Die Küsterei in Essen
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Aus dem Essener Dorfbuch
Die Küsterei in Essen
Der Küster, im Volksmunde scherzhaft „das geistliche Hinterviertel“ genannt, nahm wie in allen katholischen Gemeinden des Münsterlandes, so auch in Essen, stets eine geachtete Stelle ein. Ihm oblagen alle vorbereitenden Arbeiten und Nebenarbeiten im geistlichen Amte, die zur Abhaltung des Gottesdienstes und der sakramentalen Handlungen wie Taufen, Versehgängen, Beerdigungen und Hochzeiten erforderlich waren. Auch der Organistendienst, die Reinigung und Ausschmückung des Gotteshauses lagen meistens in seiner Hand. Weitere Kirchendienste, die heute vom Küster oder vom Totengräber verrichtet werden, wurden in alten Zeiten von den Eingesessenen ausgeübt, wie das Auswerfen der Gräber und das Läuten der Glocken bei Seelenmessen und Beerdigungen.
Bis zum Jahre 1661 hatte der Küster in Essen, wie Pastor Brand 1651 berichtet, keine eigene Behausung, weder Land noch Garten, sondern „vom geheelen Erbe hat er jährlich fünf Roggenhocken und vom halben Erbe zweieinhalb Roggenhocken. Weil aber viele wüst liegen (als Folge des Dreißigjährigen Krieges), kann er kaum zwei Malter Roggen und sechs Scheffel Korn (Hafer) bekommen. Vom Hause Lage hat der Küster jährlich zu fordern, einen Schinken und ein Brot (dasselbe gilt vom Hause Vehr und Calhorn), von den Häusern Arkenstette einen halben Schweinskopf und ein Brot, restiert aber von 15 Jahren her."
Der damals amtierende Küster Hilmar Beilage aus Brokstreek war etwa um 1630 von Generalvikar Nicolartius eingesetzt worden, war also bei Abfassung des Berichtes von Pastor Brand schon ein betagter Mann. Er gehörte zu den acht „ältesten und verständigsten Leuten des Kirchspiels", welche 1650 als Zeugen über die unrechtmäßige Erwerbung des Gosekamps durch Pastor Kannegießer vom Richter Ufm Orde verhört wurden. Er trat 1661 in den Ruhestand und erhielt bis zu seinem Tode eine jährliche Rente von acht Talern ausbezahlt.
Von 1661 bis 1798 lag der Küsterdienst durch drei Generationen in den Händen der Familie Hoyer. Johann Ahlhardt Hoyer, der erste dieses Namens, war ein Bauernsohn, der bei den Jesuiten in Bremen die Orgel geschlagen hatte. Auf Empfehlung eines guten Freundes war er nach Essen gekommen, wo ihn Pastor Brand als Küster annahm und Dechant Covers ihn in sein Amt einführte. Ihm wurde von der Gemeinde das neuangekaufte Schlingmannsche Haus auf dem Gosekamp als Wohnung zugewiesen, das bis zum heutigen Tage Küsterwohnung geblieben ist. Neben dem Küsterdienst oblag ihm auch der Unterricht an der Essener Schule. Für seine Arbeit als Organist und Lehrer wurden ihm vom Gericht in Essen jährlich zwölf Taler versprochen. Außerdem mußten ihm die Kinder das Schulgeld entrichten. Man zahlte ihm aber das versprochene Geld nicht aus, auch wollte man ihm sein baufälliges Haus nicht reparieren und nahm ihm sogar mehrere Grundstücke ab. Pastor Schröder bezeichnete ihn 1669 als einen schlichten Landmann, der seinen Dienst „so ziemlich gut“ versah.
Nach dem Tode Hoyers wurden Küster- und Schuldienst wieder voneinander getrennt. Den Kirchendienst behielt wohl wegen des besseren Einkommens und der eigenen Wohnung der Sohn Johann Hoyer. Nach dessen Tod fiel der Küsterdienst an den Notarius Franz Arnold Hoyer (geb. 1740, gest. 1798). Er heiratete die einzige Tochter des Albert Ostendorf in Ostendorpe, und so erhielt der Hof den noch heute gebräuchlichen Namen „Hoyers Hof. Er starb ohne Kinder, und sein Bruder, Johann Anton Hoyer, Prokurator beim Gericht in Essen, erbte den Hof. Mit seiner Frau, geb. Schade, hatte er elf Kinder.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts bediente die Küsterei Ferdinand Bertling, ein Sohn des Essener Lehrers H. Bertling, der 1827 starb. Er stellte am 02. April 1827 folgenden Status der Küsterei auf, der in Urschrift in der Küsterei vorliegt und hier auszugsweise folgen soll:
a) Gebäude: Ein Küstereihaus aus sieben Fach bestehend, 56 Fuß lang, 38 Fuß breit, Nr. 60 auf der Peterstraße, vom Küster bewohnt, in baufälligem Zustande und kostspieligen Reparaturen unterworfen nebst Befriedigung um den beym Hause liegenden Garten und muß vom Kirchspiel unterhalten werden. Im Vorjahre ist eine Reparatur, es recht zu sagen, eine üble Fuscherei, vorgenommen worden.
b) Grundstücke: Ein Garten hinter und neben dem Küstereihause (vier Scheffelsaat), ein Garten auf dem Achterorde, ein halbes Scheffelsaat, eine kleine Wiesenplacke im Wiesenhagen, Ahausen, ein halbes Scheffelsaat, eine neue Grasplacke auf dem Unlande an der alten Hase, ein Scheffelsaat, ein neuer Zuschlag im neuen Kanal oder der neuen Hase, 15 Scheffelsaat. Jährlicher Ertrag der Grundstücke 10 Rthlr., 48 Grote.
c) an Getreide oder Roggen: Von 99 Pflichtigen (Beerbten) aus Ahausen, Herbergen, Addrup, Bevern, Uptloh und Osteressen, (die sämtlich mit Namen und Hokkenzahl angeführt sind), erhält der Küster jährlich 440 Roggenhocken zu vier Garben, macht, da man bei mittelmäßigen Getreidepreisen sechs Hocken zu je vier Garben für einen Rthlr. kauft, 73 Rthlr. und 48 Grote. Die Hocken müssen vom zweiten besten Stück sein, das heißt der Colonus kann ein Stück Getreide für sich behalten, von den anderen kann der Küster nehmen, wo es ihn beliebt.
d) Gerste oder Hafer: 32 Beerbte (Überbrücker südlich der Hase) müssen jährlich garstige Haberhollen (Garben) sive Halbspiel (Gersten- und Hafergarben zur Hälfte) kontribuieren (einige 30, andere 20, 15 oder 10), macht im ganzen 640 Hollen. Wert der Hollen, 40 Stück zu einem Rthlr. gerechnet, macht 16 Rthlr.
e) von den hochadligen Häusern Lage, Calhorn, Vehr. Gr. und Kl. Arkenstette je ein Brot zu 40 bzw. 20 Pfund, ferner die drei ersten einen Schinken zu 12 Pfund, die letzten einen halben Schweinskopf zu sechs Pfund. Colonus Klinge in Addrup gibt ebenfalls ein Brot zu 10 Pfund. Wert dieser Pröven: 150 Pfund Brot 2 Rthlr., 6 Grote. 36 Pfund Schinken 3 Rthlr. und 12 Pfund Schweinskopf 24 Grote, zusammen 5 Rthlr. und 30 Grote.
Von den meisten Beerbten wurden die Pröven im Laufe der Jahre abgelöst. Nach der vorliegenden Abschrift eines Ablösungsvertrages vom 12. März 1902 vor dem Amte Cloppenburg werden die Pröven der ehemals Moorhinners- und Kreutzmannsstellen (je fünf Hocken zu vier Garben) mit je 75 Mark abgegolten, die am 01.08.1902 zu zahlen waren.
f) Organistengehalt, Stolgebühren und Accidentien:
1. Organistengehalt 12 Rthlr.
2. für jedes getaufte Kind 3 Grote,
3. für, ein uneheliches Kind 36 Grote,
4. für jeden Toten, wenn eine Messe darüber gelesen wird (es wird am Tag vorher mit allen Glocken geläutet, für einen Erwachsenen drei, für ein Kind eine Pause) 1 Rthlr, 6 Grote,
5. Begräbnis eines Toten 24 Grote,
6. wenn zwei Tage vorher mit allen Glokken geläutet 1 Rthlr. 14 Grote.
7. für Begleitung: der Orgel, was bei Kindern der Fall ist, 18 Grote,
8. für eine Stunde feierlich läuten 1 Rthlr.
9. für Libera 36 Grote, für jede schwarze Kerze 6 Grote, zusammen 42 Grote,
10. eine Leiche entgegenläuten 24 Grote,
11. für schwarze Altarbekleidung 12 Grote,
12. für Solemnis-Läuten an den Sonnabenden der hohen Feste 1 Rthlr. 36 Grote,
13. die Einwohner von Ahausen, Essen und Osteressen haben hergebracht das Recht selbst ihre Toten unter Leitung des Küsters zu verläuten. Es wird alsdann, wie oben angegeben, festlich geläutet.
14. von jedem Brautpaar 12 Grote,
15. für Versehen eines Kranken eines Colonus, der jährlich Hocken entrichtet 1 ½ Grote.
16. alle übrigen außer den Bewohnern der Wiek, welche auch nur 1 ½ Grote zahlen, 6 Grote,
17. für Aufziehen der Kirchenuhr bekommt der Küster die Heuer von einem verpachteten Stück Kirchenlandes auf dem Achterorde 1 Rthlr. 12 Grote,
18. für Wachslichter je Pfund Wachs 4 Grote,
19. für Maysträucher auf Himmelfahrt 48 Grote,
20. für das hochzeitliche Kirchentraktement jährlich l Rthlr. = zusammen jährlich 70 Rthlr. 40 Grote.
Ferdinand Bertling
Auf Bertling folgte als Küster Franz Dreesmann aus Haselünne, der von 1820 bis 1827 als Lehrer in Herbergen gewirkt hatte. Er war ein gottbegnadeter Tonkünstler, der über die schwierigsten Angelegenheiten der Musiklehre wie Kontrapunkt usw. genau Bescheid wußte. Er war auch Organist an der Pfarrkirche. Eine Tochter heiratete aus Albers Hof in Ostendorpe. In einem Nachtrag zum Status vom 02.04.1827 bemerkt Dreesmann: „Zufolge der Genehmigung des Vergleich der streitigen Grenzen des Küstereygartens und Böckmanns Brauhause, vom Kirchenvorstande 1841 Juny 18, wie ad acta vorliegt, geht der Küsteroyeinkünfte bey ein klein Scheffelsaat Ackerland bei Kawen Haus zwischen Zeller Albers und Christ. Kösters Land, jährlicher Ertrag etwa 1 Rthlr.
In einem zweiten Nachtrag heißt es: „Pro 1851 Januar nach dem Testamente des weil, Pastor Mönnig, an der hiesigen Köstery ein Legat von 25 Rthlr Courant, für welche der Kirchenprovisor klavieren und belegen muß, dessen Zinsenertrag dem zeitigen Küster jährlich für Bedienung der ewigen Lampe zufließen sollen."
Auch Dreesmanns Nachfolger im Küsterdienst, August Hellebusch (1871 bis 1890), war sehr musikbegabt und leitete zwei Jahrzehnte lang die Essener Liedertafel. Ihm folgte 1890 der bisherige Küster von Lastrup, Anton Tiemann, der mit einer Tochter des Küsters Plochg von Cloppenburg verheiratet war. Während seiner Amtstätigkeit wurde 1901 die jetzige Küsterei neu erbaut, die 1911 durch einen Anbau vergrößert wurde. Im Hause waren auch Standesamt und Krankenkasse, beide vom Küster verwaltet, untergebracht. Er, wie auch sein Sohn Josef waren Organisten und Leiter des Männergesangvereins. Nach seinem Tode am 01.03.1921 übernahm sein Sohn Josef Tiemann das Küsteramt, der wegen seines goldenen Humors und seiner Hilfsbereitschaft beliebt und mit der ganzen Kirchengemeinde eng verbunden ist. Vom Jahre 1921 bis kurz vor dem zweiten Weltkriege war im Küstereigebäude auch das Gemeindebüro untergebracht, das, wie auch das Standesamt von Küster Josef Tiemann als Gemeindesekretär, später als Gemeindedirektor, geleitet wurde. Während seiner Amtszeit wurde das Dachgeschoß ausgebaut, ebenfalls erhielt die Wohnung Heizung und Wasserleitung.
- Quelle:
- Entnommen dem Heimatblatt "Volkstum und Landschaft" Beilage zur Münsterländischen Tageszeitung in Cloppenburg.
- Druck und Inhaber: Imsieke
- Heft sus dem Jahr 1958, Heft 45, Seite 6 und 7.
- digital aufbereitet H. br.