Ablöseverordnung-1833

Aus LostBooks

Wechseln zu: Navigation, Suche

687 - Ablösungsverordnung vom 28. Julius 1833 für den Osnabrückischen Landmann von C. Stüve.

  • Kurzgefasster Unterricht.
  • Wer kann die Ablösung fordern?
  • Was muß der Pflichtige geben, um frei zu werden?
  • Muß der Pflichtige Alles auf einmal auskaufen oder abstellen?
  • Was bewirkt die Verwandlung in Rente? Wann fangen die Wirkungen an?
  • Wie wird die Vergütung für den Gutherrn berechnet? Und was ist bei Diensten und Zehnten besonders zu merken?
  • Wie wird die Vergütung für die ungewissen Gefälle insbesondere verrechnet?
  • Wie werden die ungewissen Gefälle nach dem Durchschnitte der bisherigen Fälle berechnet?
  • Wie berechnet man die ungewissen Gefälle nach dem Ertrag des Erbes und den Heimfall?
  • Wie ist es mit dem Holze zu halten?
  • Wie hat sich der Pfichtige zu benehmen, wenn er auf Ablösung antragen will, ehe er sich an den Commissarius wendet?
  • Wie hat er sich bei dem Commissarius selbst zu benehmen?
  • Wann soll der Pfichtige auf Ablösung antragen, insbesondere bei ungewissen Gefällen und Diensten?
Ansichten
Persönliche Werkzeuge