Als Warnstedt noch zu Essen gehörte

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Als Warnstedt noch zu Essen gehörte

von Heinrich Bockhorst

  • Im Mittelalter, als die weltlichen Behörden es mit den Grenzen nicht so genau nahmen, ging das Kirchspiel Essen im Norden und Osten weit über die heutigen Grenzen hinaus. Nach dem Lehnsregister des Osnabrücker Bischofs Johann II. Hoet aus den Jahren 1350 - 1361 wurde Henricus von Alen mit einem Hofe in Wardenstede [Warnstedt] und Rabodo de Bure mit einem Hofe in Elsteden [Elsten] belehnt und bei beiden Höfen steht die Bezeichnung "in parochia Essene" = Pfarre Essen. Demnach haben also Warnstedt und Elsten damals zum Kirchspiel Essen gehört. Das geht auch daraus hervor, dass 1489 noch die folgenden Höfe aus den beiden genannten Bauerschaften dem Kloster zu Malgarten als Nachfolgerin des abgebrannten Benediktiner-Nonnenklosters in Essen Revenüen zu entrichten hatten:
  • 1. to den Quaden in Elsteden = Quatmannshof, der 10 Schilling Pacht "van unserem Erve" entrichten musste. Die Quatmannsburg war im 10. Jahrhundert wahrscheinlich der Sitz des Grafen Egilmar von den Nordlanden, der sich Graf an der sächsisch-friesischen Grenze nannte und später seinen Wohnsitz zur "ollen Borg" an der Hunte [Oldenburg] verlegte. Er ist als Stammvater der Oldenburger Grafen anzusprechen. Das Gut war 1294 vom Kloster Malgarten von dem Ritter Keselink angekauft worden und wurde später an Quatmann [to den Quaden] übertragen.
  • 2. die Höfe Klostermann und Menke in Wardenstede.
  • Auch die Bauerschaft Wulfenau im Osten gehörte früher zum Kirchspiel Essen, denn nach der Zerstörung der beiden Burgen in Essen und Arkenoa [1231], wo die Teklenburger Grafen ihren Wohnsitz hatten, musste sich der Graf Otto verpflichten, zwischen der Wirra und Osnabrück und der Wulena [Wulfenau] und Osnabrück keine Befestigungen wieder anzulegen. Während Elsten schon früh zu Cappeln und Wulfenau zu Dinklage geschlagen wurden, blieb der größte Teil von Warnstedt bis 1854 politisch und kirchlich bei der Gemeinde Essen. Warnstedt war vom Mittelalter bis zur Abtrennung von Essen in zwei Teile gespalten. Der kleinere Teil gehörte als Annexum der Bauerschaft Nutteln zur Gemeinde Krapendorf. Auf diesem Gebiet wohnten 1852 der Vollerbe Stubbemann, die Halberben Blei und Hellmann, ferner zwei Sechstelerben und vier Neubauern. Bei den letzteren handelt es sich um ältere Ansiedler, die bei der Teilung der Warnstedter Mark [1828] als Sechstelerben auf der Tertia eingesetzt worden waren. Zu dem nach Essen eingepfarrten größeren Teil Warnstedts gehörten 1838 die vier Vollerben
  • Lübke,
  • Buschenlange,
  • Sommer und Wessels,
  • ferner ein Halberbe,
  • acht Heuerleute und
  • drei Neubauern.
  • Sie bildeten ein Annexum der Bauerschaft Herbergen. Das berührt eigentümlich, denn die nach Essen eingepfarrten Höfe lagen unmittelbar neben der Bauerschaft Bevern, während Herbergen weit abgelegen war. Eine eigene, geschlossene Bauerschaft sind die beiden Annexen bis zu ihrer Vereinigung 1854 nicht gewesen. Die Bevölkerungsbewegung des zu Essen gehörenden Anteils ergibt folgendes Bild:
  • 1474 = 28 Einwohner in 16 Haushalten,
  • 1651 = 17 Einw. in 6 Haush. [Einwirkung des 30-jährigen Krieges],
  • 1816 = 73 Einw. in 13 Haush.,
  • 1838 = 80 Einw. in 16 Haush.,
  • 1852 = 82 Einw. in 16 Haush.
  • Unter den 28 Einwohnern waren 1474 nur ein Knecht aber drei Schäfer,
  • 1535 waren in Warnstedt nur drei Mägde und
  • 1651 hatte nur ein Bauer einen Knecht.
  • Alle anderen behalfen sich ohne Dienstboten. Die Zugehörigkeit der Bevölkerung Warnstedts zu zwei verschiedenen Kirchspielen hat, wie Willoh in Band IV berichtet, mehrmals unangenehme Auswirkungen gehabt.
  • Im Jahre 1614, ein Jahr nach der Wiedereinführung der katholischen Lehre im Münsterlande kam es zu einem offenen Streit zwischen dem neuernannten Krapendorfer Pastor Meyerinck und den Bauern von Warnstedt. Als nämlich der Pfarrer ins Wehdumhaus [Pfarrwohnung] einziehen wollte, war es total verfallen und verwüstet. Der Bischöfliche Kommissar Hartmann, der den neuen Pfarrer eingeführt hatte, gab nun dem Holzvogt Piekenbrock den Befehl, das zur Ausbesserung des Hauses erforderliche Holz anzuweisen. Als sich nun der lutherische Holzvogt weigerte, ließ Pastor Meyerinck im Lüscher und Warnstedter Holz einige Bäume schlagen. Vom Holzvogt aufgestachelt, setzten sich die Warnstedter zur Wehr, so dass das Holz nicht abgefahren werden konnte. Sie beriefen sich darauf, dass Holz zur Cloppenburger Wehdum nicht in fremden Kirchspielen geschlagen werden dürfe, denn der Busch läge zwar auf Warnstedter Gebiet, gehöre aber zum Gericht Essen. Der Cloppenburger Drost Othmar Schwenke und sein Rentmeister Gerd Buchholz, die den Befehl erhalten hatten, den Pastor in seinem Vorhaben zu unterstützen, waren empört über die Widersetzlichkeit der Bauern, obwohl dieselben im Recht waren und ließen die Bauern Clostermann, Sommer, Bley, Busche de Lange, Wessel Münzebrock und Lübbecke zur Wardenstede, die sich tätlich den Holzfällern widersetzt hatten, einholen und bei Wasser und Brot festsetzen. Erst nachdem sie gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt und mit Brüchen bedroht worden waren, konnte das Holz abgefahren werden. Nach der Eingliederung der ehemals münsterschen Ämter Vechta und Cloppenburg in das Herzogtum Oldenburg war die neue Landesregierung bemüht, klare Landes- und Amtsgrenzen zu schaffen. Schon 1814 wurde vom Amte Cloppenburg aus bei der Landesregierung angefragt, ob es sich nicht empfehle, eine eigene Bauerschaft Warnstedt zu bilden und dieselbe entweder der Gemeinde Essen und damit dem Amte Löningen oder der zum Amte Cloppenburg gehörenden Gemeinde Krapendorf anzugliedern. Die Bewohner Warnstedts waren schon damals für eine Zuweisung nach Krapendorf, da Essen erst in zwei Stunden, Cloppenburg dagegen in einer guten Stunde zu erreichen war. Auch der Krapendorfer Pastor Schade trat lebhaft für eine Angliederung nach Krapendorf ein, da die Bewohner Warnstedts zu den treuesten Kirchenbesuchern zählten. Aus demselben Grunde wollte daher auch der Essener Pastor auf seine Pfarrkinder nicht verzichten. Die Sache blieb vorläufig auf sich beruhen, da durch die geplante Regelung die bestehenden kirchlichen Verhältnisse zerrissen werden mussten.
  • Bei der Teilung der Warnstedter Mark 1828 war Warnstedt ganz mit der Gemeinde Krapendorf vermessen worden, weil bei der Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Gemeinden und Ämtern eine kontinuierliche Grenze nicht hergestellt werden konnte. Nun richteten die Eingesessenen Warnstedts 1838 erneut eine Eingabe an die Oldenburger Regierung, in der sie um Anschluss an Krapendorf baten, da sie dorthin durchweg zur Kirche gingen, von dort der Arzt geholt und die Kranken versehen wurden. Dieser Eingabe widersetzte sich der Amtmann von Schutdorf in Löningen, der dadurch einen steuerkräftigen Anteil seines Amtes verlor: "Die besondere Güte des Bodens," heißt es in seiner Stellungnahme, "schafft den Eingesessenen ein hinlängliches Auskommen. Daher sind Arme nicht vorhanden. Zudem besitzen die Warnstedter keine Streit- und Prozesslust und behelligen nicht das Amt mit Überlaufung." Als zweiter Widerpart trat Pastor Bern. Mönnig von Essen auf, der auf die Nachteile hinwies, die Pfarrer, Kaplan, Küster und die Kirche in Essen durch die Loslösung Warnstedts erleiden würden.
  • Tatsächlich würden die Einkünfte arg geschmälert, denn der Essener Pastor bezog z.B. von jedem Vollerben des Essener Anteils jährlich je 2 Brote zu 18 Pfund, 12 Eier, 1 Huhn und einen halben Schweinskopf oder dafür 3 Scheffel Roggen, der Kaplan 5 Hocken und vier Garben oder 1 Rthlr. Hinzu kam der Wegfall an Stolgebühren, so dass Pfarrer Mönnig den Gesamtausfall bei einer Abtrennung Warnstedts auf 11 - 13 Rthlr. schätzte. Aus diesen Gründen wurde wiederum der Wunsch der Petenten abgewiesen und es blieb abermals beim alten. Nach dem Tode Mönnigs 1840 wurden die Bewohner Warnstedts erneut bei der Regierung wegen der Trennung von Essen vorstellig. Jetzt konnte sich die Regierung den angegebenen Gründen nicht entziehen, zumal Artikel 5 der neuen Gemeindeordnung dem Wunsche der Petenten entgegenkam, nach wiederholten Verhandlungen erließ die Regierung unter dem 18. April 1854 ein Reskript des Inhalts, dass die bislang zur politischen Gemeinde Essen gehörenden Teile Warnstedts ab 01. Mai 1854 als zu Krapendorf gehörig zu betrachten seien. Der politischen Trennung folge dann bald auch die kirchliche Trennung. Nur knapp 80 Jahre währte die Zugehörigkeit Warnstedts zur politischen Gemeinde Krapendorf. Im Zuge der Verwaltungsreform 1933 wurde die uralte Gemeinde Krapendorf zerschlagen und die Bauerschaft Warnstedt wurde Cappeln angegliedert.
  • Somit ergibt sich der im Münsterlande wohl einzig dastehende Fall, dass eine Bauerschaft im Laufe ihrer Geschichte drei verschiedenen politischen Gemeinden und, wie im nächsten Abschnitt dargelegt wird, sogar vier verschiedenen kirchlichen Gemeinde angehörig gewesen ist. Der 1854 erzielte Erfolg hatte den Bewohnern der neuen Bauerschaft Mut gemacht und 14 Jahre später regten sie beim Offizialat die Bildung einer eigenen Kapellengemeinde an, da der Weg für sie zur Kirche in Cappeln ebenso beschwerlich war, wie der nach Krapendorf. Da wegen der hohen Kosten das Vorhaben nicht zustande kam, suchten sie Anschluss an Elsten und mehrmalige Verhandlungen führten 1899 zur Gründung der Kapellengemeinde Warnstedt-Elsten. Obwohl von 1899 - 1933 die Bewohner der Kapellengemeinde zwei politischen Gemeinden angehörten, sind Unstimmigkeiten aus dieser Zeit kaum zu verzeichnen, so dass sich die bereits erwähnte lobende Anerkennung des Amtsmanns von Schutdorf über die Bewohner Warnstedts wiederum bestätigt. Eine Dorfschule für den zu Essen gehörenden Teil Warnstedts wird von Overberg zuerst 1784 erwähnt. Ein Schulgebäude bestand damals nicht; die Kinder, durchgehend 10 - 12, wurden im Winter im Hause des Lehrers Sommer unterrichtet. Im Sommer ging er zum Grasmähen nach Holland und im Winter bezog er von jedem Schulkind ein Schulgeld von 24 Grote. Zur Franzosenzeit war Johann Andreas Sommer Lehrer in Warnstedt und 1834 C. Buschelange. Weil auch damals noch kein Schulhaus bestand, erhielt der Lehrer von der Schulacht eine Wohnungsentschädigung von 18 Rthlr. Er gibt die Schülerzahl auf durchschnittlich 24 an, sein Gehalt auf 20 Rthlr. im Jahre und 10 Rthlr. Zulage. Später ging die Schule ein, bis vor dem 1. Weltkriege Warnstedt ein eigenes Schulgebäude mit Lehrerwohnung erhielt. In alten Zeiten war das Grenzgebiet der Gemeinde Essen im Nordosten nur schwach besiedelt. In Warnstedt wohnten bis 1651 nur 6 Familien. Die weiten öden Flächen boten daher Anlaß zu Spuk- und Hexengeschichten. Strackerjan erzählt in Band I folgende Nachspukgeschichte aus Warnstedt:"
  • In einem Hause in Warnstedt ging eine Frau wieder und beunruhigte die Hausbewohner. Bisweilen erschien sie in Gestalt einer glühenden Katze. Um sie zu verbannen, holte man einen Pater aus Vechta. Nachdem dieser seinen Auftrag ausgeführt hatte, brachte ihn der Knecht per Wagen zurück. Man nahm den Weg über Lüsche und kam zu der Furt zwischen Lüsche und Vestrup, in deren Nähe der Häusler Ellemann wohnte. Als der Wagen sich mitten im Bache befand, warf der Pater ein Bund Stroh in das Wasser. Als der Knecht seinen Gast in Vechta abgeliefert hatte sagte dieser:" Wenn du wieder durch den Bach fährst und das Strohbund noch vorfindest so lass es liegen. Kommt nach der Durchfahrt eine Frau an deinen Wagen und will mitfahren, dann sprich kein Wort und fahre rasch weiter!" Der Knecht fand bei der Rückfahrt das Strohbund noch vor und gleich nach der Durchfahrt erschien eine Frau am Wagen und bat flehentlich mitgenommen zu werden. Eingedenk der Warnung sagte er jedoch nichts, hieb auf die Pferde ein und fuhr rasch weiter. Die Frau versuchte auf den Wagen zu springen, kam aber nicht mit. Seit der Zeit war es bei jener Furt nicht richtig." Heute ist die Abgeschlossenheit früherer Jahrhunderte beseitigt. Die von Eichenbeständen umkränzten hübschen Höfe liegen an der neuen Straße Elsten-Warnstedt-Hemmelte, die eine direkte Verbindung zur Bahn ermöglicht. Auch nach Essen, Cloppenburg und Cappeln hat Warnstedt neuen Verbindungsstraßen erhalten.


Alte und neue Bauerschaften

  • In unserer engeren Heimat wohnte zur Zeit Karls des Großen das mächtige Volk der Sachsen. Nach dessen Unterwerfung in den dreißig Jahre dauernden Sachsenkriegen teilte der Frankenkönig das eroberte Gebiet in Gaue ein, denen die alten Markengenossenschaften zugrunde gelegt wurden. Karten und Aufzeichnungen über die einzelnen Gaue [Leri-, Hase-, Dersa- und Ammergau] gab es damals noch nicht und die Grenzen können nur aus Schuldverschreibungen und Verträgen der Kanzleien sowie aus den Heberegistern späterer Jahrhunderte ungefähr festgestellt werden.
  • Auch die in den Gauen gebildeten Gerichtsbezirke hatten keine festen Grenzen und waren vielfach zerteilt und zersplittert. Nur die kleinste Einheit der Verwaltung, die Bur, woher der Name Bauerschaft stammt, hatte als erste und ursprüngliche Einheit einen festeren Bezirk mit altüberlieferten Grenzen, die oft durch Wälle und Gräben festgelegt waren. In diesem Sinne ist der Ausdruck "Bur" noch heute im Volksmunde gebräuchlich [man denke nur an Kükenbur, Vaogelbur und Kaninkenbur]. Den ersten Siedlern in der Heimat mit ihren Angehörigen [Sippe] waren Grund und Boden eigen, aus denen dann Haus, Hof und Ackerland ausgeschieden wurden [Allod], während der unkultivierte Boden Allgemeingut [Almende] blieb. Ursprünglich war es wohl so, wie es bis vor kurzem noch in einigen Gegenden Deutschland der Fall war, dass die Sippe mit dem Sippenältesten unter einem Dach zusammenwohnte, während später die Angehörigen sich selbständig machten und sich eigene Wohnungen errichteten, woraus dann die Burskup oder Bauerschaft entstanden ist.
  • Der Sippenälteste war zugleich oberster Richter in der Bauerschaft [Burrichter], der über Eigentumsvergehen und Schulden richtete, Streitigkeiten über Wege, Grenzen und Zäune, über unrechtes Maß, Waage und Kauf schlichtete und bei Streitigkeiten vor einem höheren Richter die "Bursprache" hielt, um den alten Besitzstand zu wahren. Er konnte auch über kleinere Vergehen eine allerdings geringe Buße verhängen, z.B. bei Diebstählen unter drei Schillingen. Das, was er gemeinsam mit der Mehrheit der Bauern zum Besten der Bauerschaft beschloss, musste auf jeden Fall gehalten werden. Sein Zeugnis hatte doppelte Kraft, wenn er aber in Erfüllung seiner Pflichten fehlte, traf ihn auch doppelte Strafe. Nach der Einführung des Christentums in unserer Heimat errichteten die Glaubensboten vom Kloster Visbek in den volksreichsten oder zentralgelegenen Bauerschaften Kirchen oder Kapellen aus Holz, an denen später feste Geistliche angestellt wurden, denen durch ein von Karl dem Großen 780 erlassenes Gesetz, das 817 von Ludwig dem Frommen erneuert wurde, ein Bauernhof mit Zubehör und einem hörigen Bewohner zum Unterhalt zugewiesen wurde. So entstanden die Kirchspiele im Münsterlande zu denen nicht nur die Bauerschaft mit dem Gotteshause, sondern auch die umliegenden Bauerschaften gehörten.
  • Ihre Grenzen aber änderten sich mit der Zeit, da von den alten Mutterkirchen aus neue Tochterkirchen gegründet wurden, so dass neue Kirchspiele entstanden. So trennten sich im Hasegau Essen, Lastrup und Lindern sowie Menslage von der Gau- und Mutterpfarre Löningen. In der Bauerschaft assini = Essen ließ die Gräfin Alaburg eine Kirche zu Ehren des hl. Pankratius erbauen, um die sich dann später das Kirchspiel Essen entwickelte. Von ihm wurden 1922 die Bauerschaften Bevern, Addrup und Uptloh abgetrennt und zu einer selbständigen Pfarre Bevern erhoben. Ihren festen Bestand aber behielten in all den Jahren die Bauerschaften, die in ihren ehemaligen Grenzen die Jahrhunderte überdauert haben. So lassen sich mit Sicherheit aus alten Urkunden im Münsterlande über 40 Bauerschaften feststellen, die auf ein 1000-jähriges Bestehen zurückblicken können. Allein aus dem Kirchspiel Essen stößt man bis zum Jahre 970 auf die Namen von sechs Bauerschaften oder Teilen derselben. Bereits kurz vor 850 wird im Heberegister der Abtei Werden an der Ruhr der jetzt zur Bauerschaft Herbergen gehörende Ortsteil Fliedarloa = Flerlage [später Fliadarloha] genannt. Um 950 treten auf die Bauerschaften Adathorpe = Addrup [1270 Adorpe, 1340 Addorpe], Laa = Uptloh [im 12. Jahrhundert Loa, 1350 Lo, dann 1538 Uptloh zum Unterschied von Sandloh]. In der Schenkungsurkunde der Gräfin Alaburg an die Kirche in Essen werden um 870 genannt Horabergon = Herbergen [1040 Horaburgon, 1350 Herberghen], ferner Laghe = Lage [im 12. Jahrhundert Lagha] und Assini = Essen [1086 Essene, 1279 Essen]. Im Heberegister des Osnabrücker Bischofs Johann II. aus den Jahren 1350 - 1361 sind verzeichnet die Bauerschaften Beveren = Bevern [schon 1186 Beuren, 1267 Beueren], Harpenfelde in parochia Essene = Felde oder Arkenfelde], Laghe = Lage [im 12. Jahrhundert Lagha], Barlaghen = Barlage, Arkensteden = Arkenstedt, Wardenstede = Warnstedt [später Wardelingstede] und Elsteden = Elsten [1217 Elseten]. Bereits im 12. Jahrhundert werden auch schon die Bauerschaften Hahusen = Ahausen, die Burg Arkenoa = Arkenau und Osteressene = Osteressen in Urkunden erwähnt. Von der Mühle in Colohorna hört man 1175 [1306 = Calhorne oder Kalehorne] und von Hengelaghe = Hengelage um 1293. Als die jüngsten Bauerschaften der Gemeinde treten Bartmannsholte und Brokstreek in der Geschichte auf zugleich mit Teilen derselben wie Felde, Barlage, Bokel, Hengelage und Arkenstede. Wie der alte Name Bertramsholte, der 1268 zuerst erwähnt wird besagt, war die Gegend stark bewaldet, so dass eine Besiedlung kaum möglich war. Ähnlich verhält es sich mit Brokstreek, das noch zu Pastor Mönnigs Zeiten Brookstrich = ein Strich Bruchlandes genannt wurde. Die dort um 1473 wohnenden Bauern werden in einem alten Schriftstück Brookburen genannt. Aus der vorstehenden Aufzählung darf man aber nicht den Schluss ziehen, als ob vor den herangezogenen Jahren die Bauerschaften nicht besiedelt gewesen sind.
  • Die reichen vorgeschichtlichen Funde z.B. in Calhorn beweisen deutlich, dass schon um 500 - 600 vor Christi dort Menschen gelebt haben und ihren Toten eine nach ihrer Art würdige Bestattung zuteil werden ließen. Auch die Funde aus den Römerkriegen weisen auf eine frühe Besiedlung hin. Man darf eben nicht vergessen, dass die Bewohner unserer Gegend mit Ausnahme der Gerichtspersonen, der Geistlichen und der oberen Verwaltung in alter Zeit des Schreibens nicht kundig waren und dass sogar Kaiser Karl sich eine Schreibtafel mit auf seine Lagerstätte nahm, um sich im schreiben zu üben. Schon im 14. Jahrhundert hat Essen die Bauerschaft Elsten an Cappeln abtreten müssen. Warnstedt wurde nach langen Verhandlungen am 01. Mai 1840 an Krapendorf angegliedert und gehört seit 1933 zur Gemeinde Cappeln. Dafür erhielt Essen in der Verwaltungsreform 1933 den Löninger Brokstreek ebenfalls eine alte Bauerschaft, die auch im neuen Gemeindeverband als Brokstreek II selbständig geblieben ist. Ebenso wie Brokstreek I tritt sie in alten Urkunden nicht auf. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich der Bestand und die Grenzen der alten Bauerschaften kaum verändert. In der Zeit der Militärregierung versuchte man der besseren Übersichtlichkeit halber die großen Bauerschaften Addrup und Bevern in jeweils Nord und Süd aufzuteilen. Aber diese Einrichtung fand keine Gegenliebe bei der Bevölkerung und ging wieder ein. Dafür wurde aber aus dem zu Brokstreek I gehörenden Hengelage und Gut Vehr eine neue selbständige Bauerschaft gegründet. Maßgebliche Gründe für diese Einrichtung waren die weite Entfernung vom Sitz der Gemeindebehörde, vor allem aber die stärkte Zunahme der Bevölkerung, die von 483 Einwohnern im Jahre 1939 auf 1000 im Jahre 1952 anstieg.
  • Die Hengelager haben diese Entwicklung dankbar anerkannt, und bei der Abstimmung über den Antrag der Stadt Quakenbrück auf Eingliederung der Hengelage sprachen sich von 135 Haushaltungen 123 für den Verbleib bei Essen aus. Im Jahre 1945 wurde auch die Siedlung Calhorn, gegründet 1928 auf den gründen des ehemaligen Adelsgutes zusammen mit den Alteinwohnern von Bevern abgetrennt und zu einer eigenen Bauerschaft erhoben. Sie zählte 1950 bereits 350 Einwohner. Die Gemeinde Essen besteht somit z.Zt. aus der Ortsgemeinde Essen, den alten Bauerschaften Addrup, Ahausen, Bartmannsholte, Bevern, Brokstreek I und II, Herbergen, Osteressen und Uptloh sowie den neuen Bauerschaften Calhorn und Hengelage.


Quellen:

  • Strackerjan - Sagen
  • Willoh Band IV
  • Bockhorst Heinrich
  • Strickmann, Heinz
  • Private Recherchen.
  • Staatsarchiv Oldenburg
  • aufgearbeitet h. br.
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