 als Zeugen über die unrechtmäßige Erwerbung des Gosekamps durch Pastor Kanngießer vom Richter Uf'm Orde in Essen verhört wurden. Er trat 1661 in den Ruhestand und erhielt bis zu seinem Tode eine jährliche Rente von 8 Talern ausbezahlt. Von 1661 - 1798 lag der Küsterdienst durch drei Generationen in den Händen der Familie Hoyer. Johann Ahlhard Hoyer, der erste dieses Namens, war ein Bauernsohn, der bei den Jesuiten in Bremen die Orgel geschlagen hatte. Auf Empfehlung eines guten Freundes war er nach Essen gekommen, wo ihn Pastor Brand als Küster annahm und Dechant Covers ihn in sein Amt einführte. Ihm wurde von der Gemeinde das neu gekaufte Schlingmannsche Haus auf dem Gosekamp als Wohnung zugewiesen, das bis zum heutigen Tage Küsterwohnung geblieben ist.


Neben dem Küsterdienst oblag ihm auch der Unterricht an der Essener Schule. Für seine Arbeit als Organist und Lehrer wurden ihm vom Gericht in Essen jährlich 12 Taler versprochen, außerdem mußten ihm die Kinder das Schulgeld entrichten. Man zahlte ihm aber das versprochene Geld nicht aus, auch wollte man ihm sein baufälliges Haus nicht reparieren und nahm ihm sogar mehrere Grundstücke ab.


Pastor Schröder bezeichnet ihn 1669 als einen schlichten Landmann, der seinen Dienst "so ziemlich gut" versah. Nach dem Tode Hoyers wurden Küsterei und Schuldienst wieder voneinander getrennt.


Den Kirchendienst behielt wohl wegen des besseren Einkommens und der eigenen Wohnung der Sohn Johann Hoyer. Nach dessen Tode fiel der Küsterdienst an den Notarius Franz Arnold Hoyer [* 1740, gest. 1789]. Er heiratete die einzige Tochter des Albert Ostendorf in Ostendorpe und so erhielt der Hof den noch heute gebräuchlichen Namen "Hoyers Hof." Er starb ohne Kinder und sein Bruder Johann Anton Hoyer, Prokurator beim Gericht in Essen, erbte den Hof. Mit seiner Frau, geb. Schade, hatte er elf Kinder. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts bediente die Küsterei Ferdinand Bertling, ein Sohn des Essener Lehrer H. Bertling, der 1827 starb. Er stellte am 02. April 1827 folgenden Status der Küsterei auf, der in Urschrift in der Küsterei vorliegt und hier auszugsweise folgt:

  • a) Gebäude: Ein Küstereihaus aus 7 Fach bestehend, 56 Fuß lang und 38 Fuß breit, Nr. 60 auf der Peterstraße, vom Küster bewohnt, in baufälligem Zustande und kostspieligen Reparaturen unterworfen nebst Befriedigung um den beym Hause liegenden Garten des Küsters und muß vom Kirchspiel unterhalten werden. Im vorigen Jahre ist eine kostspielige Reparatur, es recht zu sagen, eine üble Fuscherei vorgenommen.
  • b) Grundstücke: Ein Garten hinter und neben dem Küsterei-Hause, [4 Scheffelsaat], ein Garten auf dem Achterorde, 1/2 Sch., eine kleine Wiesenplacke im Wiesenhage zu Ahausen, 1/2 Schi., eine neue Grasplacke auf dem Unlande an der alten Hase, 1 Sch., eine neuer Zuschlag am neuen Canale oder der neuen Hase, 15 Sch. Jährlicher Ertrag der Grundstücke 10 Rthlr. 48 Grote.
  • c) An Getreide oder Roggen: Von 99 Pflichtigen [Beerbten] aus Ahausen, Herbergen, Addrup, Bevern, Uptloh und Osteressen, [die sämtlich mit Namen und Hockenzahl angeführt sind] erhält der Küster 440 Roggenhocken jährlich, macht, da man bei mittelmäßigen Getreidepreisen 6 Hocken zu je vier Garben für 1 Rthlr. kauft, 73 Rthlr 48 Grote. Die Hocken müssen vom zweiten besten Stück seyn, d.h. der Colonus kann ein Stück Getreide für sich behalten, von den andern kann der Küster nehmen, wo es ihn beliebt.
  • d) Gerste oder Hafer: 32 Beerbte [überrücker südl. der Hase] müssen jährlich garßige Haber-Hollen [Garben] sive Halbspiel [Gersten- und Hafergarben zur Hälfte] contribuieren [einige 30, andere 20,15, oder 10] macht im ganzen 640 Hollen, Wert der Hollen 40 Stücke zu 1 Rthlr. gerechnet, macht 16 Rthlr.
  • e) Von den hochadeligen Häusern Lage, Calhorn, Vehr, Groß- und Kl. Arkenstette je ein Brot zu 40 bzw. 20 Pfund, ferner die drei ersten einen Schinken zu 12 Pfund, die letzten einen halben Schweinskopf zu 6 Pfund. Colonus Klinge in Addrup gibt ebenfalls ein Brot zu l0 Pfund. Wert dieser Pröven: 150 Pfund Brot = 2 Rthlr. 6 gr., 36 Pfund Schinken = 3 Rthlr. und 12 Pfund Schweinskopf = 24 G., zusammen 5 Rthlr. 30 Grote Von den meisten Beerbten wurden die Pröven im Laufe des Jahres abgelöst. Nach der vorliegenden Abschrift eines Ablösungsvertrages vom 12. März 1902 vor dem Amte Cloppenburg wurden die Pröven der ehemals Moorhinners und Kreutzmannsstellen [je 5 Hocken zu 4 Garben] mit je 75 M abgegolten, die am 01.08.1902 zu zahlen waren.


An Organistengehalt, Stolgebühren und accidentien


  • 1. Organistengehalt 12 Rhtlr.
  • 2. für jedes getaufte Kind 3 gr.
  • 3. für ein uneheliches Kind 36 gr.
  • 4. für jeden Todten, wenn eine Messe darüber gelesen wird [Es wird dann Tages vorher mit allen Glocken geläutet, für einen Erwachsenen 3, für ein Kind eine Pause] 1 R. 6 G.
  • 5. Begräbnis eines Toten 24 Gr.
  • 6. Wenn 2 Tage vorher mit allen Glocken geläutet wird 1 Rt. 14. Gr.
  • 7. Für Begleitung der Orgel, was bei Kinder der Fall ist 18 Gr.
  • 8. Für eine Stunde feierlich läuten 1 Rt.
  • 9. Für Libera 36 Gr.
  • 9a Für Libera jede schwarze Kerze 6 Gr.
  • 10. Eine Leiche entgegenläuten 24 Gr.
  • 11. Für schwarze Altarbekleidung 12 Gr.
  • 12. für Solemnis - Geläut an den Sonnabenden der Hochfeste 1 Rt. 36 Gr.
  • 13. Die Einwohner von Eßen, Ahausen und Osteressen haben hergebrachtes Recht, selbst ihre Todten unter Leitung des Küsters zu verläuten. Es wird alsdann wie oben angegeben festlich geläutet.
  • 14. Von jedem Brautpaar 12 Gr.
  • 15. Für Versehung eine Kranken eines Colonus, der jährl. Hocken entrichtet 1 1/2 Gr.
  • 16. Alle übrigen außer den Bewohnern der Wiek, welche auch nur 1 1/2 Gr. zahlen 6 Gr.
  • 17. Für Aufziehen der Kirchenuhr bekommt der Küster die Heuer von einem verpachteten Stück Kirchenland auf dem Achterorde 1 Rt. 12 Gr.
  • 18. Für Wachslichter je Pfund Wachs 4 Gr.
  • 19. Für Maysträucher auf Himmelfahrt 48 Gr.
  • 20. Für das hochzeitliche Kirchentraktament jährlich 1 Rhtlr.

Zusammen jährlich 70 Rhtlr. 40 Gr.[Ferdinand Bertling]


Auf Bertling folgte als Küster Franz Dreesmann aus Haselünne, der von 1820 - 1827 als Lehrer in Herbergen gewirkt hatte. Er war ein gottbegnadeter Tonkünstler, der über die schwierigsten Angelegenheiten der Musiklehre wie Kontrapunkt usw. genau Bescheid wußte. Eine Tochter heiratete auf Albers Hof in Ostendorpe. In einem Nachtrag zum Status vom 02. April 1827 bemerkt Dreesmann: "Zufolge der Genehmigung des Vergleichs der streitigen Grenzen des Küstereygartens und Böckmanns Brauhauses, vom Kirchenvorstande von 1841 Juny 18, wie ad acta vorliegt, geht der Küsterey-Einkünfte bei, ein klein Scheffelsaat Ackerland bei Kawen Hause zwischen Zeller Albers und Christ. Kösters Lande. Jährlicher Ertrag etwa 1 Rhtlr. In einem zweiten Nachtrag heißt es: "Pro 1851 Januar nach dem Testamente des weil. Pastors Mönnig, an der hiesigen Küsterey ein Legat von 25 Rhtlr. Courant, für welche der Kirchenprovisor iavieren und belegen muß, dessen Zinsenertrag, dem zeitigen Küster jährlich für Bedienung der ewigen Lampe zufließen sollen." Auch Dreesmanns Nachfolger im Küsterdienst August Hellebusch, ein Verwandter des Reg. Schulrates Rehling [1871 - 1890)]war sehr musikbegabt und leitete zwei Jahrzehnte land die Essener Liedertafel.


Ihm folgte der bisherige Küster von Lastrup Anton Tiemann, der mit einer Tochter des Küsters Plogh in Cloppenburg verheiratet war. Während seiner Amtstätigkeit wurde 1901 die jetzige Küsterei neu erbaut, die 1911 durch einen Anbau vergrößert wurde. Im Hause waren auch Standesamt und Krankenkasse, beide von Küster Tiemann geführt, untergebracht. Nach seinem Tode am 01.03.1921 übernahm sein Sohn Josef das Küsteramt, der wegen seines goldenen Humors und seiner Hilfsbereitschaft beliebt und mit der ganzen Kirchengemeinde eng verbunden ist. Bis vor wenigen Jahren war er auch als Standesbeamter und Gemeindesekretär tätig und übte diese Ämter von 1921 - 1938 im Küstereigebäude aus, in dem die Gemeinde das Gemeindebüro eingerichtet hatte.


Essener Friedhöfe


a) Kirchhof


Wie in allen alten Kirchspielen des Münsterlandes lag auch in Essen der erste und älteste Begräbnisplatz rund um die Kirche. Unsere Vorfahren schlummern also auf engem Raum wortwörtlich im Schatten der Kirche - daher Kirchhof - der Auferstehung entgegen. Die heutzutage maßgeblichen hygienischen Gründe für die Anlage eines Friedhofes spielten damals noch keine Rolle. Unsere Vorfahren haben den Kirchplatz erheblich aufgehöht, besonders im Süden [bis zu 1 m]. Er war ursprünglich von einer Mauer umgeben, dessen Fundamente noch erhalten sind. Um den Friedhof führte eine mit Feldsteinen gepflasterte Straße, die heute noch als Prozessionsweg genutzt wird. Die Pflege des Friedhofs war den Anwohnern der Kirchhofstraße überlassen, die sich im allgemeinen verhältnismäßig wenig um eine geschmackvolle Ausgestaltung bemühten. Und doch hätte nach Ansicht von Sachverständigen [so Dr. Ottenjann] der Essener Kirchhof mit geringen Mitteln zum schönsten des Münsterlandes gestaltet werden können. Die Beobachtung, daß die Bevölkerung in alten Zeiten die Kirchhöfe nicht in so pietätvoller Weise hegte und pflegte, wie heute die Friedhöfe, kann überall gemacht werden. Ja, man mied besonders des nachts sorgfältig die Ruhestätte der Toten, weil man befürchtete, mit den Geistern der Verstorbenen in Berührung zu kommen. Nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostern pilgerten die Bewohner des Ortes und der Bauerschaften um die Kirche und beteten den Rosenkranz. Bei der Grundsteinlegung der neuen Kirche 1870 konnte man feststellen, daß stellenweise Gräber bis zu 10 Fuß tief lagen. Man setzte nämlich früher nicht selten bis zu vier Särge, die nur durch Bretter voneinander geschieden waren, übereinander, um erst dann das Grab endgültig zu schließen. Die Enge des Kirchhofes machte diese Bestattungsart, die man auch in anderen Kirchspielen findet, notwendig.


Denkmäler und Monumente sind auf dem Kirchhofe nicht mehr erhalten. Nur an der Ostseite liegt noch eine Grabplatte der Calhorner Adeligen, die das Bild eines Ritters zeigt. Sie ist aber stark abgenutzt weil, wie man sagt, früher die Kinder dort ihre Griffel angespitzt hätten, da die Schule in unmittelbarer Nähe lag. Zum Kirchhof und damit zur Kirche führten vier schmale Zuwegungen, die heute für den Wagenverkehr gesperrt sind [bei Böckmann, jetzt Turmstube, zwischen Schaap und Dr. Meyer, zwischen Bednarzyk und Nobis und zwischen Koopmann und Menslage].


Alle Zugänge konnten notfalls abgesperrt werden. Das war vor allem im Mittelalter zur Herbst- und Winterszeit notwendig, damit die auf den Feldern frei weidenden Schweine nicht die Gräber aufwühlen konnten. Am 07.09.1651 wurde von Iburg aus dekrediert: "Der Kirchhof ist einzufriedigen gegen das Vieh, auch ein Beinhaus muß dort errichtet werden“ um letzten male wurde der alte Friedhof Ende 1868 benutzt, als Frau Wilhelmine Kreuzmann aus Addrup dort neben dem alten Glockenturm in der Nähe des Hauses Perk beigesetzt wurde.



Quellen

  • Dr. Ottenjann
  • Heinrich Bockhorst - Manuskript
  • Heinz Strickmann
  • aufgearbeitet h. br.
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